Ergänzung Praxen und Dentallabore

Anforderungen für elektronischen Datenaustausch

LL
Praxis
Der Verband Deutscher Zahntechniker Innungen (VDZI) und der GKV-Spitzenverband haben die Anforderungen für den elektronischen Datenaustausch kürzlich ergänzt. Dieser läuft über die KIM und im Datenformat XML.

Im Rahmen der Anbindung der Dentallabore an die Telematikinfrastruktur (TI) haben der VDZI und der GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung getroffen. Diese umfasst Festlegungen zu Inhalt und Umfang der im Rahmen der Erbringung zahntechnischer Leistungen elektronisch auszutauschenden Daten sowie zu deren Übermittlung.

Nun liegt eine Änderung vor, die um die Anlage 3 „Anforderungen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Zahnarztpraxis und Dentallabor gemäß § 88 Abs.1 S.2 SGB V“ ergänzt wurde.

VDZI stellt XML-Schemata zur Verfügung

Die Anlage 3 regelt den Datenaustausch zwischen Zahnarztpraxis und Dentallabor. Die auszutauschenden Daten umfassen Laboraufträge, Kostenanfragen, Änderungsmitteilungen, Rechnungen und zusätzliche Bilddateien. Für die Gewährleistung der erforderlichen Sicherheit des Datenaustauschs ist von den Beteiligten die Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) zu nutzen.

Das Format der Nutzdaten ist darin XML. Der VDZI stellt XML-Schemata zur Verfügung, die für das Verfahren anzuwenden sind.

Die Anforderungen der Anlage 3 gelten vollumfänglich für zahntechnische Labore, die von der Möglichkeit, sich an die TI anzuschließen, Gebrauch machen und eine entsprechende Software für den elektronischen Informationsaustausch einsetzen.

Die Änderungsvereinbarung sowie die Anlage 3 gibt es hier zum Download.

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