Update für Kommunikationsdienst KIM installieren!
Das Update auf KIM 1.5 soll einige Vorteile für die Nutzerinnen und Nutzer bringen: Sie können mit der neuen Software deutlich größere Anhänge sicher elektronisch versenden und empfangen, wie etwa Befunde aus bildgebenden Verfahren. Auch die automatische Zuordnung von Inhalten aus KIM-Nachrichten soll mit der neuen KIM-Version verbessert werden. Außerdem wird die Einbindung des KIM-Mailclients in das Praxisverwaltungssystem erleichtert.
Sicher versendet werden jetzt auch Befunde aus bildgebenden Verfahren
Mit dem nächsten Update (KIM 1.5.3) soll es dann möglich sein, im Verzeichnisdienst der Telematikinfrastruktur einfacher zu erkennen, welche Anwendungen – wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) oder das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren für Zahnärzte (EBZ) – von der Empfängeradresse genutzt und verarbeitet werden können.
Etwaige Mehrkosten, die durch das Update des KIM-Dienstes entstehen, fallen unter die monatliche TI-Pauschale. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Themenseite gematik.
Grundsätzlich wird Praxen empfohlen, die von den Herstellern angebotenen Updates für das Praxisverwaltungssystem (PVS) immer zeitnah einzuspielen und das auch während eines laufenden Quartals. Denn so ist sichergestellt, dass die Software immer auf dem aktuellen Stand ist und Fehler, zum Beispiel in der Abrechnung oder bei digitalen Formularen, verhindert werden.