Marburger Bund Sachsen

„Arbeitsbedingungen im MVZ dürfen kein Glücksspiel sein!“

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Politik
Wie schneiden die Arbeitsverträge in Praxen und MVZ im Vergleich zu einem Tarifvertrag im Krankenhaus ab? Der Marburger Bund Sachsen hat dazu eine kleine Online-Befragung durchgeführt.

In Sachsen ist fast jeder fünfte angestellte Arzt in der ambulanten Versorgung tätig. 25 Fachärzte und 80 Fachärztinnen beteiligten sich an der Umfrage. Sie haben ganz unterschiedliche Konditionen mit ihren jeweiligen Arbeitgebern vereinbart. Gemein ist den meisten allerdings das Fixgehalt: Nur 16 Prozent der Befragten gibt an, dass sich ihr Gehalt dynamisch entwickelt.

Das Grundgehalt ist bei vielen zu niedrig

Gerade beim Bruttogehalt geht die Schere sehr auseinander. Der Marburger Bund (MB) empfiehlt ambulant angestellten Ärztinnen und Ärzten, eine Vergütung auszuhandeln, die sich an der Eingruppierung als (leitender) Oberarzt entsprechend TV-Ärzte/VKA orientiert, da ein Facharzt im MVZ selbstständige medizinische Verantwortung trägt. Bei einer Vollzeitstelle könnte ein Facharzt im MVZ demnach ein Brutto-Grundgehalt zwischen 8.742,54 und 9.991,49 Euro pro Monat fordern.

Die Realität in den Praxen sieht anders aus: Die Hälfte der Frauen und ein gutes Drittel der befragten Männer mit Leitungs- oder Managementaufgaben liegt unter dieser Mindestempfehlung. Als Reaktion auf die Rekordinflation der letzten Jahre können Arbeitnehmer zudem noch bis Ende 2024 eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichprämie von bis zu 3.000 Euro pro Jahr von ihrem Arbeitgeber erhalten. Rund 70 Prozent der Umfrage-Teilnehmer gingen dabei jedoch leer aus.

Gut die Hälfte der Befragten erhält drei oder mehr Fortbildungstage. Bei über einem Drittel sieht der Arbeitsvertrag aber überhaupt keine Fortbildungstage vor. Zum Vergleich: Den Kolleginnen und Kollegen im Geltungsbereich des TV-Ärzte/VKA stehen laut MB pro Jahr drei Tage für Fortbildungen zur Verfügung. Eine große Bandbreite zeigt die Umfrage auch bei Regelungen zu Überstunden oder der Vergütung von KV-Diensten.

Frauen verhandelten ihre Forderungen erfolgreicher

Die Umfrage zeigt auch, dass Ärzte in Weiterbildung und Frauen in Vertragsverhandlungen weniger Forderungen stellen als Fachärzte und männliche Ärzte. Bei der Durchsetzung der Forderungen waren aber die weiblichen Befragten erfolgreicher. Weit mehr als die Hälfte der Befragten fühlte sich allerdings nicht als gleichwertiger Verhandlungspartner.

Sieben von zehn Befragten wünschen sich einen Tarifvertrag. Nur gut ein Viertel sieht seine Arbeitnehmerrechte gut vertreten. Die Zufriedenheit mit dem eigenen Arbeitsvertrag fällt höchst unterschiedlich aus, im Durchschnitt werden nur 64 von 100 möglichen Punkten vergeben.

Der MB weist darauf hin, dass ambulant angestellte Ärzte bei der Verhandlung ihres Arbeitsvertrags nicht auf sich allein gestellt sind: „Der Marburger Bund ist kein Verband allein der Krankenhausärzte, sondern der Verband aller angestellten Ärzte! Unsere Leistungen wie die kostenfreie Rechtsberatung und Prüfung von Arbeitsverträgen können natürlich auch Mitglieder nutzen, die ambulant angestellt arbeiten“, betont Torsten Lippold, Landesvorsitzender des MB Sachsen.

Doch obwohl 84 Prozent der Befragten Mitglied im Marburger Bund sind, haben dem Verband zufolge nur 29 Prozent ihren Arbeitsvertrag vor Unterschrift von einem Verbandsjuristen prüfen lassen.

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