"Auch Zahnärzte sollen Impfungen anbieten und durchführen dürfen!"
"Wir halten es für äußerst riskant, eine ärztliche Aufgabe an einen nichtärztlichen Beruf zu delegieren, der angesichts seiner Ausbildung weder fachlich noch organisatorisch die damit verbundenen Aufgaben und Auflagen erfüllen kann, dies auch noch in einem impfkritischen Land wie Deutschland", sagt PD Dr. Dr. Christiane Gleissner: "Bevor das Impfen einem nichtärztlichen Beruf übertragen wird, sollten alle ärztlichen Heilberufe, also auch Zahnärzte, Impfungen anbieten und durchführen dürfen!"
Als Anker könnte das Bonusheft dienen
Sowohl Ärzte als auch Zahnärzte wüssten, welche Relevanz eine ärztliche Anamnese im Vorfeld einer Behandlung habe, auch die Grippeschutzimpfung sei eine solche. Wenn der Kreis derjenigen, die impfen dürfen, erweitert werden soll, um mehr Bürger zu erreichen: "dann auf Zahnärzte und eben nicht auf Apotheker!"
Mit dem Bonusheft bestehe für Erwachsene ein starker Anreiz, einmal jährlich den Zahnarzt aufzusuchen - "die perfekte Gelegenheit, mit dem Patienten das Thema Grippeschutzimpfung anzusprechen und diese als Ergänzung der zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung durchzuführen."
"Ich als Zahnärztin darf mir für den Eigenbedarf nicht mal die Pille verschreiben!"
Warum ausgerechnet Apothekern die Aufgabe der Grippeimpfung übertragen werden soll und diese sich dafür offen zeigen, könne sie nicht nachvollziehen, ergänzt die Präsidentin des VdZÄ, Dr. Anke Klas. Wie viele Rückmeldungen aus dem Kreis der Kolleginnen zeigten, seien es gerade die Apotheker, die in der Regel peinlich genau auf Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Zuständigkeiten achteten, die mit einer zahnärztlichen Approbation verbunden sind.
Klas: "Diese werden sogar so eng ausgelegt, dass ich als Zahnärztin nicht einmal für den Eigenbedarf die ,Pille' verschreiben darf. Sollte das Gesetz so kommen wie von Spahn geplant, fordere ich gleiches Recht für alle: Dann möchte ich sowohl Impfungen vornehmen als auch als Zahnärztin meinen Patientinnen und Patienten alle notwendigen Medikamente verschreiben und an diese abgeben dürfen."