Glycerin im Slush-Eis
Eine retrospektive Fallstudie aus Großbritannien hat die Daten von 21 zwei- bis sechsjährigen Kleinkindern (Median 3,5 Jahre) untersucht, die nach dem Konsum von Slush-Eis mit akuten Beschwerden in britischen und irischen Gesundheitszentren vorstellig wurden. Auffällige Symptome waren Bewusstseinsminderung (94 Prozent), Hypoglykämie (95 Prozent), metabolische (Laktat-)Azidose (94 Prozent), Pseudohypertriglyceridämie (89 Prozent) und Hypokaliämie (75 Prozent). Die Studienautoren stellten fest, dass der „Konsum von glycerinhaltigen Slush-Eis-Getränken bei Kleinkindern zu einer Glycerinvergiftung führen kann“. Sie empfehlen, „dass jüngere Kinder, insbesondere unter acht Jahren, glycerinhaltige Slush-Ice-Getränke meiden sollten“ [Brothwell et al. 2025].
Bedenklicher Zuckerersatz
Auffällig an den untersuchten Fällen war, dass sich 20 der 21 betrachteten Kinder in der Zeit von 2018 bis 2024 vorstellten – „zeitgleich mit der Einführung der Zuckersteuer“, wie die Autoren anmerken. In Irland und Großbritannien wurde in den Jahren 2018 beziehungsweise 2019 eine Steuer auf stark zuckerhaltige Getränke (> 5 Prozent) eingeführt. Die Autoren vermuten deshalb einen Zusammenhang mit der Einführung der Zuckersteuer und sehen das auch durch internationale Daten bestätigt: „Slush-Ice-Getränke in Ländern ohne Zuckersteuer enthalten typischerweise einen viel höheren Glukosegehalt und viele enthalten überhaupt kein Glycerin.“
BfR: Gesundheitsrisiko durch Slush-Eis
In Deutschland hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) jüngst die Glyceringehalte in den Slush-Eis-Getränken gesundheitlich bewertet [BfR, 2025]. Datengrundlage waren Messwerte, die von amtlichen Lebensmitteluntersuchungseinrichtungen in mehreren Bundesländern erhoben und vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zusammengefasst und statistisch ausgewertet wurden.
Insgesamt wurden vom BVL 62 Untersuchungsergebnisse, die im Zeitraum vom 4. November 2023 bis 11.Oktober 2024 erhoben wurden, an das BfR übermittelt. „Bei 20 Proben (ca. 32 %) konnte Glycerin nicht nachgewiesen werden (< Nachweisgrenze) und bei vier Proben konnte kein quantitativer Messwert bestimmt werden (< Bestimmungsgrenze). Bei acht Proben (ca. 13 %) lag der quantitative Messwert unter 1 g/L. Bei 30 Proben (ca. 48 %) wurde ein Glyceringehalt von mehr als 25 g/L und bei zehn Proben (ca. 16 %) wurde ein Glyceringehalt von mehr als 50 g/L nachgewiesen“ [BfR, 2025].
Glycerin ist als Lebensmittelzusatzstoff E 422 unter anderem für die Verwendung in aromatisierten Getränken zugelassen – ohne eine Beschränkung der Höchstmenge. Die Berechnungen des BfR zeigen jedoch, „dass ein etwa 5-jähriges Kind mit einem Körpergewicht von 20 kg beim Verzehr von knapp 200 mL Slush-Ice mit einem durchschnittlichen Glycerin-Gehalt von etwa 26 g/L (das entspricht dem Durchschnittswert, der der vorliegenden Bewertung zugrunde liegt) eine Menge an Glycerin aufnimmt, die der therapeutisch wirksamen Dosis entspricht.“ Bei einer solchen Aufnahmemenge sehen die BfR-Experten bereits gesundheitliche Risiken. Zur Wahrscheinlichkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen könne die Behörde jedoch keine Aussage treffen, insbesondere weil das im Einzelfall von der Glycerin-Konzentration im Slush-Eis Getränk, der aufgenommenen Menge und dem Gewicht des Konsumenten abhänge.
Brothwell SL, Fitzsimons PE, Gerrard A, et alGlycerol intoxication syndrome in young children, following the consumption of slush ice drinks. Archives of Disease in Childhood Published Online First: 11 March 2025. doi: 10.1136/archdischild-2024-328109.
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Stellungnahme 004/2025, Glycerin in Slush-Ice-Getränken kann unerwünschte gesundheitliche Wirkungen hervorrufen, 18. Februar 2025.