Budgets für Hausärzte sind abgeschafft
„Dieses Gesetz wird die ambulante Versorgung grundlegend verbessern“, versprach Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. “Wenn leicht chronisch Kranke nicht mehr alle drei Monate für die Quartalspauschale des Arztes in die Praxis einbestellt werden müssen, wenn zusätzliche Patienten abgerechnet werden können, wird auch wieder mehr Zeit sein für neue Patienten. Einen Termin beim Hausarzt zu bekommen, wird endlich wieder deutlich einfacher – insbesondere für gesetzlich Versicherte.“
Zudem könnten Hausärzte ihre Lotsenfunktion besser und mit weniger Bürokratie wahrnehmen. Lauterbach: "Das senkt die Kosten, überflüssige Facharzttermine fallen weg.“
Das GVSG im Überblick
Alle Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung einschließlich Hausbesuche werden künftig bundesweit vollständig und ohne Kürzungen vergütet (Entbudgetierung). Die Honorare können demnach ohne Begrenzung steigen, wenn neue Patienten in aufgenommen oder mehr Leistungen als bisher erbracht werden. Eine solche Regelung gibt es bereits seit April 2023 für die Kinder- und Jugendärzte.
Patienten mit chronischen Erkrankungen ohne hohen Betreuungsbedarf müssen nicht mehr jedes Quartal aus Abrechnungsgründen einbestellt werden. Stattdessen kann die Arztpraxis für die jeweilige Erkrankung eine bis zu vier Quartale umfassende Versorgungspauschale abrechnen. Dies schafft laut BMG Anreize, das System von überflüssigen Terminen und Wartezeiten zu entlasten und freie Kapazitäten zu schaffen.
Zusätzlich werden „Versorgerpraxen“, die maßgeblich die hausärztliche Versorgung aufrechterhalten, künftig besonders honoriert. Sie erhalten eine Vorhaltepauschale. „Damit können Hausärztinnen und Hausärzte auch umso besser vergütet werden, je mehr Voraussetzungen sie erfüllen, wie bedarfsgerechte Praxisöffnungszeiten oder ein Angebot von Haus- und Heimbesuchen“.
Erwachsene, Kinder und Jugendliche, die unter schweren Krankheiten leiden oder von Behinderungen betroffen sind, erhalten einen besseren Zugang zu medizinisch notwendigen Hilfsmitteln. Dafür werden die Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen beschleunigt und vereinfacht. Das gilt für Personen, die in Sozialpädiatrischen Zentren (SPZ) und in Medizinischen Zentren für Erwachsene mit Behinderung (MZEB) behandelt werden.
In Fällen, in denen Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch oder eine Vergewaltigung bestehen, entfällt künftig die Altersbeschränkung für die Leistung von Notfallkontrazeptiva.
Fristverlängerung für Verbandmittel: Die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung wird bis Anfang Dezember 2025 verlängert. „Dies schafft Rechtssicherheit rund um eine ausgelaufene Übergangsregelung im SGB V und räumt den betreffenden Akteurinnen und Akteuren – insbesondere dem Gemeinsamen Bundesausschuss und den Herstellern – mehr Zeit zur Durchführung der Beratungsverfahren ein“, heißt es in der Begründung.