DigiG und GDNG

Bundeskabinett beschließt Digitalgesetze

pr
Das Bundeskabinett hat die Entwürfe zu zwei Gesetzen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen verabschiedet. Damit werden die elektronische Patientenakte (ePA) und das E-Rezept weiter auf den Weg gebracht.

Als Kernelement des Digital-Gesetzes (DigiG) soll ab 2025 die ePA für alle gesetzlich Versicherten bereitgestellt werden, die dem nicht widersprechen (Opt-Out-Lösung). Die ePA soll den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Im ersten Schritt soll dies durch die Einführung eines digitalen Medikationsmanagements erfolgen. Zudem soll das E-Rezept als verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung eingerichtet werden. Vorgesehen ist auch, dass PKV-Unternehmen ihren Versicherten eine widerspruchsbasierte ePA anbieten können.

Mit der ePA erhalten die Versicherten außerdem eine vollständige, weitestgehend automatisch erstellte, digitale Medikationsübersicht. Damit sollenungewollte Wechselwirkungen von Arzneimitteln vermieden werden. Auch Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)werden tiefer in die Versorgungsprozesse integriert und ihr Einsatz transparent gemacht. Und in der Telemedizin (Videosprechstunde) werden die Mengenbegrenzungen aufgehoben, um diese noch umfassender zu nutzen.

Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG)soll die Grundlage für eine bessere Verfügbarkeit von Gesundheitsdaten geschaffen werden, um eine optimale medizinische Versorgung bieten zu können. Der Gesundheits-, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland soll an die Weltspitze herangeführt werden, heißt es aus dem BMG dazu.

Zentraler Bestandteil soll die erleichterte Nutzbarkeit von Gesundheitsdaten für gemeinwohlorientierte Zwecke sein. Dazu soll unter anderem eine dezentrale Gesundheitsdateninfrastruktur mit einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle für die Nutzung von Gesundheitsdaten aufgebaut werden. Zudem soll mit dem Gesetz der Aufbau einer international wettbewerbsfähigen Gesundheitsdateninfrastruktur vorangetrieben werden. Außerdem sollen Kranken- und Pflegekassen Daten verarbeiten dürfen, wenn dies nachweislich dem individuellen Schutz der Gesundheit der Versicherten dient, zum Beispiel der Arzneimitteltherapiesicherheit oder der Erkennung von Krebserkrankungen oder seltenen Erkrankungen.

"Eine digitale Aufholjagd"

"Damit starten wir sowohl im Versorgungsalltag wie in der Forschung eine Aufholjagd und bauen in Deutschland eine der modernsten medizinischen Digitalinfrastrukturen in Europa auf", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Die Digital-Gesetze sind das Fundament digitaler Versorgung und Forschung in unserem Gesundheitssystem,“ erklärte er. „Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Gesundheitsdaten überall sicher genutzt werden, um sie besser zu versorgen. Und Wissenschaftler sollen sicher sein, dass sie in Deutschland die beste Voraussetzung für ihre Forschung bekommen.“

Lauterbach kündigte an, in diesem Jahr noch ein Medizinforschungsgesetz zur umfassenden Beschleunigung von Klinischen Studien vorzulegen.

pr
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