KZBV und BZÄK zum Referentenentwurf des Digitalgesetzes

„Die ePA muss nutzerfreundlich ausgestaltet werden!“

pr
Die elektronische Patientenakte (ePA) darf nicht zum Mehraufwand in Zahnarztpraxen führen und die Kapazitäten nicht beschneiden, fordern die Spitzen der Zahnärzteschaft in ihrer Stellungnahme zum Digitalgesetz.

Die von der Regierung geplanten Maßnahmen zur Digitalisierung dürften nicht zu einem Mehraufwand in den Praxen führen. Das betonten die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in einer gemeinsamen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Digitalgesetzes (DigiG), den das Bundesgesundheitsministerium vor kurzem vorgelegt hatte. Vor allem die Berufswirklichkeit und die Belange der Anwenderinnen und Anwender müssten in den Blick genommen werden, forderten sie. Dem werde der Entwurf nicht gerecht.

Bezüglich der elektronischen Patientenakte (ePA) forderten die beiden Spitzenorganisationen den Gesetzgeber auf, eine nutzerfreundliche Ausgestaltung vorzunehmen und dafür zu sorgen, dass in den Praxen keine Behandlungskapazitäten zugunsten einer Unterstützung der Patienten bei der ePA verloren gehen. Die ePA müsse mit klar strukturierten und für Versicherte wie Praxen nachvollziehbaren Informationen befüllt werden, die der Verbesserung der Versorgung dienen. KZBV und BZÄK betonen, dass die Unterstützung der Versicherten bei der Nutzung der ePA originäre Aufgabe der Krankenkassen sei. Auch der organisatorische Rahmen der ePA müsse angepasst werden – das gelte für die Befüllungsinhalte, die Datenstrukturen und auch für die PVS-Systeme.

Auch auf das elektronische Rezept (E-Rezept) gehen KZBV und BZÄK in ihrer Stellungnahme ein. Der verbindlich vorgesehene einheitliche Starttermin zum 1. Januar 2024 sei nicht sachgerecht und zu knapp bemessen, erklären sie. Stattdessen sollte an der gestuften Einführung des E-Rezepts festgehalten werden, wie sie ursprünglich in der gematik vorgesehen war. Ein ausreichender Vorlauf sei erforderlich, um die Betriebsstabilität der Dienste zu erproben und die Arzneimittelversorgung zu gewährleisten.

Ganz strikt lehnen die zahnärztlichen Spitzenorganisationen die geplanten Sanktionsregeln bei Nichtverwendung der technischen Komponenten für die E-Rezept-Verordnung ab. Auch auf die Berichtspflicht der KZBV an die Zahnärzte zum E-Rezept sollte verzichtet werden, heißt es weiter. Stattdessen sollten die Krankenkassen, der GKV-Spitzenverband und das Bundesgesundheitsministerium selbst die Versicherten umfassend über die Nutzung des E-Rezepts informieren.

Ein weiterer Punkt betrifft die Zugriffsrechte der Versicherten und deren Identifikation in der Zahnarztpraxis. KZBV und BZÄK erachten diese Verlagerung von Verwaltungsaufgaben der Kassen in die Praxen nur dann für akzeptabel, wenn der damit verbundene freiwillige Aufwand angemessen vergütet und die anfallenden Kosten für die Praxis erstattet werden.

Mit den neuen Gesetzesregelungen ist auch ein Recht der Versicherten auf Verarbeitung von Daten und der Regelung von Zugriffsrechten auf die ePA verbunden. Zu rechnen sei mit einer deutlich stärkeren Anzahl an Versicherten, die Daten gelöscht oder in der Verarbeitung beschränkt wissen wollen, heißt es in der Stellungnahme. Nicht hinnehmbar sei es jedoch, wenn Leistungserbringer verpflichtet sein sollen, die Versicherten bei deren Datenmanagement zu unterstützen. Das sei zeitlich nicht machbar, auch ergäben sich haftungsrechtliche Risiken für die Leistungserbringer. Wenn überhaupt, so müsse eine freiwillige Unterstützung der Versicherten ermöglicht werden.

KBV unterstützt die Haltung der Zahnärzteschaft

Ähnlich wie die Zahnärzte argumentiert auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung in ihrer Stellungnahme zum Digitalgesetz. Ärztinnen und Ärzte bräuchten praxistaugliche und funktionierende Anwendungen, die die Versorgung der Patientinnen und Patienten verbessern und nicht, wie jetzt auch bei der ePA zu befürchten, mehr Zeit kosten, heißt es dort. In dem Referentenentwurf fehlten klare Vorgaben für die Anpassung der Praxisverwaltungssysteme und für ausreichende Tests, bevor Anwendungen in den Regelbetrieb gingen. Stattdessen drohten den Praxen einmal mehr Sanktionen und Bußgelder. So erreiche man kein Vertrauen bei den Ärzten und Psychotherapeuten, betont die KBV.

Der AOK-Bundesverband hingegen unterstreicht den Mehrwert für Patienten und Ärzte. Der Gesetzesentwurf habe das Potenzial, der ePA zum Durchbruch zu verhelfen. Die Einführung des Opt-out-Verfahrens in Kombination mit einem vereinfachten Authentifizierungs-Verfahren für die ePA sei ein echter Fortschritt. Mit der Speicherung der elektronischen Patientenkurzakte und des Medikationsplans in der ePA, werde der Ausbau zur zentralen Versichertenplattform weiter vorangetrieben, heißt es. Es wäre aber konsequent, diesen Ansatz auch auf die Notfalldaten auszuweiten. Nachbessern müsse der Gesetzgeber aus Sicht der AOK beim Erstzugang zur ePA und bei der Übertragung älterer Papierdokumente in die Akte.

Deutscher Pflegerat sieht massig Baustellen

Von der im Referentenentwurf vorgesehenen Digitalisierung des Gesundheitswesens sei man weit entfernt, kritisiert der Deutsche Pflegerat in seiner Stellungnahme. Die patientenorientierte Digitalisierung müsse die maßgeblichen Berufsgruppen des Gesundheitsbereichs umfassen. Hierzu gehörten vor allem auch die Profession Pflege und die Hebammen, so der Verband. Es komme entscheidend auf die Schnittstellen und damit auf die Interoperationalität der Systeme aller an der Versorgung Beteiligter einschließlich der Kostenträger an. Hier sei man noch Lichtjahre voneinander entfernt.

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