COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung geändert

Bundesrat verabschiedet neue Quarantäneregeln

ak
Gesellschaft
Nach dem Bundestag hat heute auch der Bundesrat der geänderten Verordnung zugestimmt. Nun können die neuen Regeln für Quarantäne und Isolation in Kraft treten.

Die neuen Quarantäne- und Isolationsregeln können in Kraft treten. In einer Sondersitzung hat der Bundesrat heute kurz nach dem Bundestag den Änderungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung zugestimmt. Einen Tag zuvor wurde im Bundestag über die neuen Regelungen abgestimmt. Für die Vorlage stimmten die Bundestagsfraktionen SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke, dagegen votierte die Fraktion der AfD. Nun müssen die Bundesländer die Regeln durch eigene Länderverordnungen umsetzen.

Was ändert sich?

Kontaktpersonen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben oder innerhalb der letzten drei Monate vollständig geimpft oder genesen sind, müssen nicht mehr in Quarantäne. Infizierte und deren Kontaktpersonen müssen nur noch zehn Tage in Isolation oder Quarantäne, bislang waren es 14 Tage. Nach sieben Tagen dürfen sich Betroffene freitesten. Auch für Kinder, Jugendliche und Beschäftigte im Gesundheitswesen gibt es neue Regelungen. Medizinisches Personal kann sich nach sieben Tagen freitesten, wenn sie seit 48 Stunden symptomfrei sind. Kinder und Jugendliche können sich mittels PCR-Test oder Schnelltest nach fünf Tagen freitesten. Mithilfe der verkürzten Quarantänedauer soll bei stark steigenden Infektionszahlen versucht werden, die Grundversorgung aufrecht zu erhalten.

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