Das ändert sich ab 2025
Die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) soll ab dem 15. Januar 2025 starten – zunächst in einer Testphase in Hamburg und Franken, danach bundesweit. Wann dies der Fall sein wird, scheint nun aber offen, die Entwicklung bleibt dynamisch. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) informiert über wichtige grundsätzliche Fragen, etwa, dass Vertragszahnärzte verpflichtet sind, die Akte zu befüllen.
Ab Januar darf kein Amalgam mehr für neue Zahnfüllungen verwendet werden. Hintergrund ist ein internationales Abkommen zur Quecksilber-Reduzierung in der Umwelt. EU-weit wird der Füllstoff ab dem 1. Januar 2025 ohne Übergangsfrist nicht mehr verwendet. Als Ersatz für die Kassenleistung ist stattdessen die Versorgung mit selbstadhäsiven Materialien ohne Zuzahlung möglich.
Finanzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen steigen ab 1. Januar deutlich für alle mit einem höheren Einkommen. Sie müssen entsprechend höhere Sozialabgaben leisten. Das hängt damit zusammen, dass die Grenzen an die durchschnittliche Lohnsteigerung des Vor-Vorjahres gekoppelt sind (2023 waren das durchschnittlich 6,44 Prozent). In der Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze im neuen Jahr von 5.175 auf 5.512,50 Euro brutto im Monat. Arbeitnehmer, die 5.512,50 Euro oder mehr verdienen, haben einen Beitragsanstieg von 6,5 Prozent. Bei der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Bemessungsgrenze ab Januar 2025 für ganz Deutschland bei 8.050 Euro.
Übrigens: Die Versicherungspflichtgrenze, ab der Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln können, steigt von 69.300 auf 73.800 Euro Jahreseinkommen.
Der gesetzliche Mindestlohn steigt ab 1. Januar nochmals – dann auf 12,82 Euro. Damit erhöht sich gleichzeitig die Verdienstgrenze für Minijobs von 538 auf 556 Euro im Monat. Der mögliche Verdienst pro Jahr liegt dann bei 6.672 Euro.
Das Kindergeld sollte zum 1. Januar 2025 um fünf Euro pro Kind angehoben werden. Stimmen Bundestag und Bundesrat noch bis Ende des Jahres zu, bekämen Eltern pro Kind dann 255 Euro, bei zwei Kindern wären es 510 Euro, bei drei Kindern 765 Euro. Auch der Kindersofortzuschlag würde entsprechend erhöht. Außerdem stiege der Kinderfreibetrag um 60 Euro pro Jahr.
Ab 9. Januar wird die Echtzeitüberweisung in Europa flächendeckend eingeführt. Banken sind ab dann verpflichtet, Überweisungen in Euro unabhängig von Tag und Uhrzeit zu empfangen. Ab Oktober sollen das überwiesene Geld innerhalb von zehn Sekunden beim Empfänger ankommen. Der Auftraggeber soll dann auch innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert werden, ob der überwiesene Betrag dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde oder nicht. Überweisungen können dann also an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr ausgeführt werden.
Die Post wird teurer. Ab Januar wird der Preis für einen Standardbrief von 85 auf 95 Cent erhöht. Die Postkarte kostet dann ebenfalls 95 Cent. Ein Kompaktbrief kostet 1,10 Euro (vorher: 1 Euro), ein Großbrief 1,80 Euro statt 1,60 Euro und das Porto für den Maxibrief steigt um 15 Cent auf künftig 2,90 Euro.
Gleichzeitig sieht das neue Postgesetz vor, dass Briefe ab 2025 länger unterwegs sein dürfen. Somit müssen 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig erst am dritten auf den Einlieferungstag folgenden Tag ankommen statt bisher am ersten oder zweiten.
Versicherungen
Mehr Geld für die Kranken- und Pflegeversicherung müssen Versicherte und Arbeitgeber ab dem Jahreswechsel bezahlen.Der durchschnittliche GKV-Zusatzbeitrag wird um 0,8 Prozent auf 2,5 Prozent erhöht (zuvor 1,7 Prozent). Der Beitragssatz für die soziale Pflegeversicherung wirdum 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent angehoben (zuvor 3,4 Prozent). Für Kinderlose erhöht er sich auf 4,2 Prozent (zur 4 Prozent), 1,8 Prozent davon trägt der Arbeitgeber.
Auch für viele privat Krankenversicherte steigen die Kosten. Versicherer erhöhen die Beiträge zum Teil erheblich. So werden die PKV-Beiträge 2025 bei den Versicherern um durchschnittlich rund 18 Prozent steigen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sagt dazu: „Wer das finanziell nicht stemmen kann, hat einen Rechtsanspruch, innerhalb der Versicherung in einen anderen Tarif mit gleichartigem oder niedrigerem Schutz zu wechseln oder die Selbstbeteiligung zu erhöhen.“
Die Prämien für Auto- und Motorradversicherungen steigen weiter. Das begründet sich vor allem durch die weiter gestiegenen Kosten für Reparaturen aufgrund der hohen Inflation. Je nach Umfang des Versicherungsschutzes, kann eine Erhöhungen bis zu 20 Prozent ergeben. Da in der Versicherungsbranche ein harter Wettbewerb herrscht, wird es aber weiterhin auch günstigere Angebote geben, meint die Verbraucherzentrale.
Energie
Die CO₂-Steuer wird ab Januar erhöht und damit steigen dann auch die Preise für Benzin, Öl und Gas. Der Preis pro Tonne CO₂ steigt von 45 auf 55 Euro. Durch die Erhöhung sollen die Emissionen gesenkt und Anreize für den Umstieg auf klimafreundliche Alternativen geschaffen werden.
Auch die Gas-Kosten steigen wieder. Das liegt zum einen am Anstieg der Netzentgelte, wo in vielen Fällen eine kürzere Abschreibungsdauer für die Gasnetze entsteht, die die Betreiber der Netze zum ersten Mal ansetzen dürfen. Zum anderen war der letzte Winter verhältnismäßig mild, weniger Gas wurde verbraucht. Die Gasnetzkosten verteilen sich dadurch auf eine geringere, durchgeleitete Gasmenge.
Sonstiges
Die E-Rechnung wird Pflicht: Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Diese müssen in einem strukturierten elektronischen Format vorliegen, das eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. In Deutschland sind ZUGFeRD und X-Rechnung die gängigen Formate und erfüllen alle Voraussetzungen. PDF-Rechnungen hingegen entsprechen diesen nicht. Die Einführung der E-Rechnung soll Prozesse automatisieren und damit effizienter gestalten sowie den Papierverbrauch mindern. Weitere Steuertipps gibt es hier von unseren Experten.
Der Support für Windows 10 und Microsoft Office endet. Microsoft stellt Nutzern von Windows 10 ab dem 14. Oktober 2025 keine kostenlosen Updates mehr zur Verfügung. Ab da gibt es nur noch kostenpflichtige Updates, denn Microsoft möchte, dass seine Kunden auf Windows 11 umstellen. Weiter endet parallel auch der Support für Microsoft Office 2016 und 2019. Das sind gerade die Versionen, die vor allem in kleinen und mittelständischen Unternehmen etabliert sind. Mit dem Support-Ende nimmt das Risiko von Sicherheitslücken deutlich zu. Cyber-Kriminelle könnten diese Schwachstellen gezielt ausnutzen.
Minderungsrecht im Mobilfunk: Liefert der Internetanschluss nicht die vertraglich vereinbarte Bandbreite, können Verbraucher die Rechnung für ihren Internetzugang kürzen oder den Vertrag außerordentlich kündigen.