Stiftung Warentest

Diese Krankenkassen bieten den höchsten PZR-Zuschuss

LL
Praxis
Die Stiftung Warentest hat wieder die Beiträge und Zusatzleistungen von Krankenkassen verglichen. Bei der Kostenerstattung der professionellen Zahnreinigung (PZR) gibt es eine große Spanne.

Beim Angebot von Zusatzleistungen und Extraservices der Kassen kann es große Unterschiede geben. Daher sollten Versicherte nach den individuellen Bedürfnissen und Schwerpunkten schauen, um mehr aus dem Versicherungsschutz herauszuholen. Das umfasst beispielsweise Zuschüsse zu einer PZR oder einer osteopathischen Behandlung, die Übernahme der Kosten für Reiseimpfungen oder Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten, fasst die Stiftung zusammen. Zudem interessant: Viele Kassen zahlen im Falle einer schweren Erkrankung auch mehr als gesetzlich festgelegt für Haushaltshilfen oder häusliche Pflege.

Diese zwölf Krankenkassen bieten den höchsten Zuschuss pro Jahr:

  • Salus BKK bietet die volle Kostenübernahme bei ausgesuchten Vertragszahnärzten.

  • IKK - Die Innovationskasse zahlt bis zu 100 Euro und bis zu 150 Euro im Rahmen ihres Bonusprogramms.

  • Die BKK Firmus erstattet 80 Euro.

  • Die BKK VerbundPlus übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten, maximal 80 Euro.

  • Die Heimat Krankenkasse erstattet 80 Euro.

  • Die BKK Gildemeister Seidensticker erstattet bis zu 65 Euro,

  • Tui BKK bis zu 65 Euro,

  • Audi BKK bis zu 60 Euro.

  • Die BKK Freudenberg erstattet 60 Euro.

  • Die DAK-Gesundheit zahlt 60 Euro.

  • Die KKH erstattet 60 Euro.

  • Die BKK Wirtschaft & Finanzen erstattet ebenfalls 60 Euro.

Unter den großen Kassen übernimmt die TK 40 Euro, die Debeka BKK 40 Euro, die Barmer anteilig über das Bonusprogramm und die AOK Nordost 50 Euro.

Da der Bedarf der Versicherten stark variiert – unter anderem abhängig vom Alter oder der Lebens­situation – können unterschiedliche Leistungen wichtig sein. Ist man bereits eher unzufrieden mit der Kasse, rät die Stiftung Warentest zum Wechsel und zwar mit Blick auf die passende Extra­leistung. Voraussetzung dafür ist eine bereits zwölfmonatige Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Erhöht die Kasse den Zusatz­beitrag, besteht übrigens ein Sonderkündigungs­recht und ein Wechsel ist auch schon vor Ablauf der Sperr­frist möglich.

Den gesamte Test kann man auf der Website der Stiftung Warentest kaufen.

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