ePA startet bundesweit am 29. April
In den Modellregionen ist die ePA Lauterbach zufolge bereits Teil des Versorgungsalltags: „Die Pilotierung in den Modellregionen sowie die Tests in Nordrhein-Westfalen haben wertvolle Erkenntnisse geliefert“, konstatierte der scheidende Minister. Daraus ließen sich drei Prinzipien ableiten, die auch für die kommende Phase relevant seien:
Die Sicherheit der ePA stehe an vorderster Stelle. In Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wurden laut Lauterbach Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt, die Voraussetzung für die bundesweite Nutzung sind.
Die Nutzbarkeit der ePA für die Leistungserbringenden hänge stark von den jeweilig eingesetzten Systemen ab. Daher sollte die Einführung über einen Zeitraum gedacht werden, in dem die Nutzung kontinuierlich steigt.
„Positive Nutzererfahrungen sollen der Treiber der ePA in der Versorgung sein.“ Daher sollten Leistungserbringer in der Einführungsphase der ePA nicht unter Druck geraten für Umstände, die sie nicht zu verantworten haben.
„Basierend auf diesen Grundsätzen kann die ePA ab dem 29. April 2025 in ganz Deutschland genutzt werden“, teilte Lauterbach mit. „Die Begrenzung auf die positiv-gelisteten Einrichtungen in der Modellregion wird dann aufgehoben.“
Spätestens ab Oktober ist die ePA für Leistungserbringer verpflichtend
Die Hochlaufphase sollten die Leistungserbringern nutzen, um sich mit der ePA vertraut zu machen und sie in die Versorgungsabläufe zu integrieren.
Spätestens ab dem 1. Oktober 2025 müssten sie die ePA entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Verpflichtungen bundesweit nutzen.