Vier Jahre Digitale Gesundheitsanwendungen (DIGA) in der Versorgung

Ersatzkassen fordern Korrekturen bei der Preisgestaltung

pr
Politik
Um die Potenziale von DiGA in der Versorgung auszuschöpfen, sollte deren Nutzung erweitert und Korrekturen bei der Preisgestaltung, beim Zugang und der Zulassung unternommen werden, fordern die Ersatzkassen.

Vier Jahre nach der Einführung Digitaler Gesundheitsanwendungen (DIGA) als neue Leistungsart in der Gesetzlichen Krankenversicherung hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) Bilanz gezogen. „Der DiGA-Start vor vier Jahren war ein positives Signal für die Digitalisierung des Gesundheitswesens in Deutschland,“ erklärte die vdek-Vorsitzende Ulrike Elsner. „Um die Potenziale der DiGA auszuschöpfen, sollten allerdings ihre Nutzungsmöglichkeiten erweitert und zugleich notwendige Korrekturen im Hinblick auf Preisgestaltung, Zugang und Zulassung unternommen werden,” forderte sie.

Wie der Verband mitteilt, stehen Versicherten seit der Einführung der DIGA am 6. Oktober 2020 inzwischen mehr als 50 Anwendungen zur Verfügung, die Ersatzkassen haben seitdem mehr als 375.000 Freischaltcodes ausgestellt. Das Problem: Auch vier Jahre nach ihrem Start leiden DiGA laut vdek an zu geringer Akzeptanz bei denjenigen, die sie verschreiben und bei Versicherten, die sie nutzen.

„Einbindung der Selbstverwaltung könnte Akzeptanz steigern“

Der Verband hat deshalb in einem Eckpunktepapier Vorschläge für eine bessere Akzeptanz der DIGA zusammengetragen. Demnach sollten die Apps stärker in bestehende Behandlungsprozesse eingebunden werden. Das könne zum Beispiel über medizinische Leitlinien geschehen. Zudem würde eine frühzeitige Einbindung der gemeinsamen Selbstverwaltung in den Zulassungsprozess die Akzeptanz von DiGA steigern, heißt es in dem Papier.

Dies gelte vor allem für zukünftige DiGA der Risikoklassen IIb, für die das Gefahrenpotenzial höher liege. Bislang seien Entscheidungen über Zulassungen und Streichungen von DiGA wenig transparent, denn das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entscheide im Alleingang, ob eine App in das Verzeichnis aufgenommen werde.

App-Hersteller sollen Preise nicht mehr allein festlegen

Ferner plädiert der Verband dafür, die Preise für DIGA fair und planbar zu gestalten. Die DiGA-Anbieter könnten nach wie vor die Preise im ersten Jahr der Zulassung selbst festlegen, kritisiert der vdek. Die so entstehenden Preise von mehr als 2.000 Euro für die Nutzung einer Anwendung stünden in keinem Verhältnis zum Patientennutzen. Verhandelten die Krankenkassen später rückwirkende Vergütungsbeträge, würden Anbieter mit Rückzahlungen in Millionenhöhe konfrontiert.

Für mehr Planungssicherheit in der Preisgestaltung, sowohl für die GKV, als auch für DiGA-Hersteller, sollten die Preise frühzeitig verhandelt werden und ab Aufnahme der Anwendung ins DiGA-Verzeichnis gelten, so der vdek. Auf Nachfrage der zm teilte der Verband mit, dass seiner Schätzung nach die Gesamtausgaben über die vier Jahre für die Ersatzkassen mehr als 100 Millionen Euro betragen hätten.

„Es braucht eine kostenlose Testphase für Patienten“

Zu einer fairen Vergütung von DiGA empfiehlt der Verband in seinem Papier außerdem die Einführung einer zweiwöchigen Testphase für Versicherte. Das würde Kosten für die Nicht-Nutzung der DiGA verhindern und es Versicherten ermöglichen, vorab ein Gefühl für die Nutzung von DiGA zu entwickeln. Hintergrund sei die hohe Abbruchquote: Laut einem Bericht der BARMER breche jeder Dritte die Nutzung von DiGA vorzeitig ab.

Außerdem sollten Unsicherheiten beim Zugang von DIGA abgebaut werden, fordert der vdek weiter. Bislang müssten Krankenkassen für jede verordnete App innerhalb von zwei Tagen einen Freischaltcode zur Verfügung stellen. Obwohl die Ersatzkassen Anträge in der Regel am gleichen Tag bearbeiten, könne es aufgrund von Brieflaufzeiten zu Verzögerungen kommen. Im Ergebnis führe die gesetzliche Regelung vielmehr zu Unsicherheiten und fördere Spannungen bezüglich der Fristeinhaltung, so der vdek. Deswegen solle diese Regelung gestrichen werden.

Ferner fordert der vdek vom BfArM als Betreiber des DiGA-Verzeichnisses aktuelle, verbindliche und transparente Informationen. Diesem Anspruch werde das Verzeichnis derzeit nicht gerecht, da Informationen zu Preisen oftmals veraltet seien oder Vorgaben wie Altersgrenzen bei Verordnungen im größeren Umfang missachtet würden.

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