Weltzahnärzteverband

FDI: "Patienten können auch während COVID-19 gefahrlos zum Zahnarzt gehen!"

mg/pm
Menschen könnten auch während der Corona-Pandemie gefahrlos zum Zahnarzt gehen und sich behandeln lassen, wenn die jeweiligen Landesregelungen es erlauben: Auf Intervention der Bundeszahnärztekammer korrigiert die Fédération Dentaire Internationale (FDI) Medienberichte im Zuge einer Veröffentlichung der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Die FDI reagierte am 14. August mit einer Erklärung auf eine Veröffentlichung der WHO zur Bereitstellung wesentlicher Mundgesundheitsdienste im Rahmen von COVID-19. Die WHO hatte am 7. August – abgesehen von Notfällen – zum Verzicht auf Zahnarztbesuche geraten.

"Menschen können gefahrlos zum Zahnarzt gehen"

"Eine Fehlinterpretation des WHO-Dokuments hat in einigen Medien zu Verwirrung und zur Verbreitung ungenauer und irreführender Informationen geführt", teilte die FDI in ihrer Stellungnahme mit. "Im Gegensatz zu jüngsten Medienberichten können Menschen auch unter COVID-19 gefahrlos zum Zahnarzt gehen und Mundgesundheitsdienste in Anspruch nehmen, wenn die Vorschriften eines Landes dies zulassen."

Eine Leitlinie, keine Einheitslösung

Die FDI stuft die WHO-Veröffentlichung als Leitlinie, nicht als Richtlinie mit „Einheitslösung“ ein. Offizielle Richtlinien auf nationaler, subnationaler oder lokaler Ebene könnten daher variieren und sollten befolgt werden.

Die FDI bekräftigt auch, "dass die Mundgesundheit für die eine gute allgemeine Gesundheit unerlässlich ist und dass eine routinemäßige Versorgung für die Früherkennung, Prävention und Bekämpfung von Munderkrankungen erforderlich ist". Darum müsse jede Gelegenheit genutzt werden, die Prävention zu stärken, um die Zahl vermeidbarer Zahnarztbesuche zu verringern.

Gleichzeitig müssten die Regierungen einen kontinuierlichen und gerechten Zugang zu wesentlichen Mundgesundheitsdiensten sowie die Verfügbarkeit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung (PSA) sicherstellen, um künftig eine noch größere Belastung der Gesundheitssysteme zu vermeiden.

Maßnahmen der FDI zum Schutz von Patienten und Personal

Die FDI und ihre rund 200 Mitgliedsverbände in 130 Ländern haben Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass Patienten und Personal angemessen vor Infektionsrisiken geschützt sind, um eine Virusübertragung zu vermeiden, führt der Verband aus. Dazu gehören: 

  • Screening und Triage von Patienten;  

  • Umsetzung strenger Handhygiene- und Desinfektionsmaßnahmen;

  • Gewährleistung der Verfügbarkeit und korrekten Verwendung von PSA durch alle Mitarbeiter; 

  • Durchsetzung des Abstandsgebots und Verwendung von Masken durch Patienten in Wartezimmern;

  • Nutzung der Telezahnmedizin für Patientenberatungen;  

  • Durchführung strenger Sterilisationsmaßnahmen für alle zahnärztlichen Instrumente, Geräte und Ausrüstungen;

  • Belüftung von Zahnarztpraxen, um das Risiko einer Übertragung von COVID-19 zu verringern.

Weitere Forschungen zur Übertragung von COVID-19, einschließlich spezifischer Überlegungen für die Zahnarztpraxis, seien von größter Bedeutung, um die Empfehlungen entsprechend den sich abzeichnenden Erkenntnissen weiterzuentwickeln, schreibt die FDI. Der Verband will in Kürze die Ergebnisse einer weltweiten Umfrage von 92 nationalen Zahnärzteverbänden aus 80 Ländern veröffentlichen, um Strategien zu definieren, die bei der Prävention und Kontrolle von COVID-19 weltweit in zahnärztlichen Einrichtungen wirksam sind.

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