Barmer Zahnreport

Große regionale Unterschiede bei Amalgamfüllungen

br
Zahnmedizin
Im aktuellen BARMER Zahnreport-ePaper stellt das kasseneigene Forschungsinstitut seine Zahlen zur Amalgamverwendung in Deutschland vor. Die Daten sind teils bis auf Kreisebene aufgeschlüsselt – mit interessanten Ergebnissen.

Jeder neunte Patient in Mecklenburg-Vorpommern erhält bei schadhaften Seitenzähnen eine Amalgamfüllung, in Baden-Württemberg hingegen nur jede 83. Das geht aus einer aktuellen Auswertung des BARMER-Zahnreports hervor, die vor dem Hintergrund des Amalgamverbots der Europäischen Union ab Januar 2025 erarbeitet wurde.

Der Anteil der Amalgamfüllungen im Seitenzahnbereich lag 2023 bundesweit bei 2,6 Prozent

Demnach gibt es nach wie vor große regionale Unterschiede beim Einsatz von Amalgam. Die niedrigsten Amalgamanteile bei der Inanspruchnahme von Seitenzahnfüllungen gab es im Jahr 2023 in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen mit rund 1,2 beziehungsweise 1,3 und 1,9 Prozent. Spitzenreiter sind Brandenburg, Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern mit 8,3 beziehungsweise 8,7 und 11,2 Prozent.

Der Anteil der Amalgamfüllungen im Seitenzahnbereich (bleibende Zähne) lag im Jahr 2023 bundesweit bei 2,6 Prozent. Von 2021 bis 2023 zeigte sich ein abnehmender Trend. Ein Anteil von 3,5 Prozent der Füllungspatienten nutzte 2023 Amalgam für Seitenzahnfüllungen. Die regionalen Anteile von Patientinnen und Patienten mit Füllungsleistungen im Seitenzahnbereich, die dafür mindestens einmal im Jahr 2023 Amalgam in Anspruch nahmen, lagen zwischen 0,7 Prozent und 16,9 Prozent. Der Anteil der Zahnarztpraxen, die noch Amalgam verwenden, schwankte je nach Kreis zwischen 4,4 Prozent und 59,2 Prozent mit einem bundesweiten Mittelwert von 19,6 Prozent.

„Im Interesse der Versicherten sind vor allem qualitativ hochwertige, zuzahlungsfreie Alternativen für Amalgam als Füllungswerkstoff wichtig. Eine Grundlage dafür ist die von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband kürzlich erarbeitete Regelung“, sagt der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. med. Christoph Straub. Jedoch müsse der neue gesetzliche Anspruch auf eine zuzahlungsfreie Versorgung ohne Amalgam in den Praxen klar und unmissverständlich kommuniziert werden.

Dem Zahnreport der BARMER zufolge bekamen im Jahr 2023 bundesweit noch 3,5 Prozent der Patientinnen und Patienten in ihren Seitenzähnen eine Amalgamfüllung. Im Jahr 2021 lag dieser Wert noch bei 4,6 Prozent. In dem genannten Zeitraum ergibt sich also eine relative Abnahme von etwa 25 Prozent. Untersucht wurden für diese Werte rund 1,7 Millionen Patienten mit einer Seitenzahnfüllung.

Bundesweit mehr als 80 Prozent der Praxen „amalgamfrei“

Nach den Daten der BARMER lag der bundesweite Anteil der Praxen, die mindestens eine Amalgamfüllung abrechneten, bei knapp 20 Prozent. Die regionalen Anteile der Praxen mit Amalgamverwendung reichen für das Jahr 2023 von 8,3 Prozent in Baden-Württemberg bis hin zu 48,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern.

Damit können bundesweit mehr als 80 Prozent der Praxen als „amalgamfrei“ bezeichnet werden. Eine alternative Versorgung der Patienten wird demnach schon vor dem Amalgamverbot ab 1. Januar 2025 von einer Vielzahl der Praxen umgesetzt. Welche zuzahlungsfreien Füllungen dort genau angeboten beziehungsweise eingebracht wurden, konnte anhand der Daten der BARMER jedoch nicht ermittelt werden.

Zahnärzte haben Kennzeichnungspflicht eingehalten

Aufgrund der Abrechnungsdaten waren Amalgamfüllungen erst ab dem Jahr 2021 identifizierbar: Dann griff eine Regelung, die den Praxen ab 2021 die spezielle Kennzeichnung von Amalgamfüllungen auferlegte. Vielfach wurde seitdem spekuliert, ob die Praxen der Kennzeichnungspflicht tatsächlich nachgekommen seien und wie belastbar die Daten zur Amalgamverwendung seien.

Die Zahlen der BARMER geben nun Hinweise auf die Abrechnungsrealität und die fallen positiv für die Zahnärzte aus: "Von 2021 bis 2023 war eine deutliche Tendenz zu einem fallenden Anteil von Amalgamfüllungen auf niedrigem Niveau nachweisbar. Dieser Befund spricht ebenfalls gegen eine Nichtbeachtung der Kennzeichnungspflicht in größerem Umfang, da diese besonders im Einführungsjahr 2021 zu vermuten gewesen wäre“, so die BARMER.

Michael Rädel, Heinz-Werner Priess, Steffen Bohm, Michael Walter, Zahnreport 2024, Verwendung von Dentalamalgam: Aktuelle Versorgungsrealität und Auswirkungen des bevorstehenden Amalgamverbots, DOI 10.30433/zahn.2024.01

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