Immer mehr Menschen wollen keine elektronische Patientenakte
Die Widerspruchsquote gegen die ePA ist in den vergangenen Wochen leicht angestiegen und liegt aktuell bei durchschnittlich gut fünf Prozent. Das hat der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) heute auf Nachfrage der zm mitgeteilt. Die weit überwiegende Mehrheit der Versicherten habe also nicht widersprochen und werde die Vorteile der ePA nutzen, hieß es.
Widerspruchsquote reicht von vier bis neun Prozent
Wie die Recherche der zm ergab, unterscheidet sich die Zahl der Widersprüche bei einzelnen Krankenkassen allerdings erheblich. So haben bei der AOK-Gemeinschaft bislang insgesamt rund 1,03 Millionen Versicherte dem Anlegen einer ePA widersprochen. Bei insgesamt 27,5 Millionen Versicherten lag die Widerspruchsquote damit bei 4,07 Prozent, wie ein Sprecher des AOK-Bundesverbands mitteilte – und damit unter dem GKV-Durchschnitt.
Bei knapp über vier Prozent liegt die Widerspruchsquote auch bei der DAK-Gesundheit, während sie bei der KKH Kaufmännischen Krankenkasse mit rund 7,5 Prozent deutlich höher ausfällt. Noch höher ist die Widerspruchsquote gegen eine ePA-Anlage derzeit bei der IKK classic. Wie die Kasse auf Nachfrage der zm mitteilte, beträgt sie derzeit neun Prozent. Außerdem haben knapp 1,4 Prozent der Versicherten einzelnen Anwendungsfällen der ePA widersprochen, beispielsweise gegen die Weiterleitung der Daten an das Forschungsdatenzentrum oder die Einstellung von Abrechnungsdaten, hieß es.
Versicherte können auch nach Anlage der Akte noch widersprechen
Bei der Techniker Krankenkasse (TK) ist der Anteil der Versicherten, die keine ePA wollen, laut einem Bericht des Spiegel mit einer Quote von sieben Prozent ebenfalls vergleichsweise hoch. Bei insgesamt mehr als zwölf Millionen TK-Versicherten hätten demnach etwa 840.000 Versicherte der Einrichtung der Akte widersprochen. Bei der Barmer haben laut Spiegelbericht bislang rund 480.000 Versicherte der ePA widersprochen – die Quote liegt damit bei 5,6 Prozent.
Versicherte können der Bereitstellung einer ePA insgesamt widersprechen. Dies macht man direkt bei seiner Krankenkasse. Außerdem ist es möglich, die Akte zwar anlegen zu lassen, einzelnen Anwendungen aber nicht zuzustimmen, etwa dem Medikationsprozess oder der Bereitstellung der Daten für Forschungszwecke. Der Widerspruch gegen die ePA ist auch dann noch jederzeit möglich, wenn sie bereits angelegt worden ist. Nach Anlage der ePA können die Versicherten nach Informationen des Bundesgesundheitsministeriums über die ePA-App oder gegenüber ihrer Krankenkasse der ePA weiterhin jederzeit widersprechen.