Innovationsausschuss sucht Themenvorschläge für das Förderjahr 2026
Die Themenvorschläge können sich auf die Förderbereiche neue Versorgungsformen sowie Versorgungsforschung beziehen. Eine Ausnahme besteht für die (Weiter-)Entwicklung von medizinischen Leitlinien: Hier legt das Bundesgesundheitsministerium die Themenschwerpunkte fest.
Wer kann Themenvorschläge einreichen?
Den formalen Rahmen für die zweimonatige Themensuche bildet das Konsultationsverfahren. Daran teilnehmen können Expertinnen und Experten aus Verbänden im Gesundheitswesen, aus der Wissenschaft (Forschung und Lehre) sowie von Patientenorganisationen. Bedingung: Sie dürfen nicht dem Innovationsausschuss angehören. Aus den eingereichten Vorschlägen wird versucht, eine größtmögliche Schnittmenge zu bilden, um so viele Ideen wie möglich abzubilden. Eine wortwörtliche Übernahme eines Vorschlags findet daher eher selten statt. Das Einreichen von Vorschlägen hat keinen Einfluss auf einen etwaigen späteren Antrag auf Projektförderung.
Wie werden sie eingereicht?
Informationen sowohl zum Ablauf als auch zu inhaltlichen wie formalen Anforderungen an die Vorschläge findet man in der Bekanntmachung zum Konsultationsverfahren. Das bereitgestellte Vorschlagsformular ist bis zum 20. Juni 2025 zu senden an: konsultationsverfahren@if.g-ba.de. Vorschläge, die nicht fristgerecht eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Der Innovationsausschuss hat bereits mehrere zahnmedizinische Forschungsprojekte gefördert. Aktuell läuft ein Projekt des Universitätsklinikums Freiburg mit dem Titel „FAST-CARE – Entwicklung eines Best-Practice-Konzepts für die Verbesserung der fachärztlichen und zahnärztlichen Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen“.