Zum Einstieg in den Pflegeberuf

Kabinett billigt Ausbildung zur Pflegefachassistenz

pr
Politik
Eine bundesweit einheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz hat das Bundeskabinett gebilligt. Die Ausbildungszeit wird bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt, 27 Ausbildungen werden vereinheitlicht.

Mit der Einführung einer neuen Pflegefachassistenzausbildung gibt es ab 2027 eine bundesweit einheitliche Ausbildung in der Pflegeassistenz. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett gestern beschlossen. Pflegefachassistentinnen, Pflegefachassistenten und Pflegefachassistenzpersonen sollen künftig eine bundeseinheitliche, angemessen vergütete Ausbildung durchlaufen, sollen so besser qualifiziert werden und mehr Verantwortung übernehmen können.

Ihre Ausbildungszeit soll bundeseinheitlich auf 18 Monate festgesetzt werden, meldet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dazu. Die bisher 27 verschiedenen, landesrechtlich geregelten Pflegehilfe- und Pflegeassistenzausbildungen sollen abgelöst werden. Das soll auch die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte vereinfachen, so das BMG weiter.

Ausbildungsverkürzung auf 12 oder weniger Monate ist möglich

Eine Ausbildung in Teilzeit sei möglich. Insbesondere für Personen mit Berufserfahrung seien umfassende Verkürzungsmöglichkeiten vorgesehen, zum Beispiel auf 12 Monate oder weniger. Voraussetzung für die Ausbildung sei grundsätzlich ein Hauptschulabschluss. Gleichzeitig sei eine Zulassung ohne Schulabschluss bei einer positiven Prognose der Pflegeschule zum erfolgreichen Abschluss der Ausbildung möglich, heißt es in der vorgesehenen Regelung. Die Ausbildung umfasse Pflichteinsätze in den drei großen Versorgungsbereichen stationäre Langzeitpflege, ambulante Langzeitpflege und stationäre Akutpflege.

Der Aufbau der Ausbildung folgt dem Vorbild des Pflegeberufegesetzes und mache eine verkürzte Qualifizierung zur Pflegefachperson möglich. Umgekehrt könne auch eine abgebrochene Ausbildung nach dem Pflegeberufegesetz für den Erwerb eines Abschlusses in der Pflegefachassistenz weitergehend berücksichtigt werden. Ferner ist geplant, dass die Auszubildenden einen Anspruch auf eine angemessene Ausbildungsvergütung erhalten. Bisher erhalten nur rund die Hälfte der Auszubildenden eine Vergütung.

Einheitliches Kompetenzprofil soll Delegation erleichtern

Die Absolventinnen und Absolventen können zukünftig in ganz Deutschland in allen Versorgungsbereichen der Pflege arbeiten, erläutert das BMG dazu weiter. Durch die Einführung eines neuen, einheitlichen Kompetenzprofils für die Pflegefachassistenz sollen Aufgaben zwischen Pflegefach- und Pflegefachassistenzpersonen zukünftig besser verteilt werden können.

Pflegefachassistenzpersonen sollen demnach zukünftig vermehrt Aufgaben durchführen können, die heute noch teilweise von Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Hierdurch würden Pflegefachpersonen deutlich entlastet, so das BMG. Für den Pflegehelfer- beziehungsweise -assistenzberuf gebe es derzeit 27 unterschiedliche Ausbildungswege, die in den Ländern angeboten würden. Dabei unterschieden sich die Ausbildungsdauer und die Ausbildungsinhalte erheblich. Problematisch sei das deshalb, weil damit die Qualifikationen nicht vergleichbar seien.

Deutscher Pflegerat will feste Ausbildungszeit und Zugangsvoraussetzungen

Die Reform schaffe ein modernes Ausbildungssystem, das die Durchlässigkeit und Qualität der Ausbildung erhöhe und den Bedürfnissen des Pflegesektors entspreche, kommentierte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Dr. Carola Reimann. „Dass die Ampel zur Finanzierung allerdings plant, fast 240 Millionen Euro pro Ausbildungsjahr auf die Gesetzlichen Krankenkassen abzuwälzen und 17,7 Millionen auf die Soziale Pflegeversicherung, lehnen wir entschieden ab, allein schon aus ordnungspolitischen Gründen. Hier sind ausschließlich die Länder in der Pflicht“, sagte sie.

Der Deutsche Pflegerat forderte eine Ausbildungsdauer von 24 Monaten und einen Schulabschluss als Zugangsvoraussetzung. „Die Pflegefachassistenz muss ein eigenständiger Beruf sein, der befähigt, in Pflegesituationen kompetent zu handeln. Dazu bedarf es eines Schulabschlusses als Voraussetzung für die Berufsausbildung sowie einer 24-monatigen Ausbildungszeit“, erklärte die Präsidentin Christine Vogler. „Nur so können die notwendigen theoretischen und praktischen Kompetenzen für eine qualitativ hochwertige Pflegefachassistenz erworben werden.“

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