Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG)

Kabinett verabschiedet „Aufholjagd in der Digitalisierung“

mg
Politik
Das Kabinett hat vier Gesetzesentwürfe verabschiedet, die das Gesundheitssystems „runderneuern“ sollen. Eines erleichtert den Wechsel von PVS-Anbietern und nimmt Terminportale stärker in die Pflicht.

Die gematik wird zur Digitalagentur ausgebaut, um ihre Handlungsfähigkeit zu stärken, erklärte Karl Lauterbach (SPD) bei der Vorstellung der Beschlüsse. „Die Aufholjagd in der Digitalisierung geht weiter. Die neue Digitalagentur soll ermöglichen, dass durch ihre Durchgriffs- und Aufsichtsrechte, digitale Infrastruktur wie Praxissoftware, die elektronische Patientenakte oder digitale Krankenhausakten auch zuverlässig und schnell funktionieren“, so der Bundesgesundheitsminister. Es sei entscheidend, dass Ärztinnen und Ärzte Digitalisierung auch als Hilfe im Praxisalltag erfahren. Denn davon hänge die Akzeptanz der Digitalisierung ab.

So enthält das GDAG in seiner Kabinettfassung auch Regelungen zu Praxisverwaltungs-Software (PVS) und Terminmanagementportalen. Unter anderem soll künftig der Wechsel von PVS-Anbietern erleichtert und die Rechte der Ärztinnen und Ärzte gestärkt werden. Wenn den Praxen etwa für die Migration der Daten in ein neues System Kosten entstehen, weil ein Anbieter die PVS-Daten nicht in einem interoperablen For­mat bereitstellt, sollen sie einen Anspruch auf Schadenersatz erhalten (§ 386a).

Terminportale müssen gleichwertigen Zugang für Kassenpatienten sicherstellen

Auch für Terminmanagementportale ergeben sich aus dem geplanten Gesetz verschiedene Änderungen (§370c). Nachdem es in der Vergangenheit verschiedentlich zu vermeintlichen Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit dem Branchenprimus Doctolib gekommen war (zm berichtete jeweils), schreibt das GDAG klare Regelungen vor. So sollen künftig „die technischen und prozessualen Anforderungen (...) einschließlich der Barrierefreiheit“ sowie der „Nachweis der Gewährleistung des Datenschutzes und der Informationssicherheit nach dem Stand der Technik“ nachgewiesen werden.

Außerdem müssten „Maßnahmen zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten und diskriminierungsfreien Zugangs der Versicherten zur vertragsärztlichen und zur vertragszahnärztlichen Versorgung“ ergriffen werden, die eine „an finanziellen Beiträgen von Versicherten oder Leistungserbringern oder Dritten" ausgerichtete oder eine vergütungsorientierte Terminvergabe verhindern.

Terminbuchungsdaten zu Werbezwecken zu nutzen ist tabu

Ebenfalls zu unterbinden sei eine „kommerzielle Drittnutzung des Terminbuchungsprozesses“, insbesondere zu Werbezwecken und einer „Datennutzung oder Datenweitergabe für Marketingmaßnahme“. Auch hier gab es in der Vergangenheit Probleme mit dem Anbieter Doctolib (zm berichtete).

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