Verbraucherzentrale Bundesverband fordert

Kassen sollen digitale Pflegehelfer erstatten

pr/pm
Von Notfall-Sensoren bis Herd-Abschaltsystemen: Pflegekassen sollen digitale Systeme erstatten, die die Pflege unterstützen, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband mit Verweis auf ein neues Rechtsgutachten.

Bisher müssen Verbraucher für digitale Pflegehelfer, auch Active-Assisted-Living-Technologien genannt, selbst zahlen. Das betrifft etwa Sensoren, die beim Sturz einen Notruf absetzen, eine digitale Anwendung, die an die nächste Mahlzeit erinnert, oder automatische Abschaltsysteme für den Herd.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert jetzt, dass Pflegekassen digitale Systeme mit pflegeunterstützender Wirkung erstatten. Dabei bezieht er sich auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten der Rechtsanwaltsgesellschaft Dierks + Company.

Bislang sind nur Hausnotrufsysteme und ein Pflegebett erstattungsfähig

Gegenwärtig sind laut vzbv nur Hausnotrufsysteme und ein mit geringen Funktionen ausgestattetes Pflegebett im Hilfsmittelverzeichnis der Pflegekassen als erstattungsfähige digitale Anwendungen gelistet. Bei weiteren Produkten, die nicht im Verzeichnis gelistet sind, zögerten die Kassen, was eine Kostenübernahme betreffe. Verbrauchern bleibe dann nur die Möglichkeit, ihren Anspruch vor dem Sozialgericht einzuklagen.

Der vzbv fordert deshalb, die gesetzlichen Rahmenbedingungen anzupassen, um Technologien mit nachgewiesenem pflegerischen Nutzen erstattungsfähig zu machen. Dies würde auch der Ankündigung im Koalitionsvertrag Rechnung tragen, wonach die Bundesregierung die pflegerische Versorgung durch digitale Technologien verbessern wolle.

Das Gutachten empfiehlt einen eigenen Erstattungsanspruch für digitale Pflegeanwendungen im Rahmen des bestehenden Pflegehilfsmittelanspruchs im Elften Sozialgesetzbuch. Neben einer gesetzlichen Definition digitaler Assistenzsysteme sollte dieser auch zwingend den Nachweis eines pflegerischen Nutzens erfordern.

„Es geht bei digitalen Assistenzsystemen in der Pflege nicht um technische Spielereien", sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv. "Schon heute können digitale Anwendungen Pflegebedürftigen das Leben zu Hause deutlich erleichtern und die Lebensqualität steigern. Damit die neuen Möglichkeiten im Alltag ankommen, dürfen Pflegebedürftige, die sie nutzen wollen, nicht mit den Kosten allein gelassen werden. Bei der Finanzierung sind vor allem die Pflegekassen gefragt.“ Müller weiter: „Wenn digitale Pflegehelfer den Umzug in ein Pflegeheim hinauszögern oder gar verhindern, bedeutet das eine deutliche finanzielle Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Die Chance gilt es zu nutzen.“

Das Gutachten hier abrufbar. 

Das fordert der vzbv

Das fordert der vzbv

  • Die fortschreitende Digitalisierung in der häuslichen Pflege muss so ausgestaltet werden, dass Verbraucher auf Wunsch möglichst lange und selbstbestimmt im eigenen Zuhause leben und dort gepflegt werden können.

  • Die Pflegeversicherung muss die Kosten für digitale Assistenzsysteme übernehmen, die einen pflegerischen Nutzen für pflegebedürftige Menschen oder Pflegekräfte im privaten Zuhause haben.

  • Die gesetzlichen Regelungen im Sozialgesetzbuch XI müssen angepasst werden, da sie gegenwärtig nicht ausreichen, um digitale Assistenzsysteme als Pflegehilfsmittel angemessen in die Regelversorgung zu integrieren.

  • Ortungs-, Notruf- oder Sturzerkennungssysteme, aber auch Abschaltsysteme für Haushaltsgeräte oder digitale Hilfen zur Erinnerung an die Nahrungs- und Getränkeaufnahme sind Active-Assisted-Living-Technologien, deren Kosten von der sozialen Pflegeversicherung erstattet werden sollten. Sie weisen einen pflegerischen Nutzen auf, indem sie eine selbstständige Lebensführung Pflegebedürftiger ermöglichen und gleichzeitig Pflegekräfte entlasten.

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