Medizin-Studienplatzbewerber streiten weiter für letzte Zulassung
Das Ringen um eine Gesamtlösung bei der inkorrekten Studienplatzvergabe in der Human- und der Zahnmedizin an der Goethe Universität-Frankfurt am Main geht weiter. In einem nicht öffentlichen Schreiben fordern die BewerberInnen die Uni auf, auch für diejenigen unter ihnen einen Medizinstudienplatz bereitzustellen, die in ihren Bewerbungsunterlagen vorab einen alternativen Studiengang angegeben hatten.
Die Betroffenen hatten nun den alternativen Studienplatz erhalten - nicht den im eigentlichen Wunschfach Medizin, so die Beschwerde. Die bislang angebotene Lösung sei nicht fair, als Gesamtheit der Betroffenen sei man damit nicht einverstanden, heißt es in dem Schreiben: „Hätte man das vorher gewusst, hätte man natürlich niemals einen alternativen Studiengang angegeben!"
Zugelassen zu alternativen fächern, aber nicht für Medizin
So BewerberInnen fragen, warum die zwölf der insgesamt 251 fälschlich zugelassenen Humanmedizin-BewerberInnen nicht bei der Studienplatzvergabe auch noch untergebracht werden könnten. „Dass für die verbliebenen Personen keine gerechte Lösung gefunden werden kann, ist für uns inakzeptabel. Es muss möglich sein, zwölf Humanmedizinstudienplätze (Sommersemester und Wintersemester) in ganz Deutschland zu finden."
Die Universität antwortete jetzt in ihrem Brief, der zm-online vorliegt, dass nach ihren Recherchen nicht zwölf, sondern nur vier Studierende betroffen seien .
„Medizinstudienplätze werden nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf Grundlage des Staatsvertrags und der Vergabeverordnungen der Länder vergeben. Im Rahmen dieses Lösungsverfahrens konnte allen der 282 fälschlich in Frankfurt zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber ein Studienplatzangebot gemacht werden – wenn auch nicht in allen Fällen für Medizin", heißt es in dem Schreiben.
Die Universität räumt ein: „Den Betroffenen der sog. Angebotsgruppe wurde die Chance genommen, andere vorhandene Studienplatzangebote anzunehmen, die ihnen im Verfahren auch wirklich vorlagen. Daher haben sie entsprechende Studienplatzangebote erhalten, die sie vor der Annahme des Medizinstudienplatzes in Frankfurt erhalten haben. Dies war nicht notwendigerweise ein Medizinstudienplatz.“
Betroffene waren zunächst auch nicht im Nachrückverfahren
Bei der Besetzung der Plätze sei darauf geachtet worden, dass die Studierenden mit den Universitäten gematcht wurden, bei denen sie sich beworben hatten und auch tatsächlich innerhalb der Zulassungsangebotsgrenzen der jeweiligen Hochschule lagen. Personen auf die das nicht zutraf, hätten das Angebot erhalten, sich in Frankfurt in einen Studiengang ihrer Wahl außer Medizin, Zahnmedizin oder Psychologie einzuschreiben, so die Universität.
Ob ein Medizinstudienplatz angeboten wurde, sei demnach das Ergebnis des Reparaturverfahrens gewesen und nicht davon abhängig gewesen, ob insgesamt genügend Studienplätze zur Verfügung standen. Insofern könne denjenigen, die kein Angebot für einen Medizinstudienplatz erhalten haben, auch weiterhin kein solcher angeboten werden.
Eine Einigung steht noch aus.