Medizinstudium: Das Warten hat ein Ende!
Die Kultusminister der Länder haben angekündigt, im Plenum der Kultusministerkonferenz (KMK) am 14. und 15. Juni ihre endgültigen Entscheidungen zu den Eckpunkte des neuen Zulassungsverfahren zum Medizinstudium bekanntzugeben. Es gebe jedoch bereits erste Überlegungen, künftig auf die Wartezeitquote im Zulassungsverfahren zu verzichten, wie KMK-Sprecher Torsten Heil gegenüber den zm jetzt bestätigte.
Zusätzliche Chancen mit der Talentquote
Über eine "neue eignungsorientierte Quote" - eine sogenannte Talentquote, in der zusätzliche Kriterien unabhängig von der Abiturnote Berücksichtigung finden sollen - wolle man Langzeitwartenden dennoch eine Chancen auf einen Studienplatz eröffnen. "Ob für eine Übergangszeit von einem Vertrauensschutz für Langzeitwartende ausgegangen werden muss, bleibt zu klären", sagte Heil. "Allerdings dürfte auch eine Übergangslösung nur dann Bestand haben, wenn sie verfassungskonform ausgestaltet ist."
Zum Hintergrund: Die Kultusministerkonferenz muss neue Zulassungsregeln zum Medizinstudium erarbeiten, nachdem das Bundesverfassungsgericht im Dezember 2017 die derzeitige Studienplatzvergabe für teilweise verfassungswidrig erklärt hatte.
Grundsätzlich, urteilten die obersten Richter, sei die Vergabe nach Abiturbestnoten, Wartezeit und der eigenen Auswahl durch die Universitäten mit dem Grundgesetz vereinbar. Allerdings nur unter diesen Voraussetzungen:
Die Wartesemester müssen begrenzt werden.
Die Abiturnote darf nicht das einzige Kriterium sein.
Die Abiturnote muss zugleich über Ländergrenzen hinweg vergleichbar sein.
Es ist nicht verfassungsgemäß, dass der gewünschte Studienort bei der Vergabe höher bewertet wird als die Eignung selbst, so dass eigentlich erfolgreiche Bewerber am Ende ohne Studienplatz dastehen.
Das Bundesverfassungsgericht forderte die Kultusminister der Länder daraufhin auf, bis zum 31. Dezember 2019 eine Neuregelung zu treffen, die diese Voraussetzungen erfüllt.
Der Medizinische Fakultätentag (MFT) und die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd) begrüßen die frühe Einigung der Länder auf ein gemeinsames Zulassungsverfahren zum Medizinstudium. Durch den geplanten Wegfall der Wartezeitquote sei der Weg frei für eine "faire und transparente Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber nach Studien- und Berufseignung", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme .
Warten per se - kein sinnvolles Zulassungskriterium
Auch die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hatte sich für einen Wegfall der Wartezeitquote ausgesprochen. "Warten per se ist kein sinnvolles Zulassungskriterium", teilte HRK-Vizepräsidentin für Hochschulmedizin und Gesundheitswissenschaften, Prof. Dr. Johanna Weber, über eine Stellungnahme mit. "Entscheidend ist die Eignung. Wenn unterschiedliche Eignungskriterien neben der Abiturnote berücksichtigt werden, kann das jedoch auch die Chance für Bewerberinnen und Bewerber ohne Abiturbestnoten erhöhen." Die HRK befürwortet grundsätzlich ein Zulassungsverfahren, das mehrere Eignungskriterien kombiniert - ähnlich wie es das Modell des MFT und der bvmd vorsieht.
Demnach soll ein "nationales Verfahren basierend auf der Abiturnote, Studierfähigkeits- und Situational-Judgement Tests sowie einer begrenzten Anrechnung der Berufserfahrung" die Abiturbestenquote ersetzen (siehe Kasten).
Das wollen die Fakultäten und Medizinstudierdenen
Abiturnote (max. 40 Punkte):Das Notenspektrum des bestandenen Abiturs sollte linear über die Punkteskala abgebildet werden. So bleibt die Abiturnote weiterhin ein maßgebliches Auswahlkriterium.
Studierfähigkeitstest (max. 40 Punkte):Ein solcher Test muss zu einem großen Teil auch nichtschulisches Wissen und Fähigkeiten testen. Eine Weiterentwicklung der in Deutschland bereits etablierten Tests TMS (Test für Medizinische Studiengänge) und HAM-Nat (Hamburger Naturwissenschaftstest) soll angestrebt werden. Die Punkteskala sollte nichtlinear abgebildet werden (mittleres Testergebnis: 0 Punkte; oberste 99% Perzentile: 40 Punkte). Der Test soll deutschlandweit angeboten werden.
Berufspraktische Erfahrung in einem medizinnahen Bereich oder ein staatlich anerkannter Freiwilligendienst (max. 10 Punkte):Die Höchstzahl von 10 Punkten soll für eine Tätigkeit von 12 Monaten vergeben werden. Längere Zeiten sollten nicht berücksichtigt werden, um nicht in Konkurrenz mit anderen Ausbildungsberufen zu treten.
Situational Judgement Test (SJT) (max. 10 Punkte):Hier soll insbesondere aufgaben- und kontextbezogenes Wissen und soziale Kompetenz getestet werden.
aus "Gemeinsame Stellungnahme der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) und des Medizinisches Fakultätentages e.V. (MFT) - Vorschlag für ein neues Modell der Studierendenauswahl in der Medizin"
MFT und bvmd sind sich bewusst, dass für die Umsetzung noch weitere wesentliche Detailplanungen notwendig wären, heißt es außerdem in der gemeinsamen Stellungnahme. So müsste ein Modell wie das vorgeschlagene eng mit dem Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung abgestimmt werden. Ebenso müssten die in Deutschland bereits bestehenden und erprobten Tests zusammengeführt und weiterentwickelt werden. Oberstes Ziel müsse eine "zielgerichtete Erarbeitung des Staatsvertrags" und eine "schnelle Umsetzung der Beschlüsse sein". Diese Einschätzung wird von der HRK geteilt.