Praxen droht Mehraufwand, Apotheken Retaxationen

Neue Probleme beim E-Rezept

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Politik
Neue Hürden beim E-Rezept: Praxen droht Mehraufwand, Apotheken Retaxationen. In einem Brief bittet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Ärzte, Zahnärzte Apotheker und Krankenkassen, das Problem schnell zu lösen und bis dahin eine Friedenspflicht zu verein­baren.

Hintergrund ist, dass Ärzte und Zahnärzte das Feld „Berufsbezeichnung“ im Freitext ausfüllen müssen. Bei der formalen Prüfung eines E-Rezepts auf dem Server fallen sinnlose und fehlerhafte Eingaben nicht weiter auf, aber in der Apotheke werden danach alle Kassenrezepte genauestens geprüft weil die Krankenkassen bei unkorrekten Eintragungen das Rezept retaxieren. Das heißt, dann bekommt die Apotheke trotz erbrachter Leistung kein Geld. Und einmal eingegeben, lässt sich das Feld in der Apo­theke nicht mehr verändern, so dass Patienten dann wiederum von der Apotheke zur Korrektur des E-Rezepts zurück in die Praxis geschickt werden.

Aus Sicht des BMG sollte deshalb in dem Freitextfeld für die Berufsbezeichnung des Arztes oder Zahnarztes seine Facharztbezeichnung stehen. „Die Verweigerung der Belieferung des E-Rezepts aufgrund des Fehlens oder der unvollständigen Berufsbezeichnung und die Bitte um Erstellung einer neuen Verschreibung würde zu großem zusätzlichen Aufwand bei den Arztpraxen führen. Den Apotheken droht hingegen bei Belieferung unter Umständen unverschuldet die Retaxation der betreffenden E-Rezepte", schreibt BMG-Staatssekretärin Dr. Antje Draheim in ihrem Brief vom 20. Februar an Kassenärztliche Bundesvereinigung, Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, Bundesärztekammer, Bundeszahnärztekammer und GKV-Spitzenverband.

Ziel sei, eine unverschuldete Belastung der Apotheken zu verhindern und eine unbürokratische Handhabung in den Arztpraxen zu gewährleisten

Draheim appelliert daher an die Organisationen, eine Friedenspflicht zu vereinbaren, um Retaxationen für solche Fälle auszuschließen. Das gemeinsame Ziel sollte sein, eine unverschuldete Belastung der Apotheken zu verhindern und eine unbürokratische Handhabung in den Arztpraxen zu gewährleisten. „Um die Friedenspflicht zu ermöglichen, bitte ich den GKV-Spitzenverband auch, auf die einzelnen Kassen zuzugehen und diese um ein pragmatisches Vorgehen zu bitten“, führt Draheim weiter aus. In dem Zusammenhang sollten die Verbände das Freitextfeld in ein strukturiertes Datenfeld mit allen möglichen Berufsbezeichnungen umwandeln.

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat die Forderung des BMG nach einer Friedenspflicht bereits begrüßt. „Der Ball liegt jetzt ganz klar im Spielfeld der Krankenkassen. Wir bitten den GKV-Spitzenverband darum, die Friedenspflicht schnellstmöglich auszusprechen und alle Krankenkassen einzubinden“, sagte die DAV-Vizevorsitzende Anke Rüdinger.

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