G-BA beschließt neue Richtlinie

Patienten können Qualität der ambulanten Versorgung künftig vergleichen

pr
Politik
Künftig sollen Patienten Informationen zur Qualität in der ambulanten Versorgung über ein Online-Portal vergleichen können. Dazu hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine Richtlinie erlassen.

Als Datenbasis sollen qualitätsrelevante Angaben genutzt werden, die die ärztlichen, zahnärztlichen und perspektivisch auch psychotherapeutischen Praxen anhand der GBA-Vorgaben bereits dokumentieren.

Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) werde im Auftrag des G-BA ein Konzept entwickeln und entsprechende Empfehlungen darüber abgeben, welche konkreten Angaben der medizinischen Einrichtungen für einen aussagekräftigen und zugleich fairen Vergleich geeignet seien, heißt es weiter.

Eine gute Orientierungshilfe in der ambulanten Versorgung

Der G-BA wolle dann auf dieser Basis jährlich festlegen, welche Ergebnisse in das künftige Portal einfließen sollen. Qualitätsergebnisse aus der ambulanten Versorgung sollen dann für Verbraucherinnen und Verbraucher aufbereitet und veröffentlicht werden. Patienten, ihre Angehörigen und auch Leistungserbringer sollten damit eine gute Orientierungshilfe in der ambulanten Gesundheitsversorgung erhalten, so der G-BA.

Karin Maag (CDU), unparteiisches Mitglied des G-BA und zuständig für den Bereich der Qualitätssicherung, sagte dazu: „Um das Vertrauen in das Gesundheitssystem durch Transparenz zu stärken, müssen die Qualitätsergebnisse nach objektiven wie sachlichen Kriterien ausgewählt werden. Nur so ist ein fairer Vergleich überhaupt möglich, nur so können Qualitätsunterschiede richtig eingeordnet und bei der Entscheidung für eine Praxis genutzt werden.“

Der G-BA arbeitet mit den Daten, die die Praxen bereits erheben

Für Maag ist auch ein zweiter Punkt sehr wichtig: Die medizinischen Einrichtungen würden keine zusätzlichen Daten erheben müssen, nur damit sie in das Portal einfließen. „Wir arbeiten mit den Daten, die die Praxen bereits erheben,“ erklärte sie. Das Portal wolle der G-BA „zeitnah“ zur Verfügung stellen.

Veröffentlicht werden sollen auf dem Portal zusätzlich zu den Qualitätsergebnissen Hinweis- und Erläuterungstexte sowie Informationen zur Methodik, teilte der G-BA weiter mit. Genutzt würden die Ergebnisse aus den datengestützten einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahren. Bereits heute meldeten die medizinischen Einrichtungen ihre Ergebnisse an die sogenannten Datenannahmestellen in den Bundesländern.

Für die ärztlichen, zahnärztlichen und psychotherapeutischen Praxen seien die Datenannahmestellen die Kassenärztlichen und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. In einem weiteren Schritt sollen diese Daten künftig an eine noch einzurichtende Stelle beim IQTIG gehen und dort datenschutzkonform sowie risikoadjustiert aufbereitet werden.

Die neue Richtlinie soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Der Beschluss über die Richtlinie zur Qualitätsberichterstattung und Transparenz gemäß § 136a Absatz 6 SGB V (QbT-RL): www.g-ba.de/downloads/39-261-7034/2025-01-16_QbT-RL_Erstfassung.pdf

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