PKV-Versicherte erhalten mehr patentgeschützte Arzneien
Die WIP-Studie – für die Arzneimittelabrechnungsdaten der Jahre 2019 bis 2021 betrachtet wurden – stellt fest: Bei Privatversicherten stehen 20,8 Prozent der verordneten Arzneimittel unter Patentschutz, in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) liegt dieser Anteil bei 6,5 Prozent.
Bei den patentgeschützten Produkten entfielen laut WIP 81 Prozent aller Rechnungsbeträge auf Arzneimittel mit einer AMNOG-Bewertung. Bei dieser Nutzenbewertung prüft der Gemeinsame Bundesausschuss, ob ein neues Arzneimittel gegenüber der bisherigen Standardtherapie Vorteile hat, zum Beispiel deutlich weniger Nebenwirkungen nach sich zieht.
Privatversicherte greifen häufiger zu Generika
In der Privaten Krankenversicherung (PKV) spielen Generika eine zunehmende Rolle, heißt es in der Analyse: „Der Anteil an Generika am generikafähigen Markt ist für die PKV von 66,1 Prozent (2028) auf 71,8 Prozent (2021) gewachsen und zeigt weiterhin den Niveau-Unterschied zu den GKV-Zahlen (83,3 Prozent in 2021).“ Dies sei auf die 2019 in Kraft getretene Aut-Idem-Regelung zurückzuführen, wonach Privatversicherte auf freiwilliger Basis ein Generikum wählen können.
Insgesamt, so das WIP, beliefen sich die ambulanten Arzneimittelausgaben der PKV im Jahr 2021 auf rund 3,9 Milliarden Euro.
Die komplette Analyse „Arzneimittelversorgung von Privatversicherten 2023“ finden Sie hier.