Rauchfrei – für die Mundgesundheit
Der Flyer zeigt Raucherinnen und Rauchern die Risiken für ihre Mundgesundheit und die Vorteile des Nichtrauchens auf. Außerdem enthält er Tipps zu einem Rauchstopp.
Das Verhalten ändern mit dem 5-A-Modell
Zwar liegt die Hauptkompetenz einer Tabakentwöhnung (TE) laut DKFZ und BZÄK schwerpunktmäßig bei entsprechend geschulten Ärzten und Psychotherapeuten, allerdings gingen gingen durchschnittlich 90 Prozent der Deutschen immer in dieselbe Zahnarztpraxis. Dieses Vertrauensverhältnis eröffne gute Chancen, (mund)gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern. In der Zahnarztpraxis biete sich in der Regel eine Minimalintervention im Umfang von wenigen Minuten an. Geeignet zur Verhaltensänderung sei etwa das sogenannte 5-A-Modell. Es besteht aus fünf Schritten (Ask, Advise, Assess, Assist, Arrange), die darauf abzielen, bei Verhaltensänderungen zu unterstützen.
Dabei könnten sowohl Zahnärztinnen und Zahnärzte als auch Dentalhygieniker und Prophylaxeassistenten ihre Patienten zu einer Rauchentwöhnung motivieren, einen Rauchstopp adressieren und auf ärztliche und psychotherapeutische Angebote zur Tabakentwöhnung verweisen. Im Rahmen dieser Kurzintervention könne die Praxis Informationsmaterial, wie zum Beispiel den Flyer, zur Verfügung stellen.
Die Krankenkassen erstatten die Tabakentwöhnung demnach allerdings bislang nur auf freiwilliger Basis, eine generelle Kostenerstattung sei derzeit weder in der GKV noch in der PKV vorgesehen.
Zahnarztpraxen können den Flyer „Rauchfrei für Ihre Mundgesundheit“ bei der BZÄK als Faltblatt bestellen (Preis 2,50 Euro pro zehn Exemplare).Der Flyer kann außerdem auf den Webseiten von BZÄK und DKFZ als druckbares PDF heruntergeladen werden.