Viele scheitern am fachsprachlichen Hintergrund
244 Ärzte aus dem nicht-deutschsprachigen Ausland haben in Bayern 2017 die Fachsprachenprüfung bestanden, 266 sind durchgefallen, meldete die Bayerische Ärztekammer. Bei 510 durchgeführten Prüfungen betrug die Bestehensquote also 48 Prozent. Die meisten antragstellenden Ärzte kamen aus Syrien, gefolgt von Kollegen aus Rumänien und Serbien. Insgesamt meldete und prüfte die Kammer vergangenes Jahr 92 Ärzte aus unterschiedlichen Nationen.
Meist hapert es am fachsprachlichen Hintergrund
Auch andere ärztliche Kammern, wie etwa Sachsen und Sachsen-Anhalt und Niedersachsen berichteten von hohen Durchfallquoten bei den Fachsprachenprüfungen. Letztere hielt nach Angaben des Deutschen Ärzteblatts im vergangenen Jahr 783 fachsprachliche Prüfungen ab, nur 54,5 Prozent verliefen erfolgreich.
Am häufigsten fehlt es den Bewerbern am fachsprachlichen Hintergrund, gibt die bayerische Kammer zu den Gründen des Nichtbestehens an. Defizite bestehen demzufolge zumeist bei den Transferleistungen vorgetragenen Beschwerdebildes, das heißt, wenn der Prüfling die Beschwerden des Patienten einem ärztlichen Kollegen auf Fachsprachenniveau vorträgt. Auch die schriftliche Wiedergabe der erhobenen Anamnese ist oft nicht ausreichend.
Bei den Zahnärzten fallen ein bis zwei Drittel der Bewerber durch
Im zahnärztlichen Bereich arbeitet der BZÄK-Ausschuss für Berufsanerkennung daran, einheitliche Standards für die Prüfung zu entwickeln. Derzeit gibt es unterschiedliche Handhabungen in den Zahnärztekammern. Problematisch ist beispielsweise, dass die Zulassung zur Prüfung nicht einheitlich geregelt ist.
Während einige Kammern eine Präsenzpflicht (geplante Arbeitsstelle oder aktueller Wohnort im Kammerbereich) vorgeben, ist das in anderen Bereichen nicht der Fall. Zum Teil wird ein Prüfungstourismus vermutet: In den Kammerbereichen variiert die Anzahl der Prüflinge für die Fachsprachenprüfung nämlich erheblich, von etwa 40 bis zu einigen Hundert. Der Ausschuss schätzt Durchfallquoten von einem Drittel bis hin zu zwei Dritteln oder mehr. Auch beim Prüfungsumfang gibt es unterschiedliche Verfahren - sowohl zeitlich wie auch bei den Komplexen.
„Wir wollen ausländischen Kolleginnen und Kollegen keine unnötigen Hürden entgegensetzen", betontDr. Carsten Hünecke, Präsident der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt und Vorsitzender des BZÄK-Ausschusses für Berufsanerkennung. "Allerdings müssen die Kammern garantieren, dass die in ihrem Bereich tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte zweifelsfrei ihren Pflichten bezüglich der Aufklärung, der Kommunikation mit Kollegen und dem öffentlichen Umfeld mit den notwendigen Sprachkenntnissen nachkommen können. Dafür sind Standards notwendig.
"Die uneingeschränkte Wiederholbarkeit die Zugangsbarriere zu stark"
Aus seiner Sicht senkt die uneingeschränkte Wiederholbarkeit die Zugangsbarriere zu stark: „Das führt zu unnötigen Belastungen der überwiegend ehrenamtlich tätigen Prüfungskommissionen. Offensichtliche fachliche Defizite sollten Berücksichtigung finden können, da die Fachsprachprüfung die einzige Voraussetzung für eine Erteilung einer Berufserlaubnis oder Anerkennung der Gleichwertigkeit ist. Das kann aus Sicht des Patientenschutzes Fehler nicht ausschließen."
Übrigens hat die niedersächsische Kammerpräsidentin Martina Wenker vor Kurzem das deutsche Staatsexamen auch für ausländische Ärzte gefordert, die derzeitige Prüfung für Bewerber aus dem Nicht- EU-Ausland hält sie hinsichtlich der Entscheidungssicherheit und der Sicherheit der Patienten für nicht ausreichend.