Umfrage unter NHS-Beschäftigten

Viele werden mit unerlaubten Filmaufnahmen bedroht

sth
Gesellschaft
In einer Umfrage der britischen Gewerkschaft Unison unter Tausenden von Beschäftigten des National Health Systems (NHS) hat jede siebte teilnehmende Person angegeben, im vergangenen Jahr unerwünschte Filmaufnahmen während der Arbeit erlebt zu haben.

Häufig drohten die Filmenden damit, die ohne Einverständnis gedrehten Aufnahmen online zu stellen, heißt es in der Studie. Mehr als 2.000 der 14.000 befragten Gesundheitsfachkräfte berichteten laut Unison, dass Smartphones, Webcams und andere versteckte Geräte nicht der Einschüchterung dienten. Oft würde zudem versucht, die Aufnahmen als Druckmittel zu verwenden, um sich bestimmte Medikamente zu verschaffen.

Notfallbehandlungen werden live gestreamt

„Es kam auch vor, dass Menschen ihre Telefone benutzten, um das Gesundheitspersonal im Dienst oder bei der Notfallversorgung zu filmen – während sie Patientinnen und Patienten mit Herzstillstand behandelten. Dieses Filmmaterial landete dann möglicherweise per Livestream oder als Beitrag auf Social-Media-Plattformen“, schreibt die Gewerkschaft in einer Mitteilung.

Die Vorfälle ereigneten sich laut Aussage der NHS-Mitarbeitenden in Krankenhäusern, bei Hausbesuchen und sogar während ärztlicher Konsultationen. Dabei würden die Aufnahmen häufig per Livestream an Angehörige übertragen.

Gewerkschaft fordert mehr Unterstützung für Betroffene

Die Befragten gaben an, dass viele Personen auch auf Aufforderung nicht mit dem Filmen aufhörten, sondern stattdessen in die Konfrontation gingen. „Die Patientinnen und Patienten benutzen ihre Telefone ständig, ungeachtet der Hinweise in der Umgebung, dies nicht zu tun. Sie filmen die Abteilung, Auseinandersetzungen und alles, was ungewöhnlich ist“, zitiert Unison einen Umfrageteilnehmer.

Die Gewerkschaft fordert, dass die Gesundheitsbehörden ein klares Signal aussenden, dass Angriffe auf oder Einschüchterungen von NHS-Mitarbeitenden in jeglicher Form völlig inakzeptabel sind. Es könne nicht sein, dass einige Beschäftigte sich in ihrer Freizeit gegen die ohne Einverständnis in den sozialen Medien veröffentlichten Beiträge wehren müssten, „oft mit wenig oder gar keiner Unterstützung durch ihren Arbeitgeber“. Es müsse gesetzlich klar herausgestellt werden, „dass Belästigung am Arbeitsplatz – auch wenn sie online erfolgt – immer noch eine Straftat ist, für die man strafrechtlich verfolgt werden kann“, so Unison.

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