„Ziel war, die Versorgungssicherheit dauerhaft zu gewährleisten!“
In einer Kleinen Anfrage hatte die CDU/CSU-Fraktion im vergangenen Dezember 100 kritische Fragen an die Bundesregierung zu Lauterbachs Amtszeit gestellt. Der Minister sei aufgrund vieler Aktivitäten und Äußerungen zum ständigen Gegenstand von teilweise sehr kontrovers geführten Diskussionen geworden, rügt die Unionsfraktion. Als durchweg erfolgreich beschreibt hingegen die Bundesregierung in ihrer Antwort die Gesundheitspolitik der Ampelregierung (Drucksache 20/14142 vom 11. Dezember 2024).
Notwendige und überfällige Reformen habe man eingeleitet
Die Ausgangsbedingungen für die Gesundheitspolitik zu Beginn der Legislaturperiode seien schwierig gewesen, kontert die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 20. Januar 2025 und verweist in dem Zusammenhang auf die Corona-Pandemie und den Ukraine-Angriffskrieg.
Die Probleme im Gesundheitswesen seien jahrelang gewachsen, auch weil in wirtschaftlich guten Zeiten zur Verfügung stehende finanzielle Mittel nicht für notwendige (Struktur-)Reformen genutzt worden seien.
Die Bundesregierung habe die notwendigen und überfälligen Strukturreformen eingeleitet. Ziel der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode sei gewesen, die Versorgungssicherheit in Deutschland dauerhaft zu gewährleisten. Im Mittelpunkt der Bestrebung stehe das Versprechen, dass es trotz des erheblichen Sanierungsbedarfes im Gesundheitssystem in dieser Legislaturperiode keine Leistungseinschränkungen für die Patientinnen und Patienten geben werde, unterstreicht die Bundesregierung.
Die kritischen Fragen der Union
Mit ihren Fragen versucht die Unionsfraktion die Amtszeit des Ministers zu zerlegen – belegt mit ausführlichen Quellenangaben. Lauterbach sei aufgrund vieler Aktivitäten und Äußerungen zum ständigen Gegenstand von teilweise sehr kontrovers geführten Diskussionen geworden, heißt es in ihrer Kleinen Anfrage (Drucksache 20/14142 vom 11. Dezember 2024).
Zu den Corona-Impfungen heißt es dort etwa wörtlich: „Zeitgleich warb der Bundesgesundheitsminister mit Unterstützung des Bundeskanzlers Olaf Scholz für die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen das Coronavirus. Bis zum November 2024 scheint diesbezüglich allerdings ein Sinneswahl beim Bundesgesundheitsminister eingesetzt zu haben, so bezeichnete er es in einer Talkshow als im Nachhinein `richtig, dass die Impfpflicht abgelehnt wurde´. Gleichzeitig räumte er ein, sein Ton sei in den damaligen Debatten des Deutschen Bundestages `drüber´ und `nicht optimal´ gewesen.“
Ein weiterer Kritikpunkt der Unionsfraktion: „Als eines der ersten Vorhaben wurde im Frühjahr 2022 das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV = gesetzliche Krankenversicherung) zunächst vom Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach angekündigt, in die Ressortabstimmung gegeben und kurz darauf wieder zurückgezogen. Der Bundesgesundheitsminister distanzierte sich vom Referentenentwurf aus seinem eigenen Haus und kündigte an, `rechtzeitig einen wohlüberlegten Gesetzentwurf vor[zu]legen´.“
Kritik kommt auch am Umgang des Ministers mit seinem Mitarbeiterstab im BMG: „Die Arbeitsweise der Hausleitung im BMG hat nach Ansicht der Fragesteller auch dazu geführt, dass die Arbeitsbelastung für die Mitarbeiter im Haus gestiegen ist. Dieser Fakt wurde im Herbst 2022 auch von der Gleichstellungsbeauftragten vorgetragen, die zugleich bemängelte, die Hausleitung würde nicht zeitnah auf Vorlagen reagieren, zugleich herrsche ein Umgangston vor, den man früher als asozial beschrieben habe. Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach hatte zuvor in einer Personalversammlung erklärt, die Arbeitsbelastung nehme ab, wenn die Arbeit in guter Qualität abgeliefert würde.“
Auch die Cannabislegalisierung greift die Unionsfraktion auf. „Mit großer Hingabe vorangetrieben wurde die Legalisierung von Genusscannabis, die im Frühjahr 2024 schließlich vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde. Da der Bedarf nach Cannabis nach der Legalisierung stark anstieg, die so genannten Social Clubs aber erst später zugelassen wurden, ist nach Studien ein illegaler Markt entstanden, der nach Auffassung von Fachleuten zu einem Schub an Kriminalität, insbesondere in grenznahen Bereichen, geführt hat.“
In die Mangel wird genommen wird auch der Bundes-Klinikatlas: „Dieser Atlas, der am 17. Mai 2024 online ging, wurde bereits nach wenigen Wochen und heftiger Kritik einer umfassenden Überarbeitung unterzogen, anstelle von 23.000 Diagnosen waren vorerst noch 20 abrufbar.“
Ebenso das KHVVG: „Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) wurde im Deutschen Bundestag beschlossen, obwohl die vorher zugesagte Auswirkungsanalyse vom BMG nur ausgewählten Abgeordneten der Regierungsfraktionen zur Verfügung gestellt wurde.“
Weiter heißt es von der Union: „Nachhaltige Reformen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind in der laufenden Legislaturperiode nicht vorgenommen worden. Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind unter dem Bundesgesundheitsminister Dr. Karl Lauterbach so stark gestiegen, wie unter keinem seiner Vorgänger. Gleichzeitig behauptet der Bundesgesundheitsminister, er sei der `preisgünstigste Gesundheitsminister für die Krankenkassen´.“
Last but not least: „Während im ersten Jahr von der Bundesregierung quasi keinerlei Versorgungs- oder Reformgesetze verabschiedet wurden, kündigte der Bundesgesundheitsminister ab der zweiten Hälfte regelmäßig eine Vielzahl von Vorhaben an …, von denen es viele allerdings nicht einmal in das Stadium eines Referentenentwurfs geschafft haben, geschweige denn Kabinettreife erlangt haben.“
Die fehlende Digitalisierung, der Fachkräftemangel, eine veränderte Leistungsnachfrage und die Finanzierung der Sozialsysteme vor dem Hintergrund des medizinischen Fortschritts und einer alternden Gesellschaft sowie Fehlanreize in der Vergütung von Gesundheitsleistungen würden das Gesundheitswesen weiter strukturell und finanziell herausfordern, heißt es in der Antwort weiter.
... und die GKV finanziell
abgesichert
Vor dem Hintergrund extrem schwieriger finanzieller Rahmenbedingungen durch die internationale Sicherheits- und Wirtschaftslage habe man mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (2022) die finanzielle Absicherung der GKV durch die Verteilung der Lasten auf verschiedene Schultern habe erreichen können, und zwar ohne Leistungskürzungen für die Versicherten.
Dazu hätten erhöhte Steuerzuschüsse des Bundes, moderate Beitragsanstiege sowie ebenso moderate Begrenzungen der Gewinnzuwächse bei Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und der Pharmabranche beigetragen. Gleichzeitig habe die Bundesregierung mit diesem Gesetz erste Strukturreformen im Gesundheitswesen angelegt: etwa durch Maßnahmen zur Begrenzung von Arzneimittelpreisen oder durch die Einführung von Vergütungsanreizen für schnellere ärztliche Behandlungstermine.
Auch habe die Regierung eine Reihe weiterer Strukturreformen eingeleitet, etwa mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 5. Dezember 2024, mit dem die erforderlichen Strukturveränderungen im Krankenhaus zu mehr Qualität und Effizienz eingeleitet worden seien. Damit würden ökonomische Fehlanreize zur Ausweitung von Krankenhausbehandlungen abgestellt und medizinisch sinnvolle Behandlungen in den Vordergrund gerückt.
Und das Gesundheitspersonal sei auch entlastet worden
Mit der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Entlastungen für die im Gesundheitswesen tätigen Menschen begegne man außerdem der Fachkräfteproblematik.
Ein weiterer Punkt sei die Digitalisierung: Das Digital-Gesetz (DigiG) von 2024 vereinfache den Behandlungsalltag für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten. Zentraler Bestandteil sei die Einrichtung der elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Auch zum Abbau von Bürokratie habe man Empfehlungen vorgelegt.
Viele der genannten Vorhaben seien als Gesetzentwürfe bereits im parlamentarischen Verfahren: „Die Bundesregierung weist darauf hin, dass durch eine fraktionsübergreifende Zusammenarbeit die im parlamentarischen Verfahren befindlichen Vorhaben umgesetzt werden könnten.“