BMG-Bekanntmachung im Bundesanzeiger

Zusatzbeitrag für GKV-Versicherte steigt deutlich

sth
Politik
Auf 2,5 Prozent hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz zur GKV für 2025 festgesetzt. Das geht aus einer Bekanntmachung im Bundesanzeiger hervor.

Damit folgt das BMG den Berechnungen des GKV-Schätzerkreises. Das Gremium hatte Mitte Oktober, ebenfalls mit Verspätung, seine Prognose veröffentlicht, wonach sich für das Jahr 2025 eine Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes um 0,8 Prozentpunkte auf 2,5 Prozent ergäbe. Die Bekanntmachung im Bundesanzeiger kommt mit ein paar Tagen Verspätung. Normalerweise wird die Höhe des Zusatzbeitrags bis zum 1. November eines Jahres bekanntgegeben.

Das gab es seit 50 Jahren nicht mehr

Dieser Anstieg bedeute einen Beitragssprung, wie man ihn seit fast 50 Jahren nicht mehr erlebt habe, kommentiert Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek). Als Gründe führte sie die immense Steigerung bei den Leitungsausgaben an, vor allem für Krankenhausbehandlungen und Arzneimittel. Auch die fehlende Übernahme der Gesundheitskosten für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger durch den Staat habe dazu beigetragen. „Der massive Beitragssprung wäre also vermeidbar gewesen“, schlussfolgerte Elsner. „Für die Zukunft muss gelten: Die Ausgaben müssen sich stärker an den Einnahmen orientieren und der Staat darf die Kosten für seine Aufgaben nicht einseitig den Versicherten und Arbeitgebern aufbürden.“ Die nächste Bundesregierung müsse sich eine nachhaltige Finanzierung der GKV zur Aufgabe machen.

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