„Faire-Kassenwahl-Gesetz“ unter Beschuss
Laut Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes, führt das Vorhaben Spahns, die regionalen Krankenkassen zu einer bundesweiten Öffnung zu zwingen, zu einem falschen Kassenwettbewerb. Litsch: „Gute und passgenaue Versorgungsverträge entstehen vor allem dort, wo Ortskenntnis, hoher Marktanteil und regionales Engagement vorhanden sind."
Das Gesetz bewirke nur einen einseitigen Fokus auf den Preiswettbewerb
Eine Öffnung der regionalen Kassen für Versicherte aus anderen Regionen werde nicht zu einer besseren Versorgung führen, sondern zu einem einseitigen Fokus auf den Preiswettbewerb. Daher sei das Gesetz eine Mogelpackung. In einer Stellungnahme zum Referentenwurf des Gesetzes warnt die AOK-Gemeinschaft vor den Folgen des aus ihrer Sicht falschen Reformansatzes des Ministers.
Im Referentenentwurf ist unter anderem geplant, die regionalen AOKen bundesweit für Versicherte zu öffnen, ebenso wie einige Innungs- und Betriebskrankenkassen. Statt der Förderung eines Versorgungswettbewerbs sieht Litsch vor allem eine Zentralisierung und Vereinheitlichung von Versorgungsstrukturen. Ein Wettbewerb um den günstigsten Beitragssatz interessiere aber vor allem junge und gesunde Versicherte, führt Litsch weiter an.
Für chronisch Kranke habe das Gesetz keinen Mehrwert
Für chronisch Kranke etwa, die auf qualitativ hochwertige Versorgungsangebote vor Ort angewiesen sind, habe das Ganze dagegen keinen Mehrwert. Aufgrund der spezifischen Strukturen der Leistungserbringer in den einzelnen Regionen könne nicht jeder erfolgreiche Vertrag einfach von einer Region in die andere übertragen werden.
Starken Gegenwind zu Spahns Umbauplänen der Kassenlandschaft baut inzwischen die Politik auf, vor allem Bayern. Wie das Handelsblatt berichtet, hat sich Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) vor Kurzem mit einem Brief direkt an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt. Die vorgesehene bundesweite Ausdehnung aller bisher landesunmittelbaren Krankenkassen und die Beschneidung von Länderkompetenzen könne nicht mitgetragen werden, führt er an.
So sehen das auch die Bundesländer. Sie haben sich im Bundesrat einstimmig gegen die bundesweite Öffnung der Kassen ausgesprochen. Und die Gesundheitsministerkonferenz fasste einen Beschluss, in dem die ersatzlose Streichung der Regelung gefordert wird. Hamburgs Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks erklärte dazu: "Ich begrüße es sehr, dass sich die 16 Länder geschlossen dagegen wehren, dass regionale Kompetenzen der Länder und der Selbstverwaltung zur Gestaltung der Versorgung beschnitten werden. Die Vorschläge des Bundesgesundheitsministers widersprechen dem Geist des Koalitionsvertrags, die Länder zu stärken, um passgenaue Versorgung vor Ort zu organisieren.“
Das Faire-Kassenwahl-Gesetz ist nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums allerdings nicht im Bundesrat zustimmungspflichtig.
Auch die SPD zeigt gegenüber Spahns Plänen starke Vorbehalte. Medienberichten zufolge erklärte der SPD-Fraktionsvize Prof. Dr. Karl Lauterbach, seine Partei werde das Vorhaben so nicht mitmachen, das bringe eine Verschlechterung der Versorgung. Gebraucht werde aber mehr regionaler Wettbewerb und regionale Versorgung. In Wirklichkeit gehe es aber um eine angeblich mangelnde Kontrolle durch die Länder.
Die Ersatzkassen unterstützen dagegen Spahns Pläne
Mit großer Deutlichkeit weisen hingegen die bundesweit geöffneten Ersatzkassen (Techniker Krankenkasse, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse, HEK – Hanseatische Krankenkasse), sowie die im BKK-Dachverband und IKK e. V. organisierten Betriebs- und Innungskrankenkassen die von der AOK-Gemeinschaft vorgetragenen Argumente zurück, dass nur die regionalen Krankenkassen eine gute Versorgung vor Ort gewährleisten können.
„Das ist unseriös und eine geschäftsschädigende Unterstellung, die nur den Zweck verfolgt, die geplante Reform des Morbi-RSA, die bundesweite Öffnung der regional organsierten AOKen sowie die Vereinheitlichung der Aufsichtsstrukturen durch das Faire-Kassenwahl-Gesetz (GKV-FKG) zu verhindern“, erklärte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen (vdek).
Franz Knieps, Vorstand des BKK-Dachverbandes, fordert die AOK auf, zu einer sachlichen Auseinandersetzung zurückzukehren und persönliche Diffamierungen zu unterlassen. Und nach Auffassung von Jürgen Hohnl, Geschäftsführer des IKK e. V., ist es das Ziel des Gesetzes, historisch bedingte Sonderregelungen im Organisationsrecht der Kassen für die Herstellung eines gestärkten, fairen Wettbewerbs abzuschaffen.
Kritik an Spahns Politik eines "zunehmend ministeriell gelenkten Gesundheitswesens"
Ein weiterer schwerer Knackpunkt für die AOK-Gemeinschaft sind die in Spahns Referentenentwurf geplanten Änderungen an der Struktur der Selbstverwaltung. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes solle demnach professionalisiert werden. Er soll nicht mehr aus ehrenamtlichen Vertretern der Verwaltungsräte der Krankenkassen bestehen, sondern aus Vorstandsmitgliedern der Mitgliedskassen. Dazu hatte der Aufsichtsrat des AOK-Bundesverbandes eine Resolution verabschiedet und den Stellenwert der sozialen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen unterstrichen. Scharf kritisiert das Gremium Spahns Politik eines „zunehmend ministeriell gelenkten Gesundheitswesens".
Vor allem der GKV-Spitzenverband stellt sich den Änderungen an der Struktur der Selbstverwaltung vehement entgegen. Mit dem Verzicht auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern in dem Gremium sieht er die soziale Selbstverwaltung als entmachtet an. Volker Hansen, Verwaltungsratsvorsitzender und Vertreter der Arbeitgeber im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes, verbindet mit diesem Vorhaben des Ministers eine noch weitergehende Sorge: „Wenn die Politik heute die Selbstverwaltung an der Spitze der gesetzlichen Krankenversicherung abschafft - wer sagt uns, dass dann nicht schon morgen Versicherte und Arbeitgeber von den Spitzen der Renten- und Arbeitslosenversicherung verdrängt werden?"
Unliebsame Kritik könnte, so Uwe Klemens, Verwaltungsratsvorsitzender und Versichertenvertreter im Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes, Anlass für diesen Ministerplan gewesen sein: "Zwei Wochen nachdem wir als Verwaltungsratsvorsitzende öffentlich und sehr deutlich einige gesundheitspolitische Pläne kritisiert haben, taucht ein Gesetzentwurf auf, der alle Versicherten- und Arbeitgebervertreter aus dem GKV-Spitzenverband verdrängen soll. Kann das Zufall sein?"
Der Referentenentwurf zum Faire-Kassenwahl-Gesetz wurde am 25. März vorgelegt. Für den 6. Mai ist eine Fachanhörung im Bundesgesundheitsministerium geplant. Am 1. Januar 2020 soll das Gesetz in Kraft treten.
AOK-Juristen sehen Zustimmungspflicht der Länder
Die organisationsrechtlichen Änderungen des Gesetzes benötigen aus Sicht der Rechtsexperten der AOK die Zustimmung der Bundesländer: „Sowohl das Grundgesetz als auch die sozialrechtlichen Regelungen sehen grundsätzlich eine Trennung der Kassenstrukturen und der Aufsichten auf Bundes- und Landesebene vor", erklärte AOK-Vorstand Martin Litsch dazu. Die unmittelbare gesetzliche Einführung einer einheitlichen Rechtsaufsicht erfordere daher eine Änderung des Grundgesetzes. Der vom GKV-FKG stattdessen eingeschlagene Weg einer mittelbaren Kompetenzverlagerung durch eine Entregionalisierung mache allerdings verwaltungsrechtliche Folge-Regelungen mit Wirkung für die Länder erforderlich.