Endlich: Zahnmedizinische Vorsorge für Kleinkinder!
Dementsprechend begrüßte die KZBV die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 17. Januar, diese Leistungen in den GKV-Katalog aufzunehmen. Bereits im Jahr 2014 hatte die Zahnärzteschaft ein wissenschaftliches Konzept zur Vermeidung frühkindlicher Karies mit dem Ziel vorgelegt, Versorgungslücken bei der Vermeidung und Behandlung von Early Childhood Caris (ECC) – auch „Nuckelflaschenkaries“ – zu schließen.
Ein Meilenstein im Kampf gegen ECC
Der G-BA-Beschluss wird jetzt dem Bundesgesundheitsministerium zur Prüfung vorgelegt und tritt nach Nichtbeanstandung und fristgerechter Veröffentlichung im Bundesanzeiger, zum 1. Juli in Kraft. Hat der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (Bema) entschieden, können die neuen Leistungen dann in der Praxis erbracht werden.
„Das ist ein großer Erfolg im Kampf gegen frühkindliche Karies“, veranschaulichte Dr. Wolfgang Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. „Zugleich ist es ein wichtiger Meilenstein, um unsere kleinsten Patienten künftig noch besser zu schützen und für sie optimale Voraussetzungen für eine lebenslange Zahn- und Mundgesundheit zu schaffen.“ Eßer appellierte an alle Eltern, die neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen im selben Umfang für ihre Kinder wahrzunehmen wie die bereits seit Jahren erfolgreich bewährten ärztlichen Untersuchungen für Kinder.
Die neuen Untersuchungen
Die neuen zahnärztlichen Untersuchungen setzen insbesondere bei den Ursachen frühkindlicher Karies an.
Sie beinhalten unter anderem
die eingehende Untersuchung des Kindes,
die Beratung der Eltern
und eine Anleitung zum täglichen Zähneputzen beim Kleinkind.
Außerdem haben Kleinkinder bis zum 33. Lebensmonat zusätzlich Anspruch auf eine Zahnschmelzhärtung mit Fluoridlack zweimal je Kalenderhalbjahr in der Zahnarztpraxis.
Der KZBV zufolge wird dadurch dem Entstehen der Nuckelflaschenkaries wirksam vorgebeugt und bereits entstandener Initialkaries effektiv entgegengewirkt.
Frühkindliche Karies vermeiden
Das Konzept der Zahnärzteschaft
Frühkindliche Karies (Early Childhood Caries, kurz ECC) gilt als häufigste chronische Krankheit bei Kindern im Vorschulalter. Immer häufiger weisen Kinder kariöse Zähne auf, wenn sie die Gruppen- und Individualprophylaxe erreichen. Während die Kariesprävalenz bei den 12-Jährigen deutlich gesunken ist, zeigen aktuelle Untersuchungen bei unter 3-Jährigen fast keine Kariesreduktion: Zwischen 10,5 und 16,6 Prozent der 3-Jährigen haben Karies*.
Bereits 2014 hatte die Zahnärzteschaft deshalb das wissenschaftliche Konzept „Frühkindliche Karies vermeiden“ vorgelegt, um ein gutes Gesundheitsverhalten und die bestmöglichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Zahn- und Mundgesundheit auch bei dieser vulnerablen Patientengruppe zu etablieren und Karies, Zahnfleischentzündungen, Zahnverlust sowie entsprechende Folgeerkrankungen zu vermeiden.
Hauptproblem ist , dass die zahnmedizinischen Präventionsleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung bislang erst ab dem 30. Lebensmonat einsetzen. Die Betreuung allein durch den Kinderarzt in den ersten drei Lebensjahren reicht aber offensichtlich zur Senkung des Erkrankungsrisikos nicht aus, denn immer öfter weisen Kinder, wenn sie die Gruppen- und Individualprophylaxe erreichen, bereits kariöse Zähne auf. Dabei entand annähernd die Hälfte dieser Defekte, die bei der Einschulung festgestellt werden, schon in den ersten drei Lebensjahren.
Die drei zusätzlichen Früherkennungsuntersuchungen und Schmelzhärtungsmaßnahmen sollen diese Versorgungslücken schließen.
Seit September 2016 sind im gelben Kinderuntersuchungsheft auf Betreiben der KZBV als stimmberechtigte Trägerorganisation im G-BA außerdem Verweise zu vertragszahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen vorgesehen.
*IQWiG, Fluoridapplikation im Milchgebiss zur Verhinderung von Karies, Rapid Report 2018.