Umsetzung des DICOM-Standards in der Zahnheilkunde
Umsetzung des DICOM-Standards in der Zahnheilkunde
Der Austausch digitaler Daten kann nur dann reibungslos funktionieren, wenn alle Akteure ein einheitliches Format verwenden. Für die Speicherung und zum Austausch von Informationen über medizinische Bilddaten wurde dafür der DICOM-Standard (Digital Imaging and Communications in Medicine) geschaffen. In der Medizin, wo dem Austausch von Bildern innerhalb von Kliniken oder zwischen Radiologen und überweisenden Ärzten seit jeher eine große Bedeutung zukommt, ist DICOM flächendeckend verbreitet. Die Tatsache, dass jeder Zahnarzt eine röntgenologische Diagnostik durchführt und die ambulante Struktur der Versorgung im Fachgebiet, ließen in der Zahnheilkunde eine Vielzahl proprietärer Datenformate der Hersteller von Röntgengeräten gedeihen. Mit der zunehmenden Verbreitung der Digitaltechnik führten Inkompatibilitäten zu wachsenden Problemen beim Austausch von Röntgenbildern z. B. mit Nachbehandlern, Gutachtern oder den zahnärztlichen Stellen. Um diesen Zustand zu beenden, beschloss der Länderausschuss Röntgenverordnung Ende 2014, dass ab dem 1. Januar 2020 für die Weitergabe von digitalen Röntgenbildern in der Zahnheilkunde ausschließlich das DICOM-Format zu verwenden sei. Die Zahnärzteschaft wurde über die regionalen Zahnärzteblätter im Jahre 2015 darüber informiert.
Welche Konsequenzen ergeben sich aus dieser Verpflichtung?
Die überwiegende Anzahl von digitalen Röntgengeräten der neuesten Generation kann Röntgenbilder im DICOM-Format exportieren. Deren Einsatz dürfte also auch nach dem 1.1.2020 problemlos möglich sein. Ob „Altgeräte“ zur Erzeugung eines DICOM-Formats in der Lage sind bzw. durch ein Software-Update dazu ertüchtigt werden können, muss im Einzelfall geklärt werden.
Die Schnittstelle (VDDS-Media) die bisher eine Kommunikation zwischen der Praxisverwaltungssoftware und den zahnärztlichen Röntgengeräten ermöglichte, unterstützt den DICOM-Standard nicht. Um auch in Zukunft eine komfortable Verknüpfung der Systeme zu ermöglichen, hat eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Softwareanbietern und Geräteherstellern den Prototyp einer DICOM-fähigen Schnittstelle (VDDS-DICOM) entwickelt. Die ordentlichen Mitglieder des Verbandes der Deutschen Dentalsoftware Unternehmen (VDDS) werden die Schnittstelle implementieren. Alle außerordentlichen Mitglieder haben ebenfalls die Rechte zur Nutzung. Zur Frage, welche Gerätehersteller die Voraussetzungen zur Kommunikation mit VDDS-DICOM schaffen werden, liegen bisher keine Aussagen vor.
Die Kosten für die notwendige Umstellung sind derzeit nicht abschätzbar und können individuell je nach Hersteller und dem Alter von Hard- und Software stark differieren. Da das DICOM-Format nur für die Weitergabe digitaler Röntgenbilder verpflichtend ist, wäre zu prüfen, ob ggf. frei verfügbare Konvertierungsprogramme eine Lösung für derartige Fälle darstellen können. Diese könnten z. B. auch für in anderen Formaten gespeicherte Bestandsbilder zur Anwendung kommen. In jedem Falle muss beim Einsatz dieser Programme aber der Schutz von Patientendaten gew ä hrleistet sein.
Um einen möglichst reibungslosen Übergang zu ermöglichen, sollten sich die Betreiber digitaler zahnärztlicher Röntgengeräte möglichst früh mit ihrem Gerätehersteller, dem Anbieter der Praxisverwaltungssoftware, Dentaldepots oder freien Anbietern in Verbindung setzen.
Röntgenstelle der Bundeszahnärztekammer Berlin, Juni 2019
Welche Fragen sind zu klären?
In der Praxis:
- Hersteller des Röntgengerätes
- Produktionsdatum des Geräts
- Datum des letzten Software-Updates
Mit dem Hersteller des Röntgengerätes / dem Dentaldepot / sonstigen Anbietern:
- Ist das Röntgengerät in der Lage, in der vorhandenen Konfiguration Röntgenbilder im DICOM-Format zu erzeugen?
- Wenn nein: Ist eine Nachrüstung möglich?
- Wenn ja: Was müsste an Hard- und Software nachgerüstet werden?
- Entstehen dadurch Ausfallszeiten?
- Ist eine Anbindung an die Praxisverwaltungssoftware über die VDDS-DICOM-Schnittstelle möglich?
- Wie hoch sind die veranschlagten Gesamtkosten?
Mit dem Anbieter der Praxisverwaltungssoftware:
- Ist die Anbindung des PVS an ein digitales Röntgengerät nach dem 1. Januar 2020 gewährleistet?
- Wenn nein: Ist eine Nachrüstung möglich?
- Wenn ja: Müsste dazu Hard- und Software nachgerüstet werden?
- Wie hoch sind die Kosten für die Umstellung?
- Erhöhen sich dadurch die laufenden Kosten?