Anträge der Fraktionen an den Bundestag

Prävention in aller Munde

Regierungskoalition und Opposition haben unabhängig voneinander den Bundestag aufgefordert, sich verstärkt für Prävention einzusetzen und die dafür notwendigen gesetzlichen Grundlagen zu schaffen. Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung nahmen Stellung zu den Anträgen. In der anschließenden öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses wurden die Positionen von KZBV und BZÄK vertreten.

Kurz vor der Bundestagswahl hat die Regierungskoalition begriffen, dass Gesundheitsvorsorge besser ist als bloße Krankenbehandlung. Eigentlich keine neue Erkenntnis. Doch plötzlich wollen SPD und Grüne das populäre Thema forcieren. In einem Antrag an den Bundestag fordern sie, „bei den Beteiligten im Gesundheitswesen und in der Bevölkerung der Prävention (...) einen höheren Stellenwert zu verschaffen“ und zu neuen Maßnahmen und Initiativen zu motivieren. Ein „Forum Prävention und Gesundheitsförderung“ soll’s richten und die Defizite in der Gesundheitsvorsorge abbauen. Förderung der Gesundheit, so steht es im Antrag, soll zu einem zentralen Leitbild der gesundheitspolitischen Aktivitäten aller Beteiligten werden.

Ausnahmsweise nicht auf Konfrontationskurs, hat sich auch die Opposition in ihrem Antrag der Prävention verschrieben. Die CDU/CSU reklamiert allerdings die politische Urheberschaft. Ansonsten auch hier der Tenor: Voraussetzung, um kommende Herausforderungen des Gesundheitswesens zu bestehen, sei die „Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention“. Regierungskoalition und Opposition kommen quasi gleichzeitig zu dem Ergebnis, dass die bisherigen Ausgaben zur Präventionsförderung von gerade mal 4,5 Prozent der Gesamtausgaben im Gesundheitswesen deutlich erhöht werden müssen. Was hinter dem plötzlichen Interesse an der Vorsorge steckt, ist klar: Alle Parteien sind sich darin einig, dass durch mehr Vorsorge „nicht unerheblich“ (SPD) Kosten eingespart werden könnten. Die CDU/CSU wird deutlicher: Sie verspricht sich langfristig 25 bis 30 Prozent Einsparungen. Bei solchen Prognosen mahnt die Bundeszahnärztekammer zur Differenzierung. In der Stellungnahme der BZÄK zu den Anträgen der Parteien warnt Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, vor überzogenen Erwartungen. „Insgesamt muss zur Thematik der Kosten festgehalten werden, dass aus zahnärztlicher Sicht eine sehr vorsichtige Betrachtung hinsichtlich der zu erwartenden Kosteneinsparung anzuraten ist.“

Dies sei unter anderem das Ergebnis des BZÄK-Workshops „Kostenexplosion durch Prävention?“. Mit Recht werde in den Anträgen auf die Wertigkeit der Prävention vor allem hinsichtlich lebenserhaltender und Lebensqualität verbessernder Behandlungsmaßnahmen verwiesen.

Davon abgesehen begrüßt die BZÄK das neue Engagement der Parteien für mehr Vorsorge und Gesundheitsförderung – „Prävention ist allumfassende Grundlage zahnmedizinischen Handelns“, heißt es in der Stellungnahme. Gerade die Zahnärzteschaft habe den Wert der Prävention nachhaltig bewiesen, betont Dr. Oesterreich. So konnte bereits im Jahr 1997 das für das Jahr 2000 von der WHO gesetzte Ziel 2,0 DMFT deutschlandweit unterboten werden. Über den Ansatz der Zielgruppenorientierung auf Kinder und Jugendliche „hat sich die Zahnärzteschaft bereits seit längerer Zeit insbesondere mit den demografischen Veränderungen und deren versorgungspolitischen Herausforderungen“ auseinandergesetzt. Oralpräventive Versorgung müsse den „gesamten Lebensbogen eines Menschen umfassen“, betont der BZÄK-Vizepräsident. Auch der KZBV-Vorsitzende, Dr. Rolf-Jürgen Löffler, unterstützte mündlich auf der öffentlichen Anhörung die präventionsorientierten Ansätze der Fraktionen. Die Entwicklung im Bereich der Zahnmedizin bestätige Bedeutung und Wirksamkeit präventiver Maßnahmen – beispielsweise bei der Gruppenprophylaxe – für die Gesundheit des Einzelnen, heißt es in der KZBV-Stellungnahme. So sei der „Anteil der naturgesunden Gebisse bei Sechsjährigen in dem kurzen Zeitraum von 1992 bis 1998 von 35 Prozent auf 60 Prozent gestiegen.“ Um auch in Zukunft präventivmedizinisch erfolgreich zu sein, sind aus Sicht der KZBV verschiedene Maßnahmen erforderlich:

• Umfang und Inhalt der vertragszahnärztlichen Leistungen müssen konsequent ein präventives Verhalten der Versicherten fördern.

• Eine lebensbegleitende individualprophylaktische Versorgung des Versicherten mit möglichst zeitnaher Sanierung oraler Strukturen muss sicher gestellt werden.

• Einführung eines befundorientierten Festzuschuss-Systems. So werde eine Ausbeutung der GKV durch Inanspruchnahme besonders aufwändiger Leistungen verhindert und die Eigenverantwortung des Patienten für die Prävention gefördert.

• Für eine gezielte Stärkung präventiver Maßnahmen sind zusätzliche Mittel erforderlich. Bei weiterhin begrenzten Ressourcen können diese nur durch eine Umorientierung und Konzentration auf präventive Leistungen gewonnen werden.

Die KZBV hat in ihrer Stellungnahme ausdrücklich die Zusammenarbeit bei der Ausgestaltung eines zukunftsorientierten Präventionsansatzes angeboten. om

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