Zahnärztliche Fortbildung

Die Abwehr von staatlichen Zwängen

Thema Fortbildung: Der Staat droht mit Pflichten und Zwängen. Die Zahnärzteschaft erstickt diese Bestrebungen bereits im Keime mit einem Modell zum freiwilligen Nachweis. Das zahnärztliche Konzept ist geprägt von Transparenz, Liberalität und dem Erhalt der Autonomie der Berufsausübung. Oberste Priorität: Der Zahnarzt selbst entscheidet darüber, was für ihn gut und richtig ist. Eine gesetzliche Regulierung ist überflüssig, doch Handlungsbedarf liegt vor.

Das Gespenst der Zwangsfortbildung für Kassenärzte und Zahnärzte geht immer wieder um. Die Rede ist von einem „Ärzte-TÜV“ und der Rezertifizierung der Facharztanerkennung. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt hat in ihren Reformvorstellungen für eine Gesundheitsreform eine Pflicht zur Fortbildung fest im Auge: Ärzte, Zahnärzte und andere Gesundheitsberufe sollen zu stetiger Industrie-unabhängiger und zertifizierter Fortbildung verpflichtet werden, um ihre Kassenzulassung zu sichern. Ins gleiche Horn stößt der Sachverständigenrat für die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen, der nachdrücklich eine Pflichtfortbildung empfiehlt. Birgit Fischer (SPD), die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin, machte erst kürzlich wieder von sich reden. Sie forderte ebenfalls eine Fortbildungsverpflichtung für alle Berufe im Gesundheitswesen (siehe: Die Ersatzkasse Nr. 5/2002, Seite 161). An integrierten Versorgungsformen sollen nur Leistungserbringer beteiligt sein, die sich der Verpflichtung zur kontinuierlichen Fortbildung unterwerfen. Diejenigen, die ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, sollen aus der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschlossen werden.

Schaut man sich Tendenzen im Ausland an, so ist die Zwangsfortbildung in einigen Ländern eingeführt. Im zahnärztlichen Bereich gilt dies vor allem für mittel- und osteuropäische Staaten wie auch zum Beispiel für Großbritannien, die USA, Kanada, Neuseeland oder die Schweiz.

Das Thema „Rezertifizierung“ stand auch auf der Tagesordnung der jüngsten Gesundheitsministerkonferenz (GMK) am 20. und 21. Juni in Düsseldorf. Die Rezertifizierung scheint hier vorerst vom Tisch zu sein, der Druck ist zunächst genommen. In einem GMK-Beschluss heißt es, dass die Maßnahmen der Bundes- und Landesärztekammern zur Verbesserung und Darlegung ärztlicher Fortbildung begrüßt werden. Die bisher ergriffenen Maßnahmen zur Qualität der ärztlichen Tätigkeit sollen unter Berücksichtigung der Erfahrungen im Ausland weiter verbessert werden. Die GMK will hierüber bis zum Ende des Jahres Berichte haben. Eine Arbeitsgruppe soll auf Grundlage dieser Berichte eine Übersicht über das in den Ländern vorhandene rechtliche Instrumentarium der Ärztekammern bei Verstößen gegen die kodifizierte Pflicht zur ärztlichen Kompetenzerhaltung erstellen und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Die GMK hat insbesondere die Bundeszahnärztekammer und die Bundesapothekerkammer aufgefordert, ihr bis zum Ende des Jahres über die zwischenzeitlich ergriffenen Maßnahmen und weitere Überlegungen zu berichten.

Rechtzeitig handeln

Es besteht also Handlungsbedarf, zumal man durch die bereits vorliegenden Konzepte der Ärzte (siehe nachfolgenden Info-Kasten) von der Politik in die Pflicht genommen wird. Hauptanliegen der Zahnärzteschaft ist es, den Bestrebungen zu einer staatlich verordneten Zwangsfortbildung rechtzeitig entgegen zu treten. Fortbildung hat unter den zahnärztlichen Kollegen einen ohnehin schon hohen Stellenwert.

Die Musterberufsordnung tut ihr Übriges: Nach § 2 ist der Zahnarzt verpflichtet, sich beruflich fortzubilden und seine Kenntnisse dem jeweiligen Stand der Wissenschaft anzupassen.

Pflöcke eingeschlagen

Auf der Klausurtagung der Bundeszahnärztekammer am 28. und 29. Juni in Halle wurden zur Fortbildung weitere Pflöcke eingeschlagen. Genauer gesagt ging es um die Verabschiedung des Konzeptes der BZÄK zum freiwilligen Nachweis von Fortbildung, das dazu geeignet ist, eine etwaige Pflichtfortbildung schon im Keim zu ersticken. Zur Einführung des Konzeptes soll ein auf drei Jahre angelegtes Pilotprojekt durchgeführt werden, und die Landeszahnärztekammern werden gebeten, sich daran zu beteiligen. Nach Ablauf der drei Jahre soll eine Evalutaion erfolgen.

Die Philosophie, die dahinter steckt, (siehe dazu auch den Leitartikel in diesem Heft) brachte der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, auf den Punkt: „Eine gesetzliche Zwangsfortbildung ist überflüssig.“ Mit den Beschlüssen in Halle habe der BZÄK-Vorstand eindeutig unterstrichen, dass der Berufsstand in eigener Regie vorausschauend und im besten Sinne der Kollegenschaft gehandelt habe, so der Präsident. Das Prinzip der Freiwilligkeit mache eine staatliche Regulierung im Vorfeld schon nicht notwendig. Oberstes Ziel sei es, die Kompetenz und die Einheitlichkeit des Berufsstandes zu erhalten und die Autonomie der zahnärztlichen Berufsausübung weiterzuentwickeln. Es gehe um Transparenz und eine richtig verstandene Liberalität.

Motivation schaffen

Der Vorstand der Bundeszahnärztekammer nahm vor der Abstimmung eine gründliche Abwägung sämtlicher Pro- und Kontra-Argumente der Sachlage vor.

Als positiv wurde gesehen, dass es sich bei dem Konzept um ein geeignetes Instrument zur Abwehr von Zwangsfortbildung handelt. „Wenn wir es nicht tun, dann tun es andere“, lautete das Hauptargument. Das Konzept ist europatauglich und ein geeignetes Mittel der Qualitätssicherung. Es sei ein Steuerungsinstrument für erwünschte Formen von Fortbildung. Es gehe nicht darum, Punkte zu sammeln, sondern diene als Motivation des Kollegen. Außerdem komme es dem wachsenden Bedürfnis des Patienten nach mehr Information nach. Durch das Punktesystem ergebe sich eine größere Vergleichbarkeit. Eine gegenseitige Anerkennung der Fortbildungsleistungen von Zahnärzten und Ärzten sei möglich und das System werde von den Ärzten mit gutem Erfolg durchgeführt.

Aber auch kritische Stimmen wurden laut: Es bedeute eine Kontrolle des einzelnen Zahnarztes. Jeder Freiberufler sei selbst für seine Qualifizierung verantwortlich. Man befürchte Überregulierung und Überbürokratisierung, die das Wesen des freien Berufes tangiere. Durch das Punktesystem entstehe mehr Bürokratie und Datensammelwut. Außerdem sehe man einen größeren Verwaltungsaufwand. Vor allem stand die Befürchtung im Raum, dass ein System, dass freiwillig eingeführt sei, die Politik ermuntern werde, dieses verbindlich festzuschreiben.

Betonte Autonomie

Das Konzept der BZÄK zum freiwilligen Nachweis von Fortbildung ist vom Ausschuss Qualitätssicherung in jahrelanger gründlicher Arbeit vorbereitet worden. Involviert war weiterhin der Beirat Fortbildung der Zahnärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung (zzq). Die Koordinierungskonferenz der BZÄK am 24. April 2002 brachte schließlich mit einem einstimmigen Statement den Willen der Kammern zur Koordinierung der Fortbildung deutlich zum Ausdruck.

Der Vorsitzende des Ausschusses, Dr. Walter Dieckhoff, Kammerpräsident Westfalen-Lippe, erklärte: Das Konzept verstehe sich als Instrument einer voraussetzungsorientierten Qualitätssicherung. Die BZÄK empfiehlt darin die Einführung eines freiwilligen Fortbildungsnachweises mit dem Erwerb von Fortbildungspunkten. Ziel ist die Koordinierung, um das zahnärztliche Fortbildungsangebot vergleichbar zu machen.

Das Konzept dokumentiert den Erhalt der Einheitlichkeit des Berufsstandes, den Erhalt der Weiterentwicklung der Autonomie der Berufsausübung, die Pflege des Selbstbewusstseins der Zahnärzteschaft und die Weiterentwicklung der zahnärztlich-fachlichen Kompetenz. Das Konzept wurde in enger Anlehnung an die Vorschläge der Bundesärztekammer und der Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) entwickelt. Die DGZMK hat hierbei massive Unterstützung geleistet.

Absolut freiwillig

Zu den Kernpunkten des Konzeptes , das – und das ist ganz wichtig – auf dem Prinzip der Freiwilligkeit beruht, gehören:

• Die Einführung eines Fortbildungsnachweises, Siegels oder Zertifikats als ein Angebot der Kammern zur Würdigung eines freiwilligen Bemühens der Mitglieder

• Auf Antrag wird dem Zahnarzt, der belegt, dass er sich freiwillig fortbildet, ein Nachweis, Zertifikat oder Siegel ausgestellt. Es gibt ein System von Fortbildungspunkten. Die Maßnahmen unterschiedlicher Träger werden anerkannt, wenn sie den Zielen der Leitsätze der BZÄK entsprechen. Zum Nachweis des Punktesystems ist anzumerken, dass es sich deutlich von dem Konzept der Ärzteschaft unterscheidet. Es bietet für diejenigen Kollegen, die es gern wollen, Transparenz und Vergleichbarkeit in der Fortbildungslandschaft.

Die DGZMK hat inzwischen ein eigenes Fortbildungssiegel für eine kontinuierliche Fortbildung beschlossen, analog dem Fortbildungsnachweis und den Rahmenrichtlinien der Bundesärztekammer. Das Siegel kann nach der Teilnahme an entsprechenden Fortbildungen alle drei oder fünf Jahre bei Nachweis einer Mindestpunktzahl erworben werden und wird mit der Jahreszahl des Erwerbs versehen. Das Konzept gilt nicht nur für DGZMK- und APW-Veranstaltungen, sondern steht auch für andere Veranstalter offen.

Ein vielfältiges Angebot

Zwar weiß man, dass der zahnärztliche Kollege sehr fortbildungsfreudig ist, aber über das Fortbildungsverhalten gibt es derzeit keine genauen Zahlen. Pionierarbeit hat hier die Zahnärztekammer Mecklenburg-Vorpommern geleistet und eine Umfrage in ihrem Kammerbereich gestartet. Die Ergebnisse liegen jetzt vor, wie der nachfolgende Bericht in diesem Heft zeigt. Schaut man sich die zahnärztliche Fortbildungslandschaft bundesweit an, so sieht man, dass das Angebot für Zahnärzte sehr vielfältig, breit gestreut, oftmals aber auch für den Kollegen unübersichtlich ist. Nach Trägern betrachtet lässt es sich in folgende Bereiche unterteilen:

• Kammereigene Fortbildungsinstitute, insgesamt 14 in Deutschland

• Akademie Praxis und Wissenschaft (APW) in der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK)

• Zahlreiche wissenschaftliche Fachgesellschaften

• KZVen: Informationsveranstaltungen zur vertragszahnärztlichen Versorgung

• Vereine: Dazu gehören Berufsverbände, private Vereinigungen, Arbeitskreise, Qualitätszirkel oder Non-Profit-Organisationen

• Gewerbliche Träger: Dazu zählen die Industrie, gewerbliche Fortbildungsinstitute oder Beratungsfirmen

• Hinzu kommen Fortbildungsmöglichkeiten über bewährte und neue Medien.

Ein Blick in den Veranstaltungskalender der zm oder ein Klick ins Internet-Angebot der Bundeszahnärztekammer (www.bzaek.de) zeigt die Vielfalt der Möglichkeiten.

Was die Qualifizierung betrifft, stehen dem Zahnarzt neben Fortbildung verschiedene Möglichkeiten zur Wahl (siehe Kasten Glossar). Ganz vorn stehen natürlich die gezielte Weiterbildung über mehrere Jahre und die weiterführende postgraduierte Qualifizierung.

Was die Fortbildungsmethoden angeht, so bleibt es jedem Zahnarzt frei, das für ihn geeignete Mittel zu wählen. Geeignet sind Fortbildungsveranstaltungen (Kongresse, Seminare, Kurse, Kolloquien, Demonstrationen und Übungen), klinische Fortbildungen (Visiten, Hospitationen und Supervisionen), interkollegiale Fortbildung,, wie Qualitätszirkel oder Studiengruppen, sowie Fachliteratur und audiovisuelle Lehr- und Lernmittel.

Fortbilden kann man sich nicht nur über zahnmedizinische wissenschaftliche Themen, sondern auch über Praxis- und Unternehmensführung oder den EDV-Einsatz in der Praxis. Auch das Selbst-Studium von Fachliteratur, Fachvideos oder über das Internet zählen dazu.

Es würde den hier gesteckten Rahmen sprengen, auf die vielen einzelnen Bereiche einzugehen. Grundsätzlich gilt, dass der Zahnarzt selbst entscheidet, welche Art der Fortbildung die für ihn richtige ist.

Zur zahnärztlichen Fortbildung hat der Vorstand der Bundeszahnärztekammer in Halle Leitsätze und Empfehlungen verabschiedet, die im Beirat der Zahnärztlichen Zentralstelle Qualitätssicherung (zzq) erarbeitet wurden. Die Leitsätze formulieren allgemeine Fortbildungsstandards, Qualitätsstandards von Fortbildungsmaßnahmen und Empfehlungen zur Durchführung, Organisation und Sicherung der Unabhängigkeit.

Strukturierte Fortbildung

Ein Teil des ganzen Fortbildungsgefüges ist die strukturierte Fortbildung. Hierzu hatte die Bundeszahnärztekammer auf ihrer Bundesversammlung 2000 in Dresden Rahmenvereinbarungen beschlossen. Aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom letzten Sommer wurden auf der Bundesversammlung 2001 in Mainz an der Vereinbarung Modifizierungen vorgenommen. (Das Gericht hatte grundsätzlich die Möglichkeit eröffnet, dass Zahnärzte künftig auf Praxisschildern und Briefbögen auf Spezialisierungen hinweisen dürfen – vergleiche zm 17/2001, Seite 22 f). Die Vereinbarungen wurden noch liberaler formuliert als in der in Dresden verabschiedeten Fassung, eine Qualitätssicherung durch die Kammern soll gewährleistet sein und alle Fortbildungsanbieter werden berücksichtigt. Generell gelten bei der strukturierten Fortbildung die obersten Prinzipien von Liberalität, Qualität, Koordination und Kooperation.

Die Rahmenvereinbarungen dienen dazu, die Konzepte und Aktivitäten von Zahnärztekammern, wissenschaftlichen Gesellschaften oder anderen Fortbildungsanbietern zu koordinieren. Sie gewähren auf qualitätsgesicherter Basis strukturelle Gemeinsamkeiten und gegenseitige Anerkennung.

Die strukturierte und zertifizierte Fortbildung wird zurzeit in den Kammern sukzessive beraten, viele Kammerbereiche haben sie bereits umgesetzt, in einigen Kammern sind noch keine Beschlüsse gefasst und einige haben sich dazu entschieden, in liberaler Haltung das Ganze für die Kollegen völlig offen zu gestalten.

Maßgeblich an der Entwicklung der strukturierten Fortbildung beteiligt ist die Akademie für zahnärztliche Fortbildung Karlsruhe unter der Leitung von Prof. Dr. Michael Heners. Strukturierte und zertifizierte Fortbildungsmaßnahmen bietet auch die Akademie Praxis und Wissenschaft in der DGZMK an. Die APW bietet in Kooperation mit allen relevanten wissenschaftlichen Gesellschaften spezialisierende Fortbildung für den niedergelassenen Zahnarzt an. Dazu gehört ein festes Curriculum, eine kontinuierliche Anschlussfortbildung, eine Zertifizierung zur Dokumentation einer erfolgreichen Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen und die Vergabe von Fortbildungspunkten. Die APW arbeitet zum Teil sehr eng mit den Fortbildungsinstituten der Kammern zusammen.

Tätigkeitsschwerpunkte separat betrachten

Von der strukturierten Fortbildung separat zu betrachten ist der Tätigkeitsschwerpunkt. Das Thema wird in der zahnärztlichen Öffentlichkeit intensiv diskutiert. Die Maßnahmen der kammereigenen Fortbildungsinstitute und der APW gelten als eine gute Voraussetzung für den Ausweis eines Tätigkeitsschwerpunktes. Wer einen solchen Schwerpunkt ausweisen will, muss aber nicht unbedingt an einer derartigen strukturierten Fortbildung teilnehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem bereits erwähnten sehr liberal ausgefallenen Beschluss über die Lockerung des Werbeverbots und die Möglichkeit der Spezialisierung neue Impulse gegeben. Dr. Peter Engel, Präsident der Zahnärztekammer Nordrhein, hatte zum Beispiel auf der Bundesversammlung in Dresden mit Hinweis auf das Verfassungsgericht deutlich gemacht: „Die strukturierte Fortbildung ist damit völlig von diesem Tätigkeitsschwerpunkt abgekoppelt.“

Die neue Freiheit für den Berufsstand wurde von der Bundeszahnärztekammer begrüßt. Die Kammern wurden durch den Beschluss in die Verantwortung genommen, einen Teil staatlicher Überwachung durch eigenverantwortliches Handeln wahrzunehmen. In Dresden hatten die Delegierten notwendige Anpassungen in der Musterberufsordnung vorgenommen und Rahmenvereinbarungen zur Umsetzung verabschiedet. Aufgrund neuerer Rechtsprechung und der Neufassung der ärztlichen Musterberufsordnung war es inzwischen notwendig geworden, die Musterberufsordnung nochmals zu überarbeiten. Dazu haben umfangreiche Beratungen stattgefunden, in die auch die Länderkammern und entsprechende Fachgremien eingebunden waren. In Halle wurde jetzt die Neufassung beschlossen. Die Musterberufsordnung könne jederzeit aktualisiert und künftigen Entwicklungen angepasst werden, hieß es bei den Beratungen im Vorstand.

Qualitätssicherung von Kollegen für Kollegen

Zum Schluss ein wichtiger Aspekt: Ganz eng verknüpft mit der Fortbildung ist die Frage der Qualitätssicherung. Prof. Dr. Wilfried Wagner, Universität Mainz, unterstrich auf der Koordinierungskonferenz in Berlin, dass die Fortbildung eine wesentliche Maßnahme der Qualitätssicherung sei. Sie sei Einflussgröße von Struktur- und Prozessqualität, aber auch von Ergebnisqualität. Zu den Grundprinzipien gehören die Freiwilligkeit, Anbieteroffenheit, und Europaorientierung. Fortbildung, so Wagner, müsse berufsintern organisiert werden: von den Kollegen für die Kollegen. Und Fortbildung gehört zu den wichtigen Berufspflichten des Zahnarztes: „Lernen ist wie Rudern gegen den Strom, wenn man aufhört, treibt man zurück.“

In diesem Sinne ist die Fortbildung ohne Zwänge sicherlich eine der wichtigen Herausforderungen für den Berufsstand.

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