Ausschuss Zahnärztliche Berufsausübung

Wieder was gespart

Michael Krone Mit dieser kurzen Formel könnte man die Arbeit des Ausschusses Zahnärztliche Berufsausübung der Bundeszahnärztekammer überschreiben. Jüngstes Beispiel hierfür sind die aktuellen Bemühungen, bei Gesprächen über die indirekt durch die Medizinproduktebetreiberverordnung gesetzlich geforderte Validierung von Klein-Sterilisatoren die besagte Kirche im Dorf zu lassen.

Unter Validieren versteht man den dokumentierten Nachweis, dass ein Prozess unter den Betriebsbedingungen am Aufstellort reproduzierbar die beabsichtigte Wirkung zeigt. Schon alleine diese Definition lässt Schlimmes ahnen, auch ohne darauf einzugehen, dass sich die Validierung aus einer so genannten Kommissionierung und einer Leistungsbeurteilung zusammensetzt. Doch hiermit genug „Fachchinesisch“.

Thema Autoklav

Tatsache ist, dass in Fachkreisen ernsthaft und nachhaltig diskutiert wird, ob nicht nach Auslieferung eines in der Praxis befindlichen Autoklaven dieser zunächst validiert werden müsse. Das ist in etwa so, als führe man mit seinem neuen Auto unmittelbar nach Auslieferung erst mal zum TÜV. Aus Sicht des TÜV sicherlich ein bestechender Gedanke. Nun verbirgt sich hinter dem Begriff „Validierung“ selbstverständlich auch einer der vielen Kostenfaktoren in der zahnärztlichen Praxis. Seriöse Schätzungen gehen bei einer Validierung, die jährlich durchgeführt werden sollte und bei Großsterilisatoren im Krankenhaus bereits jährlich durchgeführt wird, von Kosten in Höhe von 600 Euro aus. Das ergibt hochgerechnet eine Summe von rund 27 Millionen Euro, die jährlich von den Zahnärzten aufzubringen wäre. Selbst wenn es nur gelingt, den Aufwand zu halbieren oder das geforderte Untersuchungsintervall zu verdoppeln, so ergibt sich eine jährliche Einsparung gegenüber der „Ausgangssituation“ von 13,5 Millionen Euro. Vollkommen unberücksichtigt bleibt hierbei zunächst die durch diese Überprüfung verursachte Störung des Praxisablaufes, die sich auch zumindest halbieren würde.

Solche und oftmals ähnlich gelagerte Themen sind eines der Hauptaufgabengebiete des bei der Bundeszahnärztekammer eingerichteten Ausschusses Zahnärztliche Berufsausübung, der nunmehr seit 1997 vom Präsidenten der Landeszahnärztekammer Sachsen, Dr. Joachim Lüddecke, erfolgreich geleitet wird. Der Ausschuss, an dem Vertreter aus allen Landeszahnärztekammern beteiligt sind, tagt im Regelfall zweimal jährlich. Aktuelle Probleme werden durch einen intensiven Informationsaustausch zwischen den Ausschussmitgliedern und der Abteilung Zahnärztliche Berufsausübung innerhalb der Verwaltung der Bundeszahnärztekammer bearbeitet und betreut. So wird versucht durch Teilnahme in entsprechenden Ausschüssen und Gremien auf die dort getroffenen Entscheidungen kostensenkend oder zumindest kostendämpfend einzuwirken. Da die Zusammensetzung der einzelnen Fachgremien alles andere als paritätisch ist und bei den beteiligten Fachleuten, Behörden- und Firmenvertretern das Vorurteil des weit überdurchschnittlich gut verdienenden Zahnarztes unausrottbar zu sein scheint, stellen sich die Verhandlungserfolge nicht immer im gewünschten Rahmen ein.

Kosten gespart

Dennoch lässt sich – wie einem internen Bericht zu entnehmen ist – nachvollziehbar darlegen, dass die Arbeit des von Dr. Lüddecke geleiteten Ausschusses in diesem und den nächsten Jahren der Zahnärzteschaft zusätzliche Ausgaben in Höhe von gut 82 Millionen Euro jährlich erspart hat. Das bedeutet rund 1800 Euro pro Praxis und Jahr. Um die einzelnen Einsparungsposten im Detail darzustellen, wäre es erforderlich, in die mitunter äußerst trockenen Themen vertieft einzusteigen. Dies würde den zumutbaren Umfang dieses kurzen Berichtes deutlich übersteigen und darüber hinaus selbst den geneigtesten Leser abschrecken.

Thema Creutzfeld-Jakob

Deshalb sollen hier beispielhaft nur zwei Themen kurz angerissen werden. So wurde zu Beginn des Jahres 2001 zum Beispiel unter Leitung des Robert Koch-Institutes diskutiert, ob nicht jeder Patient als potenzieller Überträger eines theoretisch vorhandenen vCJK-Risikos anzusehen sei. Eine Überlegung, die zu Gedankenansätzen führte, dass jegliche endodontische Therapiemaßnahme nur noch mit Einmalinstrumenten durchzuführen sei. Sicherlich eine Forderung, die, wie die Arbeit einer speziell hierzu eingerichteten Task-Force gezeigt hat, deutlich überzogen gewesen wäre, die aber dennoch zu Beginn ernsthaft diskutiert wurde. Wäre hier nicht von Anfang an unter der Federführung des Ausschussvorsitzenden zahnärztlicher Sachverstand mit wissenschaftlicher Unterstützung der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde in die Beratungen eingeflossen, wären vermutlich drastische Kostensteigerungen für die zahnärztliche Praxis die Folge gewesen.

Thema Abfallentsorgung

Der zweite Themenkreis, der in diesem Kurzbericht angesprochen werden soll, befasst sich mit Abfallentsorgung. In der neuen Richtlinie zur Abfallentsorgung aus Einrichtungen des Gesundheitswesens konnte deutlich gemacht werden, dass nicht jeder Mulltupfer oder jede Watterolle aus der Einzelfallbehandlung HBV-, HCV-, HIV-infizierter Patienten als Abfall zu behandeln ist, an dessen Entsorgung – wie es in der Richtlinie heißt – aus infektionspräventiver Sicht besondere (selbstverständlich kostenträchtige) Anforderungen zu stellen sind. Auch wurde klargestellt, dass extrahierte Zähne nicht zu den Organen und Körperteilen im Sinne dieser Richtlinie zu zählen sind. Die Etablierung spezieller Entsorgungswege, eventuell sogar mit Kühlung, ist somit für diese Art von Praxisabfällen nicht erforderlich. Nur der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle jedoch darauf hingewiesen, dass extrahierte Zähne mit Amalgamfüllungen – selbstverständlich wie bisher – einer geeigneten Entsorgung zuzuführen sind.

Detailarbeit im Hintergrund

Diese beiden Beispiele aus dem Aufgabengebiet des Ausschusses Zahnärztliche Berufsausübung zeigen deutlich, dass es oftmals um Detailarbeit geht, die in ihrem Umfang nur bei näherer Beschäftigung mit der Materie deutlich werden kann. Neben diesen Abwehrkämpfen ist ein weiteres Hauptaufgabengebiet des Ausschusses Zahnärztliche Berufsausübung der Informationsaustausch unter den Ländern sowie die Erarbeitung von Praxishilfen. Hier soll nur beispielhaft der Hygieneplan der Bundeszahnärztekammer erwähnt werden. Da gerade der Bereich der Hygiene angesprochen wird, sollte nicht der Hinweis fehlen, dass die allgemein anerkannte Empfehlung des Robert Koch-Institutes für die Hygiene in der zahnärztlichen Praxis aus dem Jahre 1998 maßgeblich durch die Mitarbeit des Ausschusses praktikabel und praxisrelevant gestaltet werden konnte.

Wegen der – entgegen allen Beteuerungen vom schlanken Staat – stetigen Zunahme der Regelungsdichte wird die Arbeit des vom sächsischen Kammerpräsidenten, Dr. Lüddecke, geleiteten Ausschusses bestimmt nicht leichter werden. Eine Sorge allerdings müssen weder der Vorsitzende noch die Mitglieder des Ausschusses haben – Arbeit wird wohl immer ausreichend vorhanden sein.

Michael KroneAbteilung Zahnärztliche BerufsausübungBundeszahnärztekammerChausseestrasse 1310115 Berlin

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