Das Ergebnis bleibt offen
Der Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Rolf-Jürgen Löffler, ging angesichts eher negativer Erfahrungen aus den Vorbereitungsrunden mit klarem Konzept in die vorläufig letzte Sitzung des von der Bundesgesundheitsministerin eingerichteten Forums zur Weiterentwicklung im Gesundheitswesen. An der für Schloss Ziethen vom BMG vorbereiteten „gemeinsamen“ Empfehlung für den Bereich der zahnärztlichen Versorgung wollte sich die KZBV nicht beteiligen. „Sowohl in den Sitzungen des Runden Tisches als auch in den Sitzungen der Arbeitsgruppen wurden die Vorschläge der Zahnärzte nicht ausreichend berücksichtigt,“ stellte der Vorstand der KZBV in einer Pressemitteilung zum Vorgehen des BMG fest: „Aus den vorliegenden so genannten Ergebnissen ist kein Wille zu einer Reform der GKV erkennbar. Die KZBV distanziert sich deshalb von den Empfehlungen des Runden Tisches. Die Ausführungen lassen noch nicht einmal ansatzweise eine Lösung für die Finanzmisere der GKV erkennen.“
Fragwürdiges Vorgehen
Der Unmut hatte Gründe: So führte ein vom BMG vorgegebener, zum Teil sehr allgemein gehaltener Fragenkatalog in den beiden Sitzungen der Arbeitsgruppe „Zahnmedizinische Versorgung“ zu kontroversen Stellungnahmen. Erheblich irritiert waren die zahnärztlichen Vertreter, als durch die Protokollführung der letzten Arbeitssitzung Krankenkassen-Argumente gegen das Konzept der befundorientierten Festzuschüsse zu Papier kamen (siehe zm 8/2002, Seite 26). Die Voreingenommenheiten gegen das zahnärztliche Konzept kamen ohne Absprache ins Protokoll. Befürchtet wurde, so die Begründung für das äußerst fragwürdige Vorgehen, die Zahnärzte würden Patienten in Abrechnungsfragen „über den Tisch ziehen“. Ein von KZBV und BZÄK abgestimmter Protokollanhang über die Grundzüge des Konzeptes, aus dem hervorgeht, dass diese Befürchtungen unhaltbar sind, wurde nicht in die Unterlagen der Textvorlage für die letzte Runde aufgenommen. Der von allen Beteiligten abgefasste Empfehlungstext wurde vom BMG stark zusammengekürzt.
Dabei hatte man sich in der Arbeitsgruppe „Zahnmedizinische Versorgung“ auf fünf Aussagen geeinigt:
• Eine grundlegende Neuorientierung beziehungsweise Umstrukturierung des Behandlungs- und Leistungsspektrums (BEMA und Richtlinien) ist erforderlich.
• Zur Weiterentwicklung des bestehenden Kollektivvertragssystems in der vertragszahnärztlichen Versorgung sowie zu dem von KZBV und BZÄK entwickelten Konzept der befundbezogenen Festzuschüsse mit Kostenerstattung bestehen weitgehend konträre Auffassungen.
• „Schnittstellenprobleme“ wie im vertragsärztlichen Bereich zwischen ambulanter und stationärer Versorgung bestehen im zahnärztlichen Bereich nicht.
• Es wird empfohlen, die Leistungs- und Abrechnungstransparenz zahnärztlicher Leistungen zu verbessern.
• Die Möglichkeiten der Patientenberatung sollen ausgebaut werden.
Ein Härtetest
Doch dann kam es anders: Die vorab herausgegebene Erklärung und eine intensive Erörterung der Positionen seitens des KZBV-Vorsitzenden führten zu neuen Entwicklungen: Das Konzept der befundorientierten Festzuschüsse erfordere, so das Fazit der letzten Sitzung am „Runden Tisch“, weitere Beratung. Von einer gemeinsamen Empfehlung für den Bereich „zahnärztliche Versorgung“ wurde deshalb, so der Beschluss der gemeinsamen Runde, abgesehen.
Auch wenn es in keiner der Arbeitsgruppen zu Konsenslösungen kam, die im Rahmen einer Gesundheitsreform 2003 auch tatsächlich umsetzbar wären, bleibt das zahnärztliche Thema verhandelbar, allerdings unter klaren Prämissen. Löffler: „Wir werden auch in weiteren Gesprächen nicht von unseren Grundsätzen abweichen.“
Die Skepsis der Zahnärzteschaft bleibt, aber mit dem Entschluss von Schloss Ziethen bleibt das zahnärztliche Konzept der befundorientierten Festzuschüsse weiter in der Diskussion. Die Arbeitsgruppe bot immerhin, so das vorläufige Resümee des KZBV-Vorsitzenden, eine Plattform, „das Ganze einem argumentativen Härtetest zu unterziehen und die Reaktionen zu registrieren“. Das Ende bleibt offen.