Das Eckpunkte-Paket

Ein Bündel von Maßnahmen

Die „Eckpunkte der Konsensverhandlungen zur Gesundheitsreform“ sollen die gesetzliche Krankenversicherung ab 1. Januar 2004 bis 2007 „spürbar entlasten“: „Für eine gerechte und ausgewogene Lastenverteilung müssen alle Beteiligten, von den Versicherten und Patienten über die Krankenkassen bis hin zu den Leistungserbringern ihren Beitrag leisten und sich strukturellen Veränderungen stellen,“ heißt es in der Präambel des Maßnahmenbündels. Nachfolgend die aus Sicht der Zahnärzte wichtigsten Forderungen:

• Ab 2005 wird Zahnersatz aus dem GKV-Leistungskatalog ausgegliedert. Eine obligatorische Absicherung wird im Wettbewerb von der GKV und PKV angeboten. „Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind nach entsprechender Prüfung herzustellen.“

• Anstelle der bisherigen prozentualen Zuschüsse bei Zahnersatz wird es künftig befundorientierte Festzuschüsse „zur im Einzelfall notwendigen Versorgung“ geben. Härtefälle werden besonders berücksichtigt. Die Qualitätssicherung ist Aufgabe der gemeinsamen Selbstverwaltung. Dazu zählt unter anderem ein Heil- und Kostenplan.

• Pro Quartal und Behandlungsfall wird eine Zuzahlung von zehn Euro erhoben. Erfolgt die Behandlung auf Überweisung, entfällt die Zuzahlung. Die Höchstbelastung beträgt zwei Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke ein Prozent. Kinder und Jugendliche bleiben befreit.

• Die Be- und Entlastungen der Reformmaßnahmen sollen auf beihilfeberechtigte Minister, Abgeordnete und Beamte übertragen werden.

• Die Versicherten erhalten auf Verlangen eine Kosten- und Leistungsinformation (Patientenquittung) „in verständlicher Form“.

• Alle Versicherten erhalten unabhängig von ihrem Versicherungsstatus die Möglichkeit zur Wahl der Kostenerstattung. Vor der Entscheidung soll den Krankenkassen Gelegenheit zu einer Beratung gegeben werden. Die Wahl betrifft den gesamten ambulanten Bereich und gilt für mindestens ein Jahr. Erstattet wird nach den in der GKV geltenden Vergütungsregeln.

• Ab 2006 löst eine „intelligente Gesundheitskarte“ die bisherige Krankenversicherungskarte ab.

• Allen Versicherten steht künftig die ambulante Inanspruchnahme von Leistungserbringern im EU-Ausland ohne vorherige GKV-Genehmigung frei.

• In Ausnahmefällen können Versicherte auch nicht zugelassene Leistungserbringer im Inland über Kostenerstattung in Anspruch nehmen, wenn dies zuvor von der Krankenkasse genehmigt wurde.

• Die Krankenkassen erhalten das Recht, freiwillig Versicherten zum Beispiel Tarife mit Beitragsrückgewähr oder Selbstbehalten mit Beitragsminderung anzubieten.

• Gesetzliche Krankenkassen können ergänzend zu den GKV-Leistungen private Zusatzversicherungen anbieten und mit privaten Krankenversicherungen kooperieren.

• Wer das Hausarztsystem, Vorsorgeuntersuchungen oder qualitätsgesicherte Präventionsmaßnahmen wahrnimmt, kann künftig mit finanziellem Bonus belohnt werden.

• Die Kassen sind zur Offenlegung der Mittelverwendung verpflichtet.

• Patienten- und Behindertenverbände erhalten ein qualifiziertes Antrags- und Mitberatungsrecht in den Steuerungs- und Entscheidungsgremien, ein Patientenberater wird bestellt.

• Ein in eine staatlich unabhängige Stiftung eingebettetes „Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen“ arbeitet als fachlich unabhängiges wissenschaftliches Institut im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses.

• Arzt- und Zahnarztpraxen werden zu einem internen Qualitätsmanagement verpflichtet.

• Alle Ärzte und sonstige Gesundheitsberufe werden zur Fortbildung verpflichtet, die Überprüfung erfolgt durch die KVen und KZVen. Bei Totalverweigerung droht Zulassungsentzug.

• Die bisherige ärztliche Gesamtvergütung wird ab 2007 durch arztgruppenspezifische Regelleistungsvolumina (vereinbarte Menge mal fester Preis) ersetzt. Damit entfällt der Honorarverteilungsmaßstab.

• Die Einkommen aus vertragszahnärztlichen Leistungen in den neuen Ländern werden bis Ende 2006 angeglichen.

• Wirtschaftlichkeitsprüfungen erfolgen künftig verstärkt „von darauf spezialisierten Personen“. Auffälligkeitsprüfungen erfolgen bei Überschreitung vereinbarter Richtgrößen von über 25 Prozent oder „sonstigen erheblichen Auffälligkeiten“.

• Versorgungszentren sind – wie niedergelassene Ärzte – im Rahmen der vertragsärztlichen Bedarfsplanung zugelassen.

• Zwischen 2004 und 2006 steht bis zu ein Prozent der jeweiligen Gesamtvergütung in den KV-Bezirken zur Weiterentwicklung der integrierten Versorgung zur Verfügung. Krankenkassen können entsprechende Einzelverträge abschließen.

• Die KZVen bekommen künftig einen hauptamtlichen Vorstand, die Vertreterversammlungen werden verkleinert. Die Vorstände können eine ärztliche Nebentätigkeit in begrenztem Umfang ausüben.

• KZVen mit weniger als 10 000 Mitgliedern werden in einem Bundesland zusammengelegt.

• Die KZVen müssen künftig Rechenschaft ber die Mittelverwendung ablegen und Vorstandsvergütungen offenlegen.

• Anstelle der Koordinierungsausschüsse und der bisherigen Bundesausschüsse tritt ein Gemeinsamer Bundesausschuss mit einem Unterausschuss zur zahnärztlichen Versorgung.

• Zur Bekämpfung von Fehlverhalten (zum Beispiel Falschabrechnungen, Korruption) werden Kassen und KVen/KZVen auf Landes- und Bundesebene verpflichtet, 

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