Gesetzliche Unfallversicherung

Risiko sinkt, Kosten steigen

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Während die Beitragssteigerungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Rampenlicht stehen und Aufmerksamkeit auf sich ziehen, sind die Kosten der beruflichen Unfallversicherung für Zahnärzte von vielen unbemerkt gestiegen – und das bei sinkendem Gesundheitsrisiko in der Praxis. Ein kurzer Blick hinter die Kulissen genügt, um die Gründe für das Minus zu finden.

Steigt der Beitragssatz von AOK oder DAK um 0,5 Prozent, ist das eine dicke Schlagzeile in der Zeitung wert – und die Gesundheitsministerin Ulla Schmidt wird vor die Mikrophone gezerrt. Doch von der Öffentlichkeit unbeobachtet, erwartet die Zahnärzte im nächsten Jahr weiteres Ungemach: Neben gestiegenen Lohnnebenkosten für Renten- und Krankenversicherung steigen nämlich auch die Beiträge für die Unfallversicherung. Vier Prozent mehr sollen Zahnärzte rückwirkend für das letzte Jahr berappen, um ihre Angestellten gegen Berufskrankheiten und Unfälle zu versichern.

Verschiebebahnhof

Das Kuriose: Der Beitrag der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist im letzten Jahr für Zahnärzte eigentlich gesunken. Weniger Arbeitsunfälle und deutlich weniger Berufskrankheiten senkten die Kosten und machten eine niedrigere Gefahreneinstufung möglich. Des Rätsels Lösung, wie so oft: Verschiebebahnhöfe. Denn im Auftrag der Bundesanstalt für Arbeit ziehen die Berufsgenossenschaften versicherungsfremde Auftragsleistungen ein, so genannte Sonderumlagen. Hierunter fallen der Beitrag für den Lastenausgleich unter den Berufsgenossenschaften – eine Art Risikostrukturausgleich zu Gunsten finanzschwacher Berufsgenossenschaften – und das Insolvenzgeld. Auf die Höhe dieser Beiträge hat die BGW keinen Einfluss und kann sich als Körperschaft öffentlichen Rechts auch nicht gegen diesen Verschiebebahnhof wehren. Diese Sonderumlagen machen rund 42 Prozent des gesamten Beitrags aus. Allein das Insolvenzgeld ist im vergangenen Jahr um 30 Prozent gestiegen und treibt die Kosten in die Höhe. Grund sind die sprunghaft angestiegenen Unternehmens-Insolvenzen und die damit verbundenen Aufwendungen der Bundesanstalt für Arbeit. Der Lastenausgleich, von dem im Wesentlichen die Berufsgenossenschaften Bergbau und Binnenschifffahrt profitieren, stieg ebenfalls deutlich um fast 20 Prozent.

Doch auch wenn die Gebührensteigerungen durch Auftragsleistungen zu erklären sind, muss sich die BGW einen kritischen Blick in ihre Statistiken gefallen lassen. Zwischen 1997 und 2001 stiegen die Ausgaben der Genossenschaft um rund 19 Prozent (65 Millionen Mark). Im selben Zeitraum stiegen auch die Verwaltungskosten um über 20 Prozent. Das Argument vonseiten der Genossenschaft: Die Zahl der Versicherten nehme zu und die BGW sei ein wachsendes Unternehmen. Tatsächlich nahm die Zahl der versicherten Vollarbeiter zwischen 1997 und 2001 um 2,9 Prozent zu, die Zahl der versicherten Unternehmen um zirka zehn Prozent. Und die Ausgabenstatistik belegt die Schieflage: Im vergangenen Jahr wurden rund 80 Prozent für Versicherungs-Leistungen ausgegeben, immerhin noch sieben Prozent investierte die BGW in die wichtige und durchaus erfolgreiche Präventionsarbeit – aber elf Prozent der Ausgaben waren Verwaltungskosten. Ein Anteil, an den die Krankenkassen bisher (noch) nicht herangekommen sind, auch wenn ein direkter Vergleich wegen unterschiedlicher Aufgaben schwierig ist. Den Kassen gegenüber – und auch den Zahnärzten – haben die Genossenschaften den klaren Vorteil, dass der Beitrag rückwirkend nach Erfassung aller Ausgaben erhoben wird. Gedeckelte Ausgaben gibt’s hier nicht. Ein Umstand, der nicht zwingend auch zu wirtschaftlichem Handeln führt. Doch bei aller möglichen Kritik an der Effizienz der BGW kann nicht übersehen werden, dass sie für den deutlichen Anstieg der eingezogenen Beträge nicht verantwortlich gemacht werden kann.

Risiko ist gesunken

Dabei hätte es so schön sein können für Deutschlands Zahnärzte. Der reine Unfallversicherungsbeitrag ist nämlich um rund acht Prozent gefallen – das Gesundheitsrisiko in der Zahnarztpraxis sinkt bereits seit Jahren. Vor allem im Bereich der Latexallergien gab es einen – dank neuer, allergenarmer Schutzhandschuhe – starken Rückgang zu verzeichnen. Diese Erfolge und ein gesunkenes Infektionsrisiko spiegelten sich jetzt in einer von 2,6 auf 2,4 gesunkenen Gefahrenklasse wider – und das senkt den Beitrag. Dennoch bleiben allergische Hauterkrankungen und Infektionskrankheiten das Gesundheitsrisiko Nummer Eins in der zahnärztlichen Praxis. Das Risiko einer Ansteckung ist hier beispielsweise rund sieben mal höher als für den Apotheker und in etwa vergleichbar mit der Infektionsgefahr im Krankenhaus.

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