Die Fortbildung bleibt unteilbar
Auf der letzten Vorstandssitzung der Bundeszahnärztekammer am 28. Januar wurde die praktische Handhabung einer Bewertung von Veranstaltungen freier Fortbildungsanbieter beschlossen:
•Der Fortbildungsveranstalter erkennt für seine Veranstaltung die von der Bundeszahnärztekammer entwickelten Qualitätsstandards an, niedergelegt in den „Leitsätzen zur Fortbildung“ einschließlich der Punktebewertung (BZÄK und DGZMK).
•Die jeweils für den Ort zuständige Zahnärztekammer wird vom Veranstalter informiert.
•In Zweifelsfragen steht der Beirat Fortbildung für Beratungen zur Verfügung.Zum Procedere: Der Fortbildungsanbieter gibt für seine Veranstaltung eine Erklärung ab, in der er dieBZÄK-Leitsätzeund Empfehlungen einschließlich der Punktebewertung anerkennt. Auf diese Anerkennung muss in der Ankündigung der Veranstaltung hingewiesen werden, wenn dafür Punkte vergeben werden. Die zuständige Kammer ist vom Anbieter zu informieren. Auf der Teilnahmebescheinigung ist zu bestätigen, dass für die Veranstaltung die Leitsätze und Empfehlungen der BZÄK anerkannt werden, einschließlich der Punktebewertung.
Auf Wunsch wird der Beirat Fortbildung der Bundeszahnärztekammer und der DGZMK in Zweifelsfällen tätig. BZÄK
Die Leitsätze und die Punktebewertung können per Kupon auf den letzten Seiten angefordert werden bzw. im Internet unterwww.bzaek.de/BereichZahnärzte/Beirat Fortbildung heruntergeladen werden.