Aufstiegsfortbildung zur Dentalhygienikerin (DH)

Klarheit aus dem Ministerium

pr/BZÄK
Die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk, sorgte kürzlich für Klarheit in Sachen DH: Danach ist es nicht notwendig, am bewährten Modell der Aufstiegsfortbildung für fortgebildete Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) irgend etwas zu ändern.

Der Traum einiger Interessenvertreter, eine eigene berufsrechtliche Anerkennung für Dentalhygienikerinnen (DH) in Deutschland einzuführen, hat vor kurzem einen dicken Dämpfer erlitten. So stellte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Gesundheit und Soziales, Marion Caspers-Merk, Anfang April auf eine entsprechende FDP-Anfrage im Bundestag klar, dass eine bundesgesetzliche Einstufung der DH als Gesundheitsfachberuf nur in Frage käme, wenn es sich um einen „Heilberuf“ handele. In die überwiegende Länderzuständigkeit dürfe der Bund nur dann eingreifen, wenn dies erforderlich sei. Diese Erforderlichkeit sei jedoch nach hierzu vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Kriterien im Sinne des Grundgesetzes (Artikel 72 Abs. 2 GG) nicht zu erkennen. Mit anderen Worten: Eine berufsrechtliche Regelung im Bereich der Dentalhygienikerin ist nicht notwendig.

Dazu erklärte BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp: „Die Bundeszahnärztekammer ist mehr denn je davon überzeugt, dass die stufenweise Aufstiegsfortbildung für Zahnmedizinische Fachangestellte in Deutschland die einzige qualitätsgesicherte Möglichkeit für den beruflichen Aufstieg darstellt. Den Praxisinhabern bietet sie die hervorragende Gelegenheit, das zahnärztliche Team durch hochqualifizierte Mitarbeiterinnen aus den eigenen Reihen zu erweitern.“

Mit falschen Federn geschmückt

Abgesehen von diesem Nackenschlag bekamen die hochfliegenden Pläne der Interessenvertreter zur beruflichen Abkoppelung der DH einen weiteren Dämpfer zu spüren: Die angebliche Unterstützung für den Abnabelungskurs des Deutschen Dentalhygienikerinnen-Verbandes (DDHV) durch FDI und WHO entpuppte sich als glatte Falschmeldung. Gegenüber der BZÄK teilte der Executive Director des FDI, Dr. Johann T. Barnard, in einem Schreiben vom 13. April mit, „dass die FDI keine offizielle Unterstützung des Gesuches des DDHV gegeben hat“. Auch in einem Schreiben an die DDHV-Vorsitzende Beate Gatermann (E-mail vom 25. 5. 2004) stellte Barnard noch einmal klar: „Wenn Ihr Verband publiziert, dass er von der FDI unterstützt würde, so sehe ich das als eine krasse Fehlinformation an, denn ich habe mich im Namen der FDI niemals zu dieser Angelegenheit geäußert.“ Auch der Weltgesundheitsorganisation WHO ist die DDHV-Erklärung nach Auskunft von Dr. Paul Petersen vom Oral Health Programm nie vorgelegt worden. Der DDHV hat sich also mit offensichtlich falschen Federn geschmückt.

Eines der zentralen Argumente des DDHV für eine staatliche Anerkennung und eigene Ausbildung im Bereich der DH ist der angeblich steigende Fachkräftebedarf im Bereich Prophylaxeassistenz, der mit den herkömmlichen Mitteln nicht zu befriedigen sei. Auch dies ist eine Behauptung, die durch eine aktuelle Erhebung der BZÄK unter fortgebildeten Prophylaxekräften in Deutschland ad absurdum geführt werden kann: Danach haben seit Beginn der regionalen Fortbildungsmöglichkeiten der Kammern für Zahnarzthelferinnen / Zahnmedizinische Fachangestellte bundesweit insgesamt über 57 000 Teilnehmerinnen erfolgreich die Aufstiegsfortbildungen zur fortgebildeten Zahnmedizinischen Fachangestellten, zur Zahnmedizinischen Prophylaxeassistentin (ZMP), zur Zahnmedizinischen Fachassistentin (ZMF) beziehungsweise zur Dentalhygienikerin (DH) absolviert (siehe Kasten). Das sind Zahlen, die für sich sprechen. Derzeit formiert sich in München eine Dentalhygienikerinnen-Schule nach Schweizer Vorbild. Ab 13. September 2004 startet an der Europäischen Dental Akademie München (eudenta) die Schweizer Dentalhygiene Akademie (SDA) mit der dreijährigen Ausbildung zur Dentalhygienikerin. Die SDA hat den Lehrauftrag von der Stiftung Dentalhygieneschule Bern. Rund 16 Studentinnen sollen hier ausgebildet werden und anschließend das Schweizer Zertifikat erwerben.

Von der deutschen Zahnärzteschaft wird dieses Projekt äußerst kritisch gesehen. Die Bundeszahnärztekammer hat vor allem berufspolitische und fachlich-wissenschaftliche Bedenken. Sie unterstreicht, dass durch diese Ausbildung fachfremde Menschen von innerhalb nur drei Jahren am Patientenbehandeln dürfen, ohne zuvor als Helferin oder Prophylaxeassistentin ihre Erfahrungen gemacht zu haben. Kritisch wird auch gesehen, dass durch die Münchener Schule das bewährte System der Kammeraufstiegsfortbildung torpediert wird. Durch die Musterfortbildungsordnung der Bundeszahnärztekammer, die 1999 auf der BZÄKBundesversammlung einstimmig von allen Länderkammern angenommen wurde, ist eine einheitliche Regelung für ganz Deutschland gewährleistet.

Heftige Kritik kommt auch aus Baden-Württemberg. Dr. Klaus-Peter Rieger, Referent für zahnmedizinische Mitarbeiterinnen der Landeszahnärztekammer, betonte vor kurzem in einem Interview des Zahnärzteblatts Baden-Württemberg (ZBW,6/2004), dass man in Deutschland keine DH nach Schweizer Vorbild brauche. „Man hat sich nach Diskussionen auf den verschiedensten Ebenen dazu entschieden, die Deutsche Dentalhygienikerin nach dem Berufsbildungsgesetz als qualitativ hochwertig ausgebildete Spezialistin zu definieren, die als Basis die Aufstiegsfortbildung zur zahnmedizinischen Fachassistentin hat. Wir glauben daran, dass nur der, der von der Basis kommt, der in seiner Ausbildung und in seinen verschiedenen Stufen der Aufstiegsfortbildung mehr als 3000 Stunden am Patienten verbracht hat – von den theoretischen Stunden will ich hier gar nicht sprechen – der alle Facetten des zahnmedizinischen Assistenzberufes von der Pike auf gelernt hat, wirklich kompetent ist.“

Neben der baden-württembergischen DHFortbildung gibt es DH-Fortbildungen im Kammerbereich Westfalen-Lippe und für die Kammern Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein im Norddeutschen Fortbildungsinstitut Hamburg. pr/BZÄK

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Landeszahnärztekammern

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Baden-Württemberg

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Brandenburg

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Bremen

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Hessen

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Mecklenburg-Vorp.

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Hamburg

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Niedersachsen

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Westfalen-Lippe

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Rheinland-Pfalz

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Sachsen-Anhalt

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Schleswig-Holstein

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Hamburg

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Thüringen

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ZMP = Zahnmedizinische Prophylaxeassistentin

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ZMF = Zahnmedizinische Fachassistentin

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ZMV = Zahnmedizinische Verwaltungsassistentin

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DH = Dental Hygienikerin

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* In Baden-Württemberg gibt es eine Prophylaxehelferin, die fast flächendeckend in den Praxen im ganzen Land im Einsatz ist, die Fortbildung mit 100 Unterrichtsstunden weicht von der ZMPMusterfortbildungsordnung ab.

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** In Bremen gibt es einen Baustein zur „Weitergebildeten Helferin für Prophylaxe” (160 Unterrichtsstunden)

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*** Kieferorthopädische Prophylaxeassistentin

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