BZÄK-Klausurtagung 2004 in Bremen

Neue Handlungskorridore

224334-flexible-1900
Während Politik und Medien nach wie vor die Umsetzung des GMG debattieren, befasste sich die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) auf ihrer Klausurtagung am 11. und 12. Juni in Bremen mit künftigen Handlungskorridoren zahnärztlicher Standespolitik: Einstimmig verabschiedete der Vorstand ein neues Konzept über Mundgesundheitsziele, intensivierte die Meinungsbildung zum Thema (zahn-)medizinische Versorgungszentren und konsentierte Grundsätze für ein gemeinsames Positionspapier von Kammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung zur Qualitätsförderung.

Bremens Kammerpräsidentin Dr. Brita Petersen, Gastgeberin der diesjährigen BZÄKKlausur, bot ihren Vorstandskollegen der Bundeskammer einen Tagungsort, in dem nicht nur „König Fußball“ für Furore sorgte. Auch das 600-jährige Jubiläum des hanseatischbürgerlichen Freiheitssymbols „Roland“ gab ein ideelles Motto für das Intensiv-Programm vor – ein sehr passables Umfeld für die der Arbeit zugrunde liegende Maxime der Freiberuflichkeit.

So angespornt sorgten die Teilnehmer – neben den in der von BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp geleiteten turnusmäßigen Vorstandssitzung – auch in den gesonderten Klausurthemen für konkrete Arbeitsergebnisse.

Mundgesundheitsziele verabschiedet

Der einstimmigen Verabschiedung der von BZÄK-Vizepräsident Dr. Dietmar Oesterreich vorgestellten Mundgesundheitsziele ging eine intensive Befassung mit der Thematik voraus. Dr. Sibylle Angele, Geschäftsführerin der Gesellschaft für Versicherungswissenschaft und -gestaltung (GVG), referierte zum Stand des im Dezember 2000 gestarteten Projektes „gesundheitsziele.de“. Das Projekt habe sich seit dem Beschluss der 72. Gesundheitsministerkonferenz im Juni 1999 erfolgreich etabliert und gute Chancen, in der Politik auf Akzeptanz stoßen. Entscheidend sei, so auch der Tenor der Diskussion in Bremen, dass nicht allein die Berücksichtigung ökonomischer Aspekte, sondern vor allem die „medizinische“ Orientierung zentralen Stellenwert behalte. Angeles Blick in die Zukunft: „Ob und wie die evaluierbar formulierten Mundgesundheitsziele bis 2020 erreicht werden können, hängt vom Engagement und der Bereitschaft aller Akteure und Institutionen ab, sich bei der Realisierung entsprechender Maßnahmen einzubringen“, appellierte die Referentin an die Zahnärzteschaft.

Diese hatte ihre „Hausaufgaben“ bereits gemacht: Sowohl der Vortrag des Vorsitzenden der wissenschaftlichen Kommission der FDI, Prof. Dr. Elmar Reich, der Umfeld und Zielsetzung der internationalen Zahnärzteschaft ausführlich darstellte, wie auch die konkrete Aktualisierung nationaler Mundgesundheitsziele im BZÄK-Ausschuss Präventive Zahnheilkunde machten deutlich, dass es der Zahnärzteschaft gelungen ist, eine konkrete Plattform zur gesundheitspolitischen Positionierung zu schaffen. Elmar Reich über die Wichtigkeit der nationalen Komponente: „Bei der Planung von globalen Gesundheitsprogrammen können nationale Ziele von hohem Wert für die Gesundheitspolitik und Standard für die Verbesserung der Mundgesundheit, somit auch für die Aufwertung der Mundgesundheitsberufe sein.“

Vorrangige nationale Ziele sind, so Oesterreich, „die Förderung der Mundgesundheit und Reduzierung der Auswirkungen von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen auf die Allgemeingesundheit und die psychosoziale Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung von Risikogruppen“. Es gelte, die Risikogruppen zu erreichen, Lebensqualität zu steigern und die soziale und berufsethische Verantwortung des zahnärztlichen Berufstandes zu fördern. Konkret erforderlich sei die weitere Reduzierung von Karies und der Prävalenz schwerer Parodontopathien bis zum Jahr 2020 auf deutlich bessere Werte in allen Altersgruppen, eine erhöhte Verbreitung von fluoridiertem Speisesalz als „semikollektive kariesprophylaktische Maßnahme“ von 50,7 auf 70 Prozent sowie eine Reihe weiterer Zielsetzungen, die geeignet sind, deutliche Erfolge in den Bereichen Mundschleimhautveränderungen, Kraniomandibuläre Dysfunktionen sowie Ernährung und Mundgesundheitsaufklärung umzusetzen.

Die zm werden ausführlich über die in der Klausurtagung verabschiedeten neuen Mundgesundheitsziele berichten.

Vorsicht vor Versorgungszentren

Ein in seiner Folgenschwere nicht zu unterschätzendes Thema der Klausur waren die vom Gesetzgeber im § 95 SGB V geschaffenen Möglichkeiten zur Einrichtung medizinischer Versorgungszentren. Die Bundesgesundheitsministerin versuche aktiv, so BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, dieses Modell den Ärzten und Zahnärzten schmackhaft zu machen. Lockmittel für die Anstellung im Versorgungszentrum sei beispielsweise, dass dem Arzt/Zahnarzt das Risiko der Praxisgründung erspart bleibe und er nur so viel Zeit wie individuell gewollt investieren müsse. Tatsächliche Ambition des Gesetzgebers sei aber, so BZÄK-Justiziar RA René Krousky, „das Poliklinikmodell der ehemaligen DDR in die vertragszahnärztliche Versorgung zu implementieren“. Die Methodik des Gesetzes sei, warnte Prof. Dr. Burkhard Tiemann, „die Poliklinik möglichst attraktiv zu machen“. Hier überlagere der Sozialgesetzgeber die privatzahnärztliche Entwicklung in skandalöser Weise. Der § 95 SGB V sei in seiner Bedeutung viel weitreichender als beispielsweise die so genannte Praxisgebühr. Das BMGS habe seine Einstellung deutlich gemacht, dass die föderalistischen Strukturen der Länder und auch das jeweilige Berufsrecht den Maßgaben des Bundes anzupassen seien. Die Folgen seien weitreichend: Vom Grundsatz des Kassenarztrechtes werde abgerückt, Kooperationen werden möglich und auch sektorenübergreifende Tätigkeiten seien per Bundesgesetz machbar. Angesichts dieser Problemfülle habe die Ärzteschaft zwecks rechtlicher Gleichstellung der niedergelassenen Kollegen das Berufsrecht durch Beschlüsse auf dem Deutschen Ärztetag weitgehend gelockert.

Von großem Gewicht für die Einschätzung sei, so BZÄK-Justiziar Krousky, dass nicht mehr eine natürliche Person (der Arzt), sondern das Versorgungszentrum selbst zugelassen werde: „Praktisch handelt es sich damit um eine ‘fachübergreifende Gemeinschaftspraxis’ mit der Besonderheit, dass sie angestellte Ärzte für die vertragsärztliche Versorgung einsetzen dürfen.“

Die Konsequenz, so BZÄK-Präsident Weitkamp, sei zwangsläufig: „Wir müssen darauf achten, dass der Zahnarzt seine Verantwortlichkeit behält und diese nicht auf den Träger übergeht, damit die Freiberuflichkeit erhalten bleibt.“ Allerdings könne es nicht darum gehen, „Zäune um uns selbst aufzurichten“, sondern den Zahnärzten alle Möglichkeiten offen zu halten. Weitkamp relativierte jedoch: „Der Druck auf die Zahnärzte wird nicht so groß sein wie bei den Ärzten.“

Aktiv Qualität fördern

Auf Basis eines Vortrages von Prof. Dr. Reinhard Hickel, München, über die Entwicklung der Leitlinie zur Fissurenversiegelung stellte Dr. Peter Böhme die Arbeit der BZÄK zur Qualitätssicherung zur Diskussion. Entscheidend für die weitere Arbeit zur Leitlinien-Entwicklung sei nach den bisherigen Erfahrungen mit den in der Endphase befindlichen Pilotleitlinien, dass nicht Ökonomie, sondern zahnmedizinische Faktoren im Zentrum stehen.

Ebenfalls diskutiert wurde ein Entwurf für ein aktualisiertes Positionspapier von BZÄK und KZBV zur Qualitätsförderung. Peter Böhme: „Qualitätsförderung ist von uns selbst zu entwickeln, Zwang und externe Kontrolle sind nicht zielführend. Aber sie braucht auch angemessene Strukturen, kostet Geld und setzt deshalb eine angemessene Honorierung voraus.“ Im Ergebnis soll das erstmals seit dem Grundsatzpapier von 1988 zur Aktualisierung anstehende Positionspapier dazu beitragen, dass geeignete klinische Indikatoren weiter entwickelt, psychosoziale Indikatoren, wie Lebensqualität und Mundgesundheit, mehr beachtet und die Versorgungsforschung stärker gefördert wird. Das Positionspapier soll im Herbst dieses Jahres in den Vorständen von BZÄK und KZBV behandelt und verabschiedet werden.

Melden Sie sich hier zum zm-Newsletter des Magazins an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Heft-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm Online-Newsletter und zm starter-Newsletter.