Jubiläum für ein Erfolgsmodell
Die DH „Made in BW” brauche den Vergleich mit den einstigen Vorbildern in der Schweiz und den USA auf keinen Fall zu scheuen, erklärte der Leiter des ZFZ, Prof. Dr. Johannes Einwag. Im Gegenteil, es sei ein modernes Berufsbild etabliert worden, das formal, strukturell und auch inhaltlich eine echte Innovation auf dem Bildungssektor darstelle.
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die DH in Deutschland wurden mit dem In- Kraft-Treten des Gesundheitsstrukturgesetzes im Januar 1993 und der gleichzeitigen Änderung des Zahnheilkundegesetzes geschaffen. Bisher sind allein am ZFZ Stuttgart 153 Dentalhygienikerinnen qualifiziert worden. Von Anfang an tatkräftig unterstützt habe auch das baden-württembergische Sozialministerium die Etablierung des Berufsbildes, erklärte Einwag, eine Aussage, die vom Vertreter des Sozialministeriums, Dr. Kohler, nachdrücklich bestätigt wurde. Man habe die richtige Entscheidung getroffen, denn die unter Aufsicht des Zahnarztes in Eigenverantwortung arbeitende Dentalhygienikerin, die vorwiegend in den Bereichen Prävention und Parodontologie tätig ist, stehe im Einklang mit den Zielsetzungen der Gesundheitspolitik im Rahmen des § 21 SGB V sowie des künftigen Präventionsgesetzes. Insofern werde der Stellenwert der Dentalhygienikerin auch in der Zukunft zunehmen. Dies konnte der Präsident der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg, Dr. Udo Lenke, nur bestätigen; er sieht die DH als entscheidende Mitarbeiterin an der Seite des Zahnarztes in der parodontalen und präventiven Therapie, die insbesondere im Rahmen des Recalls den Langzeiterfolg der Behandlung sicherstellt. Das Wagnis, das man 1994 mit dem ersten Ausbildungsgang zur DH eingegangen sei, habe sich daher mehr als bewährt.
Nasenlänge voraus
Dr. Dr. Henning Borchers, Präsident der Zahnärztekammer Niedersachsen und Vorstandsreferent der Bundeszahnärztekammer für das Praxispersonal, überbrachte die Jubiläumsgrüße des BZÄKPräsidenten Dr. Dr. Jürgen Weitkamp. Er erinnerte daran, dass die Bundeszahnärztekammer 1998 Musterfortbildungsordnungen für die ZMP, ZMV und ZMF verabschiedet habe, die heute (marginal modifiziert) in alle Kammern umgesetzt würden. Borchers wörtlich: „Wenn ich das Jahr 1998 als einen Endpunkt apostrophiere, so waren Sie hier damals bereits wieder um eine Nasenlänge voraus, denn sie hatten am Zahnmedizinischen Fortbildungszentrum Stuttgart schon unmittelbar nach In-Kraft-Treten des Gesundheitsstrukturgesetzes im Jahre 1993 die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen genutzt und mit der Fortbildung zur DH begonnen. Ihnen folgten weitere Pilotprojekte in Münster und Hamburg, die im Jahre 2003 in die Verabschiedung einer Musterberufsordnung für die DH der BZÄK einmündeten.“ Borchers wies darauf hin, dass es sich bei der DH um eine Aufstiegsfortbildung handele und dass eine eigenständige Berufsausbildung an Universitäten oder Fachhochschulen sozial- und gesundheitspolitisch nicht zu vertreten sei.
Mit drei Begriffen umschrieb die ebenfalls am ZFZ ausgebildete Dentalhygienikerin Sylvia Fresmann, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Dentalhygienikerinnen (DGDH), das Erfolgsrezept der modularen Aufstiegsfortbildung: Qualität, Professionalität und Flexibilität. Mit diesen Prädikaten ausgestattet sollte die in Deutschland ausgebildete DH auch in der erweiterten EU ohne Probleme bestehen können.
Der Referent für die zahnmedizinischen Mitarbeiterinnen der LZK BW, Dr. Klaus P. Rieger wies auf die zunehmende Professionalisierung des Praxispersonals hin. Die Grundsatzentscheidung in Baden-Württemberg sei Auslöser dafür gewesen, dass es „in den Praxen Deutschlands auf einmal Mitarbeiterinnen gab, die nicht nur den Absauger halten, Gips anrühren, Amalgam mischen oder putzen konnten, sondern kompetente Mitarbeiterinnen mit einem Spezialwissen, die qualifiziert eingesetzt werden konnten“.
Den Bogen über zehn Jahre Ausbildung und Lehrtätigkeit am ZFZ Stuttgart spannten zum Abschluss in einem sehr persönlichen Rückblick Angelika Kohler-Schatz und Miriam Grav, jeweils Absolventinnen und Jahrgangsbeste der DH-Kurse 1994 und 2004.