GKV-Modernisierungsgesetz

Weitere Reformen sind unausweichlich

Vier Monate GKV-Modernisierungsgesetz – Anlass für eine Zwischenbilanz auf der Konferenz „Gesundheitsreform: Auf dem Weg zu mehr Wettbewerb und Qualität“ am 28. und 29. April in Berlin. In der zahnmedizinischen Versorgung, so der amtierende Vorsitzende der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) Dr. Jürgen Fedderwitz in einem Vortrag vor Fachleuten, „sind weitere Reformschritte unausweichlich“.

„Dieses Gesetz ist nicht unser Gesetz. Es hat aber dennoch zu neuen Ansätzen geführt“, konstatierte der KZBV-Vorsitzende auf der Euroforum-Veranstaltung. Fedderwitz blieb den Nachweis für diese Eingangsthese nicht schuldig, legte aber Wert auf die Urheberschaft dieser Ideen: „Die Politik hat den Wert der innovativen Vorschläge der Zahnärzteschaft erkannt.“

Wichtig für die künftige Entwicklung sei, dass die zahnmedizinische Versorgung gute Voraussetzungen für Innovationen biete: Die Mundgesundheit in Deutschland habe sich in den letzten Jahren nachhaltig verbessert. Die Entwicklung der Kariesprävalenz bei Jugendlichen schaffe eine gute Ausgangsposition, diesen Status „bis ins hohe Alter zu bewahren“. Da in der Zahnmedizin die Ausgabenspitzen in den ersten zwei Lebensjahrzehnten lägen, spiele der für die GKV in anderen Bereichen zu kalkulierende Generationenvertrag in der zahnmedizinischen Versorgung keine Rolle.

Mischform zwischen „Need“ und „Want“

Spezifisch für diesen Versorgungsbereich sei auch, dass „bei gleichem Ausgangsbefund häufig verschiedene Leistungen mit unterschiedlichem Aufwand und unterschiedlicher medizinischer und subjektiver Auswirkung möglich sind“. Schon das Beispiel der Einzelzahnlücke zeige, dass die möglichen Therapieformen – vom Belassen des Zustandes bis zum Implantat – eine Reihe unterschiedlicher Leistungsarten ermöglichen. Angesichts dieser „Mischsituation zwischen ‘Need’- und ‘Want’-Dentristy“ sei die vom Gesetzgeber angenommene Orientierung am pathologischen Befund „sozial und patientenorientiert“. Sie beseitige die bisherige Ausgrenzung bestimmter Leistungen aus dem GKV-Leistungskatalog. Die ab Januar 2005 vorgesehene Einführung befundbezogener Festzuschüsse bei der Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen schaffe für die Patienten „ein höheres Maß an Gerechtigkeit“.

Im Zuge dieses Neuansatzes habe der Gesetzgeber aber auch eine obligatorische Absicherung als Satzungsleistung bei der GKV oder der PKV sowie eine bundeseinheitliche GKV-Prämie, die allein von den Mitgliedern – und nicht mehr anteilig von den Arbeitgebern – geleistet wird, eingeführt. Folge sei ein vom Gesetzgeber provozierter Wettbewerb zwischen gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen. Die KZBV verhandle zurzeit im gemeinsamen Bundesausschuss über die Festsetzung der Festzuschüsse. Die Bekanntmachung der Befunde, Regelversorgungen und Festzuschussbeträge erfolge nach Vorgabe des Gesetzgebers am 30. November im Bundesanzeiger. Das befundorientierte Festzuschusskonzept gewähre einen solidarisch abgesicherten Zuschuss, dessen Höhe für alle Versicherten gleich sei. Härtefälle seien in dieses Konzept integriert, es gebe keine individuelle Therapieausgrenzung. Die Vorteile laut Fedderwitz: Das Konzept gewährt jedem die Teilhabe am medizinischen Fortschritt, die diesem System eigene Transparenz schafft Kostenbewusstsein, verbessert die Kalkulation der GKV-Ausgaben und ist darüber hinaus auch ein europakompatibles Konzept. Gemeinsam mit der Möglichkeit der Kostenerstattung ist, so der KZBV-Vorsitzende, das Festzuschusskonzept „ohne Frage der Weg für die Zukunft“.

Beschränkter Wettbewerb

Sehr fraglich sei allerdings, ob die Zahnersatz-Lösung, wie sie der Gesetzgeber im GMG festgeschrieben habe, künftig Parameter für den gewünschten Wettbewerb unter den Krankenversicherungen darstellen könne. Die bundeseinheitlichen Festzuschüsse und die gemeinsame und einheitliche Vereinbarung der Vergütungshöhe für die Regelversorgung seien sicherlich eine Grundlage für „Wettbewerbsrangeleien zwischen GKV und PKV“. Allerdings erfolge innerhalb des GKV-Systems auf Grund der einheitlichen Prämie für alle Krankenkassen ähnlich wie beim Risikostrukturausgleich ein Finanzausgleich zwischen den Krankenkassen für die unterschiedlichen Belastungen. Ergo: GKV und PKV werden künftig nach ihren jeweiligen Spielregeln versichern, so dass eine gleichartige Beitragshöhe hier gar nicht möglich sei.

Mit der für den zahnmedizinischen Bereich erfolgten Fokussierung des GMG auf die prothetische Versorgung sei, so stellte Fedderwitz aus Sicht der Zahnärzteschaft fest, noch kein ausreichender Reformabschluss erfolgt: „Besser wäre es gewesen, die Finanzmittel wie in der Schweiz mehr auf den präventiven Bereich zu legen.“ Hinzu komme, so betonte der KZBV-Vorsitzende, ein deutlicher Reformbedarf bei der parodontologischen Versorgung. Unterm Strich also trotz neuer Teilansätze ein eindeutiger Bedarf für weitere Reformen.

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