Gastkommentar

Politische Agonie

Übersetzt man den medizinischen Begriff der Agonie mit fortschreitender Lähmung, mit Erlöschen des Bewusstseins, so beschreibt dies exakt die politische Lage. Die Verantwortlichen widmen sich hingebungsvoll „weichen“ Themen wie Präventionsgesetz und Antidiskriminierungsgesetz, blenden hingegen das aus, was der sofortigen Lösung bedarf: Die Grundrenovierung unserer Systeme sozialer Sicherung.

Klaus Heinemann
Freier Journalist

Das gesellschaftliche Bewusstsein ist der politischen Realität dramatisch enteilt. Wie so oft – oder gar immer – spielen Wahltermine die wesentliche Rolle. Wahl in NRW und Wahl im Bund. Also: keine Grausamkeiten, die Leute ruhig stellen. Unterdessen brennt es an allen Fronten. Die GKV bedarf – unbeschadet der Geldbeschaffungs-Aktionen für die Kassen durch das GMG – dringend der strukturellen Anpassung an Demographie und medizinischen Fortschritt. Die gesetzliche Rentenversicherung droht unter den Lasten von längerem Bezug des Altersruhegeldes und ausbleibenden Beitragseinnahmen zusammenzubrechen. Die Pflegeversicherung ist Ende 2006 pleite, eventuell einige Monate später als segensreiche Auswirkung der „Strafsteuer“ für Kinderlose. Und die Arbeitslosenversicherung hängt trotz Hartz IV zunehmend am Tropf des Bundeshaushalts.

Was macht die Regierung? Sie bringt, wie es im Rot-Deutsch so schön heißt, ganz wichtige Dinge „auf den Weg“. Dazu zählt einerseits die Mogelpackung Präventionsgesetz und andererseits der Weichspüler Antidiskriminierungsgesetz. Mogelpackung deshalb, weil in Konsequenz dieses Gesetzes die Krankenkassen aus ihrem Verfügbaren einen erheblichen Anteil von 180 Millionen Euro beizusteuern haben. Dieses Geld fehlt für andere, wichtige Vorhaben. Mit den der GKV und anderen Sozialleistungsträgern entzogenen Mitteln soll stattdessen eine Stiftung unterhalten werden, deren Sinn vornehmlich darin besteht, weitere überflüssige Papiere als Ergebnis von weiteren überflüssigen Symposien und Kongressen zu publizieren und zu finanzieren. Hier entsteht eine neue, zusätzliche Behörde mit zusätzlichen Befugnissen, die allen engagiert Handelnden nur das Leben erschwert – und den Kassen weiteres Geld entzieht. Der Widerstand der Krankenkassen gegen dieses Gesetzesvorhaben ist lahm. Es gibt ihn, aber alles andere als in entschiedener Form. Die in diesen Körperschaften Handelnden scheinen bereits in einer Art und Weise ihres eigentlichen Auftrags entrückt, in einer Form verbeamtet, beihilfeberechtigt und staatsnah, dass von ihnen kaum noch Reaktionen mit Bezug auf die konkrete Befindlichkeit ihrer Versicherten (und Gehaltszahler) zu erwarten ist. So wird dieses im Prinzip überflüssige Gesetz wohl kommen, Handlungsstärke im wenn auch „weichen“ Bereich ist nachgewiesen.

Das in Vorbereitung befindliche Antidiskriminierungsgesetz gehört zwar auch zu den keine Strukturprobleme lösenden Vorhaben, ist jedoch von einem anderen Kaliber. Hier werden, über eine EU-Richtlinie weit hinausgehend, alle jene grün-roten Träume verpackt, für die es im Zusammenleben und Miteinander der Menschen eigentlich nur pragmatische, nie jedoch ideologische Lösungen geben kann. Wird dieses Gesetz Realität, so wird sich vieles zum Schlechten wenden, was zivil- und arbeitsrechtlich relevant ist, von der Wohnungsvermietung bis hin zu Job-Bewerbungen. Eines haben die Macher jedoch übersehen: Die just gesetzlich verfügte „Strafsteuer“ für Kinderlose in der Pflegeversicherung stellt eine massive Diskriminierung jener Kranken und Behinderten dar, die – aus den unterschiedlichsten Gründen – keine Kinder haben können oder dürfen.

Auch auf diesem Handlungsfeld wird die Politik rascher als erwartet demaskiert. Opportunistische Sprunghaftigkeit kann Nachhaltigkeit niemals ersetzen. Es fehlt schlicht und einfach an einem ganzheitlichen Konzept. Das Bedienen von Partikularinteressen innerhalb einer Koalition, die bloßen Machterhalt über das Gemeinwohl stellt, reicht nicht. So gesehen, dürfte sich die Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Antidiskriminierungsrecht nicht nur als Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Anwälte, sondern als zusätzliche Aufgabe für das Bundesverfassungsgericht erweisen.

Zugleich verstreichen nahezu eineinhalb Jahre ungenutzt für die Lösung unserer wirklichen Strukturprobleme. Auch das ist einem Großteil der Bevölkerung durchaus bewusst und dient nicht dem Abbau der Staats- und Parteienverdrossenheit.

Gastkommentare entsprechen nicht immer der Ansicht der Herausgeber.

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