BZÄK-Musterfortbildungsordnung für Dental Hygieniker/innen (DH) aktualisiert

Wissenschaftliches und berufspolitisches Signal gesetzt

Das In-Kraft-Treten der neuen Ausbildungsverordnung zur/zum Zahnmedizinischen Fachangestellten im Jahre 2001, das diesjährige Gutachten des Wissenschaftsrates und Empfehlungen wissenschaftlicher Fachgesellschaften machten die Aktualisierung der BZÄK-Musterfortbildungsordnung DH erforderlich. Der Vorstand der BZÄK verabschiedete im September 2005 die aktualisierte Fassung.

Auf Grund neuer Entwicklungen im Fortbildungsbereich Dental Hygienikerin (DH) beschloss der Vorstand der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) Anfang 2005, eine Aktualisierung und Überarbeitung der aus dem Jahr 1999 stammenden Musterfortbildungsordnung DH vorzunehmen. Zu diesen Tendenzen gehört die Empfehlung des Wissenschaftsrates „zur Weiterentwicklung der Zahnmedizin an den Universitäten in Deutschland“ vom 31. Januar des Jahres, eine DH-Ausbildung an Fachschulen anzusiedeln. Dazu zählt auch das Interesse wissenschaftlicher Fachgesellschaften – allen voran der Deutschen Gesellschaft für Parodontologie – das Eingangsniveau der fortgebildeten nicht zahnärztlichen Mitarbeiterinnen zu heben.

„Unter Nutzung der Möglichkeiten des Berufsbildungsgesetzes zur Verkürzung der Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) für Abiturientinnen und Schülerinnen mit Fachhochschulreife und über eine Verkürzung des Qualifizierungsweges zur DH soll die Fortbildung noch attraktiver gestaltet werden und die Verantwortung für diese Fortbildung weiter in den Händen des Berufsstandes verbleiben“, betont der Vizepräsident der BZÄK, Dr. Dietmar Oesterreich.

Arbeitsgruppe engagiert sich

Unter dem Vorsitz des BZÄK-Vizepräsidenten sowie dem ehemaligen Beauftragten des Vorstandes für zahnärztliche Mitarbeiterinnen, Dr. Dr. Henning Borchers, vormals Präsident der ZÄK Niedersachsen, überarbeiteten die Mitglieder der eigens berufenen Arbeitsgruppe Dr. Wolfgang Bengel, LZK Hessen, Dr. Thomas Einfeldt, ZÄK Hamburg, Dr. Christian Öttl, Bayerische LZK, Dr. Bernhard Reilmann, ZÄK Westfalen-Lippe und Dr. Klaus-Peter Rieger, LZK Baden-Württemberg, die Musterfortbildungs- und Prüfungsordnung sowie die Rechtsvorschriften in einer Entwurfsfassung zur Vorlage beim BZÄK-Vorstand. Die Teilnehmer der Arbeitsgruppe umrissen die Zielsetzung der Arbeit folgendermaßen: „Die Inhalte der Aufstiegsfortbildung sollen sich weiterhin an der modernen, präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde orientieren und bei Schulabgängerinnen mit hohem Qualifikationsniveau (Abitur/Fachhochschulreife) die Akzeptanz für hochwertige Qualifizierungen sichern.“

Fortschrittlicher Lösungsweg

Der BZÄK-Vorstand verabschiedete auf seiner Vorstandssitzung im September 2005 nun die novellierte DH-Musterfortbildungsordnung, die für Abiturientinnen und Schülerinnen mit Fachhochschulreife eine zeitliche Verkürzung dieser Qualifizierung ermöglicht. Damit wurde für diesen Personenkreis die Möglichkeit eröffnet, einen auf drei Jahre verkürzten Weg zur DH (inklusive Ausbildung zur ZFA) zu schaffen, wobei der bisherige Fortbildungsgang davon unberührt bleibt. Fortbildungsanbieter sind die entsprechenden (Landes-)Zahnärztekammern beziehungsweise deren Fortbildungsinstitute. „Der Berufsstand hat mit diesem fortschrittlichen Lösungsweg einmal mehr unter Beweis gestellt, dass er wissenschaftliche und politische Empfehlungen aktiv und selbststeuernd umsetzen kann“, so der Präsident der BZÄK, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp, nach dem einmütigen Votum des Bundesvorstandes.

Dr. Sebastian ZillerLeiter der Abteilung Prävention undGesundheitsförderung der BZÄKChausseestraße 1310115 Berlin

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