Letzte Chance
Angela Merkel und ihre Getreuen haben Mitte November die Katze aus dem Sack gelassen. Nun steht fest, wie hart es den Bürger treffen wird. Denn bei ihm bedient sich die Regierung, wenn es ums Sparen geht. Und so wird es wohl kommen:
• Der Sparer-Freibetrag wird drastisch zusammen gestrichen. Alle Zins-Einkünfte oberhalb von 750 Euro (Verheiratete: 1 500 Euro) sollen steuerpflichtig werden.
• In den Genuss der Pendler- Pauschale kommen nur noch die Langstrecken-Fahrer. Erst ab 21 Kilometer pro Fahrt gibt es eine Entlastung in Höhe von 30 Cent.
• Das Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, dürfen jetzt nur noch diejenigen, die den Raum hauptberuflich nutzen.
• Die Steuerfreiheit von Veräußerungsgewinnen bei Wertpapieren und nicht selbst genutzten Immobilien soll ab 2007 ganz fallen. Statt dessen erhebt der Fiskus dann eine Steuer in Höhe von 20 Prozent.
• Als kleinen Trost spendiert Finanzminister Peer Steinbrück einen höheren Pauschbetrag für Arbeitnehmer von 1 100 Euro (Bisher: 920 Euro).
• Gestrichen werden soll auch die Möglichkeit, die Ausgaben für den privaten Steuerberater von der Steuer abzusetzen.
• Jung und Alt, Reich und Arm – alle trifft die höhere Mehrwertsteuer von demnächst 19 Prozent.
• Ihr Ende steht zwar schon fest. Doch der Zeitpunkt, zu dem das Ende von Steuersparfonds naht, die nicht auf die Erzielung von Gewinnen ausgerichtet sind (Windkraft, Medien), ist immer noch offen.
• Ein Zugeständnis an die SPD: Jahreseinkommen von mehr als 250 000 Euro pro Jahr (Verheiratete: 500 000 Euro) werden mit einem Drei-Prozent-Aufschlag auf die Einkommenssteuer bestraft. Für den geplagten Steuerzahler kann dies nur bedeuten, dass er sich Vorteile – soweit noch vorhanden – so schnell wie möglich sichern sollte.
• Auf der roten Liste ganz oben steht die Eigenheimzulage. Am 31. Dezember 2005 ist Schluss. Wer ohnehin schon ein Objekt fest im Auge hat, sollte noch vor Silvester den Notarvertrag unterschreiben. Wer neu baut, dessen Bauantrag muss vor Jahresende beim Bauamt eingehen. Die Eigenheimzulage kann erst in dem Jahr beim Finanzamt beantragt werden, in dem der Eigentümer sein neues Domizil bezieht. Klappt das in 2005 nicht mehr, hält der Notar den Anspruch im Kaufvertrag fest. Dann geht dem Käufer die Förderung für das erste Jahr nicht verloren. Hat der Bauherr alles richtig gemacht, überweist das Finanzamt einmal jährlich am 15. März die Zulage. Voraussetzung dafür: Das Einkommen darf im ersten Förderjahr und in dem Jahr zuvor bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Für Ledige liegt sie bei 70 000 Euro, bei Ehepaaren beträgt sie das Doppelte. Pro Kind erhöht sich die Grenze um 30 000 Euro. Darüber hinaus gibt es noch einige Chancen auf Steuerersparnis, wenn Einnahmen oder Ausgaben vorgezogen oder aufgeschoben werden. Vor Silvester etwa sollte folgendes passieren:
• Spenden: mildtätige Gaben bereiten beiden Seiten Freude. Auch sie senken die Abgaben für 2005. Vorausgesetzt: Die Pauschale von 36 (Alleinstehende) beziehungsweise 72 Euro (Ehepaare) wird überschritten.
• Werbungskosten: Pro Jahr zieht das Finanzamt jedem Arbeitnehmer bis jetzt 920 Euro von seinem Einkommen ab. Liegen die Ausgaben für den Beruf schon jetzt über diesem Betrag, lohnt es sich, geplante Anschaffungen schon im Dezember zu machen. Die Kosten für Arbeitsmittel wie Fachbücher oder nicht allzu teure Büromöbel mindern dann noch dieses Jahr die Steuerlast.
• Spekulationsgewinne: Das Finanzamt gesteht dem Aktionär pro Jahr 512 Euro steuerfreien Spekulationsgewinn zu. Clevere Anleger räumen vor Silvester ihr Depot auf und verkaufen ihre Flopps. Bleibt am Ende unterm Strich ein Verlust, darf der Spekulant diesen ein Jahr rückwirkend geltend machen oder unbegrenzt auf die nächsten Jahre vortragen. Denn seit diesem Jahr geht der Fiskus gemäß dem Prinzip ,First in / First out’ davon aus, dass ein Anleger jene Aktien, die er zuerst gekauft hat, als erste wieder verkauft
• Einkommen von Kindern: Im Prinzip dürfen Kinder in der Ausbildung im Alter von mindestens 18 Jahren bis zu 7 680 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen. Hinzu kommt noch eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 920 Euro. Überschreitet das Einkommen die Grenze von insgesamt 8 600 Euro, streicht der Gesetzgeber das Kindergeld. Damit der Sprössling unter diesem Betrag bleibt, sollte er seine Kosten für die Fahrt zum Job und Ausgaben für Arbeitsmittel und für die Schule belegen. Beträge, die über die 920 Euro hinausgehen, darf er zusätzlich geltend machen; seit diesem Jahr erkennt das Finanzamt sogar die gezahlten Sozialbeiträge an.
Das hat Zeit bis nächstes Jahr:
• Unterhalt an den geschiedenen Partner: 13 805 Euro erkennt das Finanzamt als Sonderausgaben für den geschiedenen oder getrennt lebenden Partner an. Ist die Grenze schon erreicht und erklärt sich der oder die Ex damit einverstanden, schiebt der Zahlungspflichtige die nächste Rate aufs nächste Jahr.
• Hilfe in Haus und Garten: Für selbständig arbeitende Helfer bei der Haus- und Gartenarbeit aber auch für die Kinderbetreuung darf der Auftraggeber in diesem Jahr höchstens 3 000 Euro ausgeben. Nur bis zu diesem Betrag bekommt er vom Fiskus maximal 20 Prozent der Ausgaben zurück. Ist die Grenze bereits erreicht, sollte die nächste Zahlung möglichst auf 2006 verschoben werden.
• Krankheitskosten: Steuerzahler dürfen die Ausgaben für Kuren und Krankheiten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Steuern mindern sie aber nur dann, wenn sie in der Summe einen bestimmten Anteil vom Einkommen überschreiten: die Grenze liegt für Einkommen ab 51 130 Euro für Singles bei sieben, für kinderlose Ehepaare bei sechs, für Alleinstehende oder Ehepaare mit einem oder zwei Kindern bei vier und für Alleinstehende oder Ehepaare mit drei oder mehr Kindern bei zwei Prozent der Einkünfte. Wird die jeweils gültige Grenze in diesem Jahr nicht überschritten, akzeptiert der Arzt vielleicht die Zahlung erst im nächsten Jahr? Nehmen die Familienmitglieder teure Behandlungen möglichst alle in einem Jahr wahr, wird die Hürde vielleicht übersprungen und das Finanzamt an den Kosten für die Gesundheit beteiligt.