Zukunftsentwurf der KBV

Vision 2016

Wie die GKV in zehn Jahren aussehen soll, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einem aktuellen Positionspapier formuliert. Die Eckpunkte ihrer „Vision 2016“: mehr unternehmerische Freiheit und weniger Bürokratie.

Die Freiberuflichkeit der Vertragsärzte „ist durch die zunehmende Fremdbestimmung der letzten Jahre immer mehr ausgehöhlt worden“, heißt es in dem Papier, das die KBV im Rahmen einer Sondersitzung in Berlin vorstellte. Im Jahr 2016 hat sich das – so die Vision des Gremiums – geändert: Der Verwaltungsaufwand für niedergelassene Ärzte ist dann minimal, die unternehmerische Freiheit größer.

Neue Möglichkeiten

Die KBV will an der freien Arztwahl festhalten, hausarztzentrierte Vertragsformen sind jedoch möglich. Hausärzte praktizieren nach dem Zukunftsentwurf weiterhin in Einzel- oder Gemeinschaftspraxen. Neu ist, dass sie andere Ärzte als Angestellte beschäftigen und – in unterversorgten Gebieten – weitere Praxisstandorte betreiben dürfen. Für die Betreuung multimorbider Patienten können sie ihr Team sogar durch Pflegefachkräfte wie zum Beispiel Physiotherapeuten erweitern.

Auch Fachärzte haben in zehn Jahren die Möglichkeit an mehreren Orten, sogar KV-übergreifend, zu behandeln. Sie kümmern sich in Zusammenarbeit mit dem Hausarzt um die weitergehende Diagnostik und sind in Gemeinschaftspraxen oder Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) niedergelassen. Das spart Kosten und erleichtert insbesondere jungen Kollegen den Einstieg ins Berufsleben. „Im Verbund mit anderen müssen sie das finanzielle Risiko einer Praxiseröffnung nicht allein auf sich nehmen“, erklärt Dr. Roland Stahl, Pressesprecher der KBV. Zudem hält er das MVZ für einen guten strategischen Partner, der die Versorgung in strukturschwachen Regionen garantiert.

Im Jahr 2016 ermöglichen „sektorenübergreifende Strukturen“ die Verzahnung von ambulanter und stationärer Versorgung. Zu diesem Zweck werden KBV und KVen mit privaten Klinikträgern kooperieren, so dass niedergelassene Ärzte auch am Krankenhaus arbeiten und dessen Infrastruktur nutzen können.

Bei den Vertragsformen wird der Kollektivvertrag die Oberhand behalten. Nach ihm werden rund 95 Prozent der GKV-Versicherten versorgt. Stahl: „Der Kollektivvertrag ist einfach die leistungsstärkste Variante – quasi der Goldstandard unter den Verträgen.“

Vertragsärztliche Behandlungen werden in zehn Jahren direkt „in Euro und Cent“ abgerechnet, prophezeit Stahl. Das Punktesystem gibt es dann nicht mehr. Ärzte gewinnen so größere Planungssicherheit. Denn in Abhängigkeit von Leistungsspektrum und Fallzahlen können sie jederzeit eine Liquiditäts- und Finanzplanung für ihre Praxis vornehmen, wissen also immer genau, wie hoch ihr Umsatz ausfällt. Der Vertragsarzt des Jahres 2016 verfügt außerdem über eine bundeseinheitliche Abrechnungsnummer. Sie gilt für alle Leistungen an allen Standorten.

Einfach und direkt

Verwaltungsaufgaben werden den Niedergelassenen dank der „Ein-Formular-Praxis“ weniger zu schaffen machen. Ärztliche Leistungen sollen ein Minimum an bürokratischem Aufwand nach sich ziehen. Dafür würden Formulare vereinheitlicht und über die Telematikplattform online verfügbar gemacht, führt Stahl aus. Bei Fragen und Problemen steht dem Vertragsarzt der Zukunft jederzeit das Kunden- Center der KBV zur Seite.

Im Jahr 2016 ist der „Wirrwar an Qualitätssicherungsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden und der Krankenkassen beendet“, schreibt die Ärztevertretung in ihrem Konzept. „Alle Maßnahmen sind in ein durchgängiges Qualitätsmanagementsystem eingebettet“. Die Richtlinien und Zertifizierungsgrundlagen hierfür liefern KBV und KVen. Gleiches gilt für den Arzneimittelbereich: Die Maßgaben für die Verschreibung von Medikamenten liegen in der Hand der Vertragsärzte – ohne Regulierungsvorgaben von außen. „Wir können das einfach am besten“, begründet Stahl, „denn wir sind nah am Patienten und kennen seine Bedürfnisse.“

 

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