Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
in anderen Berufsständen ist so etwas unvorstellbar: Fast zwanzig Jahre ist es mittlerweile her, dass die letzte Anpassung der Gebührenordnung für Zahnärzte durch die staatliche Rechtsaufsicht verabschiedet wurde. Seit 1988 wurde – trotz kontinuierlicher Aufforderung durch Deutschlands Zahnärzteschaft – nichts mehr an der GOZ getan. Zwanzig Jahre zahnmedizinischer Fortschritt, zwanzig Jahre gesellschaftliche Kostenentwicklung, zwanzig Jahre fortlaufende entgeltliche Anpassung in nahezu allen anderen Berufsbereichen, aber keinerlei Reaktion auf eine Entwicklung in dieser wichtigen Sparte zahnmedizinischer Versorgung.
Nicht zuletzt deshalb haben die Delegierten der Bundeszahnärztekammer in einer außerordentlichen Bundesversammlung Ende Januar in Berlin selbst eine Honorarordnung verabschiedet.
Diese Honorarordnung der Zahnärzte – kurz HOZ – ist das Ergebnis siebenjähriger intensiver Arbeit. Im Jahr 2000 starteten BZÄK, KZBV und DGZMK das ambitionierte Großprojekt der „Neubeschreibung einer präventionsorientierten Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde“. In akribischer Kleinarbeit wurde dezidiert festgehalten, was zahnmedizinisches Tun nach aktuellem wissenschaftlichem Stand bedeutet.
Die Neubeschreibung war Grundlage für eine zahnärztliche Leistungsbeschreibung, die letztlich Ende Januar unter Berücksichtigung anerkannter Zeitmessstudien und einer vom Prognos-Institut nach fachlichen, betriebswirtschaftlichen Kriterien zusammengeführten und errechneten Datenbasis in diesen bisher einmaligen, ganz neuen Ansatz mündete. Hier wurde Grundlagenarbeit geleistet, die dem Gesetzgeber als Beitrag dienen soll, eine fachlich stimmige, an derzeitigen Qualitätsstandards zahnärztlicher Praxis und betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten des Versorgungsalltags angepasste Novellierung der privaten Gebührenordnung zu ermöglichen.
Der Gesetzgeber muss endlich anerkennen, dass der seit der letzten Novellierung in 1988 erzielte zahnmedizinische Fortschritt in den Praxen zu einer Ausweitung der Präventions- und Therapiemöglichkeiten, aber auch zu aufwendigeren Therapieformen geführt hat. Vieles von dieser Entwicklung ist in der derzeitigen Gebührenordnung längst nicht mehr abgebildet. Hier besteht dringender Handlungsbedarf.
Angesichts des gerade erst mit Ach und Krach über die Bühne gebrachten Reform-Kompromisses wird sich die Bundesregierung auch in Sachen Gebührenordnung die Frage stellen lassen müssen, ob das immer wieder hervorgehobene Bekenntnis zur Qualität in der Patientenversorgung wirklich ernst gemeint ist oder nur so „über die Lippen“ rutschte.
Mit freundlichem Gruß
Egbert Maibach-Nagelzm-Chefredakteur