Zukunft braucht Visionen\r
Sieben Jahre Grundsatzarbeit quer durch alle relevanten zahnärztlichen Gremien, eine außerordentliche Bundesversammlung mit mehr als sieben Stunden intensiver Delegiertenberatung unter Abwägung aller Pros und Contras in einer äußerst schwierigen Materie – und zum Schluss formte sich ein Bild der Geschlossenheit. BZÄK-Präsident Dr. Dr. Jürgen Weitkamp: „Wir haben unsere Beratungen in guter demokratischer Manier zu einem positiven Ende gebracht. Die neue Honorarordnung für Zahnärzte bedeutet einen gänzlich neuen, aber Erfolg versprechenden Weg, auf dem wir unsere gesamte Kollegenschaft vertreten werden.“ Weitkamp bezeichnete die HOZ als „solides und handfestes Werk,“ das die Zahnärzteschaft als Argumentationsbasis in die politischen Verhandlungen um die Novellierung der GOZ einbringen wolle. Sie sei „das richtige Handwerkszeug und die Messlatte“, um den berechtigten Forderungen des Berufsstandes Nachdruck zu verleihen. Fachlichkeit stehe an erster Stelle, solide und realitätsnahe Zahlen bildeten das Fundament. „Die HOZ ist nicht in Stein gemeißelt und unverrückbar, sondern sie muss in einem aktiven und dynamischen Prozess ständig an neue Entwicklungen angepasst und mit neuen Impulsen versehen werden.“ Weitkamp erinnerte die Delegierten daran, dass bei der Verabschiedung der GOZ im Jahre 1988 die Zahnärzteschaft seinerzeit keine Chance hatte, gestaltend mitzuwirken. Danach habe der Berufsstand immer wieder versucht, in dem starren und hoffnungslos veralteten Gefüge GOZ etwas zu bewegen, sei es durch die Forderung nach Punktwerterhöhung oder auch Rechtsklagen. Die jetzt vorliegende HOZ stelle einen gänzlich neuen Ansatz dar, und zwar auf Basis der Neubeschreibung der präventionsorientierten Zahnheilkunde und des darauf aufbauenden Verzeichnisses der zahnärztlichen Leistungen. Alle relevanten Kräfte des Berufsstandes (BZÄK-Präsidium und Vorstand, wissenschaftliche Fachgesellschaften, Senat für privates Leistungs- und Gebührenrecht, GOZ-Arbeitsgruppen und GOZ-Referenten der Länder, BZÄK-Bundesversammlung) seien in einem demokratischen Prozess gebündelt worden und an der Entstehung beteiligt gewesen (Genese siehe nachfolgenden Bericht Seite 40).
Realisierbare Handlungsoption
Der ehemalige DGZMK-Präsident Prof. Dr. Dr. Wilfried Wagner, Direktor der Klinik für Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten, Mainz, der maßgeblich an dem Projekt der Neubeschreibung beteiligt war, legte den Delegierten in Berlin in einer glänzenden Rede die einzelnen Entwicklungsschritte hin zu der neuen Honorarordnung dar. „Zukunft braucht Visionen“, betonte er im Hinblick auf die Weiterentwicklung des Berufsstandes. Den Begriff „Vision“ verstehe er dabei nicht als „Utopie aus der Abteilung ‘Wünsch’ Dir was’“, sondern als realisierbare Handlungsoption für die Zukunft.
Wagner erinnerte daran, dass das ganze Projekt im Jahr 2000 mit den Arbeiten an der Neubeschreibung begonnen hatte, und zwar als Gemeinschaftsaufgabe von BZÄK, KZBV und der Deutschen Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK). Aufgrund der Neubeschreibung entstanden in Folge die Zeitmessstudie BAZII mit den Therapieschrittlisten, die letztlich als Hilfe bei der Neurelationierung des Bema einflossen. Wagner betonte, dass all diese Projektergebnisse von allen zahnärztlichen Organisationen gemeinsam in die Politik getragen wurden, dort in der Argumentation Fuß gefasst hätten und zum Beispiel auch in die Verankerung der befundorientierten Festzuschüsse gemündet hätten. An der Sinnhaftigkeit der Festzuschüsse sei inzwischen seitens der Politik nicht mehr gerüttelt worden.
Wagner unterstrich den Mut der Zahnärzte, sich die Freiheit genommen zu haben, eine andere Richtung einzuschlagen. Die Rezeption des Projekts der Neubeschreibung zeige, wie wichtig es sei, mitunter „visionäre Sacharbeit“ zu leisten. Auch die HOZ sei in diesem Sinne zu verstehen und sollte als Argumentationsbasis bei praktischen Versorgungsfragen angesehen werden. Im Hinblick auf mögliche kommende Versorgungsbedarfe sei der Berufsstand mit der neuen Honorarordnung nicht schlecht aufgestellt.
Aus der Profession heraus
„Das ist das erste Mal überhaupt, dass die Profession selbst eine Beschreibung und Orientierung in Bezug auf ihre Honorarordnung vorgenommen hat“, betonte Dr. Peter Engel, Vorsitzender des Senats für privates Leistungs- und Gebührenrecht der BZÄK, der das Projekt HOZ maßgeblich koordiniert und geleitet hat. Auf der letzten Bundesversammlung im November in Erfurt hatten die Delegierten mit Verabschiedung des Prognos-Gutachtens „Bewertung einer Honorarordnung der Zahnärzte – Kalkulation auf der Basis betriebswirtschaftlicher Grundsätze“ Richtgrößen und Mittelwerte bezogen auf eine durchschnittliche Musterpraxis verabschiedet. Das Ergebnis sei eine ökonomisch saubere Analyse – praxis- und patientenorientiert, wissenschaftlich validiert und betriebswirtschaftlich ermittelt. Ausführlich stellte er den Delegierten Anwendungsbeispiele aus den verschiedenen Bereichen der Honorarordnung vor, um ihnen die Systematik zu verdeutlichen. Er griff Positionen aus diagnostischen und gebietsübergreifenden Leistungen sowie aus Leistungen der Früherkennung und Prophylaxe heraus. Engel unterstrich gegenüber der Versammlung: „Sie werden entscheiden über die Statik der Konstruktion, die der Zukunft anzupassen ist. Zeigen Sie, dass die Zahnärzte mehr zu leisten imstande sind als ihnen gemeinhin zugebilligt wird.“ Dabei appellierte er an das Gremium, mit Blick auf realitätsnahe Ziele zu entscheiden: „Es gibt Wunschträume – und es gibt das reale Leben!“
Politisches Papier
Die Diskussionen, die von Versammlungsleiter Dr. Rainer Jekel gekonnt moderiert wurden, folgten einem speziellen Raster: zunächst wurde über den Leistungskatalog der HOZ beraten, danach über die Bewertung der Leistung und im Anschluss über den Verordnungstext. Ausführlich diskutierten die Delegierten über die neue Honorarordnung mit all ihren Facetten. Vertretern der Kieferorthopädie wurde die Möglichkeit eingeräumt, spezielle Aspekte noch nachträglich mit einzubringen.
Deutlich trat in den Debatten zutage, dass sich die Bundesversammlung über die Signalwirkung der Beschlüsse im Klaren sei. Die neue HOZ sei ein politisches Papier für die politische Arbeit des BZÄK-Vorstandes, hieß es. Lob und Dank galten der Wissenschaft sowie allen am Projektprozess beteiligten Gremien und Organisationen. Dass die Politik die neue HOZ eins zu eins umsetze, hielt man ganz klar für illusorisch. Vielmehr diene die HOZ als Richtschnur für eine individuelle Gebührenbemessung: Sie sei ein betriebswirtschaftlicher Richtwert, bezogen auf eine Musterpraxis, und müsse in jeder Zahnarztpraxis individuell umgesetzt werden. Für die Bundeszahnärztekammer stelle sie eine Rechtssicherheit dar, um politische fundiert zu argumentieren. Dr. Dietmar Oesterreich, Vizepräsident der Bundeszahnärztekammer, unterstrich aus Sicht des Geschäftsführenden Vorstandes, dass die Honorarordnung auf solider Datenlage beruhe. Da sich die Entwicklung in einem stetigen Fluß befinde, sei auch eine Dynamisierung möglich. Wichtig war ihm, dass die HOZ in eigener Verantwortung des Berufsstandes weiterentwickelt werde. Vizepräsident Prof. Dr. Wolfgang Sprekels sprach sich dafür aus, dass jede Kammer Erläuterungen und „Kochrezepte“ zum Umgang mit der HOZ an die Kollegenschaft geben sollte.
Einstimmig angenommen
Nach einer weiteren ausführlichen Debatte über den Verordnungstext stimmten die Delegierten in toto über die neue Honorarordnung der Zahnärzte ab. Das Ergebnis erbrachte eine große Mehrheit – eine solide Grundlage für die weitere politische Arbeit der BZÄK.